Medieninformationen 2017
[063/2017 - 02.11.2017]
Mehr Komfort für Wasserwanderer am Cospudener See
Landesdirektion Sachsen fördert Rastplatz für Kanuten und Ruderer mit knapp 700.000 Euro
Die Landesdirektion Sachsen hat der Stadt Markkleeberg Fördermittel zur finanziellen Unterstützung bei der Errichtung eines Wasserwanderrastplatzes mit WC-Anlage und Servicestation am Cospudener See bewilligt.
Das Vorhaben wird mit einem Zuschuss in Höhe von 689.930 Euro durch den Bund und den Freistaat Sachsen aus dem Programm der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ unterstützt. Die Höhe der Förderung entspricht 85 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 811.682 Euro. Den Differenzbetrag übernimmt die Kommune aus dem eigenen Haushalt.
Mit dem Wasserwanderrastplatz für muskelbetriebene Boote (Kanus, Kajaks und Ruderboote) werden eine Steganlage samt Zuwegungen sowie eine Servicestation mit WC-Anlage und ein Imbiss mit Freisitz entstehen.
Der Rastplatz wird am Nord-Ost-Ufer des Cospudener Sees errichtet und liegt damit am Wasserwanderkurs 1, der vom Leipziger Elstermühlgraben (Stadthafen) über den Cospudener See bis zum Zwenkauer See führt. Bisher gibt es aufgrund der Durchquerung des Leipziger Auenwaldes und des Landschaftsschutzgebietes mit seinen sensiblen Gewässern (Floßgraben) zwischen den Umtragestellen an den Schleusen Connewitz und Cospuden keinerlei Anlegestellen. Auch am Cospudener See, dem derzeitigen Zielpunkt des Wasserkurses 1 bis zu seiner Verlängerung ab 2021 zum Zwenkauer See, existiert bislang lediglich ein Anlegepunkt im Hafen Zöbigker.
Mit der Einrichtung eines solchen Wasserwanderrastplatzes am Nord-Ost-Ufer des Cospudener Sees gewinnt der Wasserkurs 1 des touristischen Gewässerverbundes zwischen der Stadt Leipzig und dem Leipziger Neuseenland einen wichtigen Anlegepunkt. Die Stadt Markkleeberg möchte damit der stetigen touristischen Entwicklung dieses Seebereiches und den daraus gewachsenen Bedürfnissen der Gäste und Wassersportler Rechnung tragen.
Der Baubeginn ist für März 2018 vorgesehen. Die Fertigstellung soll bis Ende 2018 erfolgen.
Die staatlichen Steuermittel für die Maßnahme werden auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.
Das Vorhaben wird mit einem Zuschuss in Höhe von 689.930 Euro durch den Bund und den Freistaat Sachsen aus dem Programm der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ unterstützt. Die Höhe der Förderung entspricht 85 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 811.682 Euro. Den Differenzbetrag übernimmt die Kommune aus dem eigenen Haushalt.
Mit dem Wasserwanderrastplatz für muskelbetriebene Boote (Kanus, Kajaks und Ruderboote) werden eine Steganlage samt Zuwegungen sowie eine Servicestation mit WC-Anlage und ein Imbiss mit Freisitz entstehen.
Der Rastplatz wird am Nord-Ost-Ufer des Cospudener Sees errichtet und liegt damit am Wasserwanderkurs 1, der vom Leipziger Elstermühlgraben (Stadthafen) über den Cospudener See bis zum Zwenkauer See führt. Bisher gibt es aufgrund der Durchquerung des Leipziger Auenwaldes und des Landschaftsschutzgebietes mit seinen sensiblen Gewässern (Floßgraben) zwischen den Umtragestellen an den Schleusen Connewitz und Cospuden keinerlei Anlegestellen. Auch am Cospudener See, dem derzeitigen Zielpunkt des Wasserkurses 1 bis zu seiner Verlängerung ab 2021 zum Zwenkauer See, existiert bislang lediglich ein Anlegepunkt im Hafen Zöbigker.
Mit der Einrichtung eines solchen Wasserwanderrastplatzes am Nord-Ost-Ufer des Cospudener Sees gewinnt der Wasserkurs 1 des touristischen Gewässerverbundes zwischen der Stadt Leipzig und dem Leipziger Neuseenland einen wichtigen Anlegepunkt. Die Stadt Markkleeberg möchte damit der stetigen touristischen Entwicklung dieses Seebereiches und den daraus gewachsenen Bedürfnissen der Gäste und Wassersportler Rechnung tragen.
Der Baubeginn ist für März 2018 vorgesehen. Die Fertigstellung soll bis Ende 2018 erfolgen.
Die staatlichen Steuermittel für die Maßnahme werden auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.