Medieninformationen 2007 [LDD]
[02/2007 - 08.01.2007]
Richtigstellungen zum heutigen Interview des amtierenden Dresdner Oberbürgermeisters Vogel mit der „Sächsischen Zeitung“
Regierungspräsidium fordert von Dresden lediglich die Pflichtleistung
Der amtierende Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden hat sich heute in einem Interview mit der „Sächsischen Zeitung“ zu aktuellen Problemen seiner Stadtverwaltung mit der Rechtsaufsicht durch das Regierungspräsidium Dresden (RP) geäußert.
Die Darstellungen Herrn Vogels geben in mehreren Punkten Anlass zu Richtigstellungen und ergänzenden Ausführungen.
1. Das RP stellt gegenüber der Stadt keineswegs willkürliche oder überzogene Forderungen. Die Forderung nach einem nachvollziehbaren Wirtschaftlichkeitsvergleich des Stadionprojektes liegt vielmehr im Kernbereich der für die geplante Stadionfinanzierung über eine städtische Bürgschaft notwendigen rechtsaufsichtlichen Prüfung. Bei Investitionen haben die Kommunen – wie in ihrem sonstigen Handeln auch – sparsam und wirtschaftlich vorzugehen. Die für diesen Fall zutreffende Verwaltungsvorschrift sollte auch im Dresdner Rathaus bekannt sein. In dieser Regelung heißt es im Abschnitt „Wirtschaftlichkeit“:
„Die Verwirklichung eines Investorenvorhabens entspricht nur dann dem Grundsatz einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung, wenn....
….b) diese Form der Bereitstellung öffentlicher Güter oder Dienstleistungen jedenfalls nicht teurer ist als eine herkömmliche Finanzierung über Kommunalkredit und Betreibung in eigener Verantwortung. Dies ist durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich mit den Methoden der dynamischen Investitionsrechnung nachzuweisen…..“
2. Das RP fordert bei der Erstellung des Wirtschaftlichkeitsvergleiches von der Stadt nicht zwingend die Nutzung externen Sachverstandes. Allerdings lassen mehrere durch die Stadt in den vergangenen Monaten unternommene Versuche eine externe Erstellung, beispielsweise durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geraten erscheinen. Nachdem die Stadt anfangs versuchte, die bessere Wirtschaftlichkeit des privaten Modells lediglich verbal zu begründen, hat sie in ihrem jüngsten, nunmehr dritten Versuch des Vergleiches erhebliche Fehler gemacht. So stimmen die Daten des vorgelegten Vergleiches weder hinsichtlich der Finanzierungslaufzeiten noch hinsichtlich der Finanzierungssummen mit den der Rechnung zu Grunde liegenden Verträgen zwischen Stadt und HBM beziehungsweise Stadtratsbeschlüssen überein. Noch schwerer wiegt allerdings, dass im vorgelegten Vergleich für den Fall eines städtischen Eigenbetriebes sämtliche Einnahmen aus dem laufenden Betrieb des Stadions in der Rechnung unberücksichtigt geblieben sind, während diese Einnahmen beim privaten Betriebsmodell die Bilanz aufbessern. Es ist der Aufsichtsbehörde unmöglich, eine offenkundig und gravierend fehlerhafte Vergleichsrechnung zur Grundlage einer Genehmigung zu machen.
3. Es trifft nicht zu, dass die Entscheidung zum Operettenneubau sachlich oder rechtlich von einer Nachbesserung der Verträge zur Personalüberleitung abhängt. Die Stadt kann ihr Vorhaben auch ohne Klärung dieser Frage ausschreiben, hat sich an dieser Stelle aber offenbar selbst ein Junktim gestellt.
Im Übrigen wurde auch der Einspruch des RP gegen die genannten Verträge durch grundlegende handwerkliche Mängel in den Vereinbarungen provoziert: Die Stadt hatte für die Abfindungsregelungen in ihren Verträgen mit den Gewerkschaften weder eine Begrenzung auf jenen Personalbestand vorgesehen, der zum Zeitpunkt des etwaigen Vertragsabschlusses bzw. des Wirksamwerdens von den vereinbarten Regelungen betroffen ist, noch hatte sie ein Auslaufen der Übergangsregelung überhaupt festgelegt.
Soweit die Landeshauptstadt Dresden ihre Einstandspflicht aus den Überleitungsverträgen entsprechend den Hinweisen des RP begrenzt, ist mit einer zeitnahen Erteilung der Genehmigung zu rechnen.