Medieninformationen 2007 [LDD]
[03/2007 - 11.01.2007]
Baumfällungen im Rabenauer und Spechtritzgrund dienen ausschließlich der Sicherheit
Weniger als ein Prozent des Baumbestandes wird entfernt
Das Regierungspräsidium Dresden (RP) sieht nach einer Beratung mit Vertretern des Staatsbetriebes Sachsenforstes und der Unteren Naturschutzbehörde keine Veranlassung, die im Rabenauer und im Spechtritzgrund gegenwärtig laufenden Fällarbeiten zu unterbrechen oder in ihrem Umfang zu korrigieren.
Das RP hat sich vergewissert, dass die bis Ende Februar beabsichtigten und mit den Naturschutzbehörden abgestimmten Baumfällungen ausschließlich der Verkehrssicherung dienen. Sie haben damit das Ziel, die Gefährdung von Menschen auf Wanderwegen und auf der Trasse der Weißeritztalbahn durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume auszuschließen. Einer besonderen naturschutzrechtlichen Befreiung bedürfen Baumfällungen aus Verkehrssicherungsgründen nicht.
Die Selektion der zu fällenden Bäume ist allein von der Standsicherheit der Gehölze abhängig. Der dafür zuständige Staatsbetrieb Sachsenforst hat eine durch Expertenurteile gestützte Auswahl getroffen. Auf einer Tallänge von etwa sieben Kilometern ist die Fällung von rund 450 Bäumen vorgesehen. Das entspricht weniger als einem Prozent des Baumbestandes im fraglichen Areal. Lediglich fünf Prozent der zur Fällung vorgesehenen Bäume ist älter als einhundert Jahre, bei siebzig Prozent handelt es sich hingegen um kleine Bäume mit einem Stammdurchmesser von weniger als zwanzig Zentimetern.
Diese Pressemitteilung ist eine gemeinsame Information der Regierungspräsidiums Dresden und des Staatsbetriebs Sachsenforst.