Medieninformationen 2017
[069/2017 - 06.12.2017]
Mehr Verkehrssicherheit im Schönfelder Hochland
Landesdirektion Sachsen genehmigt Bauvorhaben Cunnersdorfer Straße in Dresden
Die Landesdirektion Sachsen hat mit einem Planfeststellungsbeschluss den Ausbau der Cunnersdorfer Straße (K 6212) und der Steilen Straße in Schönfeld genehmigt. Damit besteht Baurecht für den circa 1100 Meter langen Straßenabschnitt zwischen Ortseingang Schönfeld (Höhe Nixenteich) und dem Schönfelder Marktplatz.
Das Vorhaben sieht den Ausbau der Fahrbahn mit einer Breite von sechs Metern und einem einseitigen, zwei Meter breiten Gehweg, den Bau von Straßenentwässerungsanlagen und zehn Stützbauwerken sowie den Neubau der Straßenbeleuchtung vor. Während der Baumaßnahme wird im Zusammenhang mit der zeitweilig notwendigen Vollsperrung einzelner Straßenabschnitte eine provisorische Straße nordwestlich der Cunnersdorfer Straße errichtet. Diese wird nach Abschluss der Baumaßnahme wieder vollständig zurückgebaut.
Weiterhin werden im Zuge des Straßenbauvorhabens im gesamten Straßenausbauabschnitt Ver- und Entsorgungsleitungen erneuert bzw. neu errichtet. So ist auch der Neubau von kommunalen Regenwasser- und Schmutzwasserkanälen der Stadtentwässerung Dresden GmbH (SEDD) in der Cunnersdorfer Straße zwischen den Straßeneinmündungen „Zur Bockmühle“ und des Nordwegs sowie in der Steilen Straße/Mittelstraße vorgesehen.
Mit dem geplanten Vorhaben wird ein sicherer Verkehrsraum geschaffen. Erhebliche Mängel wie Behinderungen und Gefährdung der Verkehrssicherheit werden beseitigt. Momentan ist die Cunnersdorfer Straße abschnittsweise nur zwischen vier und fünfeinhalb Meter breit. In Teilbereichen ist damit die Begegnung Bus oder Lkw mit Pkw innerhalb der Fahrbahn nicht möglich. Entlang des Straßenbauabschnitts ist darüber hinaus kein Gehweg vorhanden.
Der Cunnersdorfer Straße kommt für das Gebiet des Schönfelder Hochlandes eine wichtige Verbindungs- und Erschließungsfunktion zu. Sie verknüpft die Bautzner Landstraße (B 6) im Westen des Schönfelder Hochlandes mit der S 177 im Osten.
Die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch eine Reihe von Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Dazu gehören unter anderem Maßnahmen zur Entsiegelung und die Anpflanzung heimischer Baumarten.
Der Planfeststellungsbeschluss wird in der Landeshauptstadt Dresden öffentlich ausgelegt. Auslegungszeitraum und -ort werden rechtzeitig vorher ortsüblich bekannt gemacht.
- Lageplan
Das Vorhaben sieht den Ausbau der Fahrbahn mit einer Breite von sechs Metern und einem einseitigen, zwei Meter breiten Gehweg, den Bau von Straßenentwässerungsanlagen und zehn Stützbauwerken sowie den Neubau der Straßenbeleuchtung vor. Während der Baumaßnahme wird im Zusammenhang mit der zeitweilig notwendigen Vollsperrung einzelner Straßenabschnitte eine provisorische Straße nordwestlich der Cunnersdorfer Straße errichtet. Diese wird nach Abschluss der Baumaßnahme wieder vollständig zurückgebaut.
Weiterhin werden im Zuge des Straßenbauvorhabens im gesamten Straßenausbauabschnitt Ver- und Entsorgungsleitungen erneuert bzw. neu errichtet. So ist auch der Neubau von kommunalen Regenwasser- und Schmutzwasserkanälen der Stadtentwässerung Dresden GmbH (SEDD) in der Cunnersdorfer Straße zwischen den Straßeneinmündungen „Zur Bockmühle“ und des Nordwegs sowie in der Steilen Straße/Mittelstraße vorgesehen.
Mit dem geplanten Vorhaben wird ein sicherer Verkehrsraum geschaffen. Erhebliche Mängel wie Behinderungen und Gefährdung der Verkehrssicherheit werden beseitigt. Momentan ist die Cunnersdorfer Straße abschnittsweise nur zwischen vier und fünfeinhalb Meter breit. In Teilbereichen ist damit die Begegnung Bus oder Lkw mit Pkw innerhalb der Fahrbahn nicht möglich. Entlang des Straßenbauabschnitts ist darüber hinaus kein Gehweg vorhanden.
Der Cunnersdorfer Straße kommt für das Gebiet des Schönfelder Hochlandes eine wichtige Verbindungs- und Erschließungsfunktion zu. Sie verknüpft die Bautzner Landstraße (B 6) im Westen des Schönfelder Hochlandes mit der S 177 im Osten.
Die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch eine Reihe von Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Dazu gehören unter anderem Maßnahmen zur Entsiegelung und die Anpflanzung heimischer Baumarten.
Der Planfeststellungsbeschluss wird in der Landeshauptstadt Dresden öffentlich ausgelegt. Auslegungszeitraum und -ort werden rechtzeitig vorher ortsüblich bekannt gemacht.
- Lageplan