Medieninformationen 2006 [LDD]
[01/2006 - 03.01.2006]
Bischofswerda kann vom Durchgangsverkehr der B 98 entlastet werden
Regierungspräsidium Dresden schließt Planfeststellung für mehr als acht Kilometer Ortsumfahrung ab
Das Regierungspräsidium Dresden hat den Plan für den Bau der B 98 – Ortsumfahrung Bischofswerda – mit Beschluss vom 21.12.2005 festgestellt. Damit besteht Baurecht für das vom Straßenbauamt Bautzen im Auftrag des Bundes geplante Straßenbauvorhaben mit einer Gesamtlänge von ca. 8,5 Kilometern Länge.
Die geplante Trasse beginnt auf der bestehenden B 98 in der Ortslage Niederputzkau ca. 400 m südlich des Knotenpunktes B 98 / S 156. Sie schwenkt dort in westlicher Richtung ab und wird mit der umverlegten S 156 verknüpft. Ab dem entstehenden Knotenpunkt verläuft die Trasse in einem Abstand von ca. 80 m zum äußersten Ausläufer der Wohnbebauung Putzkau in nordwestlicher Richtung. Sie umfährt die Kleingartenanlage „Am Hunger“ westlich und die „Grüne Linde“ nördlich. Anschließend quert die Trasse die K 7260 und die Bahnlinie Dresden-Görlitz im Zuge eines 80 m weiten Brückenbauwerkes. Im Folgenden wird die Wesenitzaue und die B 6 mit einer 230 m weiten Talbrücke gequert und die in Ost-West-Richtung verlaufende B 6 über Rampen angebunden. Nördlich der B 6 führt die Trasse weiter über das Gebiet am Napoleonstein, nimmt im weiteren Verlauf für ca. 900 m die parallele Führung zum Kirchsteig auf und bindet etwa 100 m vor dem Brückenbauwerk über das Kreuzwasser zwischen Rammenau und Geißmannsdorf an die S 158 an.
Mit der Ortsumfahrung wird im Zusammenhang mit der bereits planfestgestellten S 156 Ortsumfahrung Berthelsdorf, der beabsichtigten Verlegung der S 102 zwischen der Anschlussstelle Burkau und Elstra und der bereits realisierten Ortsumfahrung Kamenz eine leistungsfähige und zügige Nord-Süd-Verbindung geschaffen. Diese verbindet das Mittelzentrum Kamenz und die Städte Sebnitz, Neustadt, Bischofswerda, Bad Schandau und Elstra untereinander und mit der BAB 4. Die Ortslagen Putzkau, Bischofswerda und Geiß-mannsdorf werden vom Durchgangsverkehr entlastet. Im Stadtzentrum von Bischofswerda können die städtischen Funktionen der bestehenden Straßen, wie Aufenthalt und Erschlie-ßung, wieder in den Vordergrund treten. Es eröffnen sich neue Gestaltungsmöglichkeiten zur Aufwertung des historischen Stadtzentrums.
Der Planfeststellung für die B 98 Ortsumfahrung Bischofswerda ist eine gründliche Prüfung anderer Varianten der Trassenführung vorausgegangen. Die Hauptalternative bestand in einer Variante, die erst weiter südlich in der Höhe „Neuer Anbau“ von der bestehenden B 98 in westliche Richtung schwenkt und das Kleingartengebiet „Am Hunger“ durchquert. Hauptkriterien für die gewählte Variante waren die Vorteile hinsichtlich der Verkehrsführung und der Immissions- und Schadstoffbelastung durch den vollständigen Verlauf außerhalb bebauter Gebiete, die geringere Belastung der Wesenitzaue als Schutzgebiet von europäischer Bedeutung (FFH-Gebiet) und als Überschwemmungebiet und die bessere und kostengünstigere Kompensationsmöglichkeit für den Eingriff in den Lebensraum der streng geschützten Haselmaus. Der höhere Flächenbedarf und die etwas geringfügigere Entlastungswirkung der gewählten Variante waren gegenüber diesen Vorteilen nachrangig.
Durch die gewählte Variante kommt es lediglich an drei Wohngebäuden im Bereich der Querspange B 98 alt / B 98 neu, in der Dresdner und der Neustädter Straße in Putzkau zur Überschreitung von Lärmgrenzwerten, die Ansprüche auf passiven Lärmschutz begründen. Ansonsten werden die geltenden Grenzwerte für Lärm- und Schadstoffe weit unterschritten.
Die planfestgestellte Variante ist dennoch mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft und in Forst- und Ackerflächen verbunden. Zur Kompensation wurden umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgelegt. So sind für das zerschnittene Wirtschaftswegenetz Ersatzwege anzulegen. „Am Hunger“ entsteht ein Brückenbauwerk zur Überführung des dortigen Wanderweges, das gleichzeitig als Querungshilfe der Haselmaus dient. Auch der als Wanderweg beliebte „Schwarze Weg“ im Bereich Geißmannsdorf wird entsprechend dem Wunsch einer Bürgerinitiative weitergeführt.
Zum Ausgleich der nachteiligen Folgen sind mit dem Landschaftspflegerischen Begleitplan des Vorhabens außerdem Aufforstungsmaßnahmen, Gehölzplanzungen, die Offenlegung und Renaturierung verrohrter Gräben und des Kreuzwassers, die Aufwertung und Anlage von Kleinstgewässern und Auen sowie Entsiegelungsmaßnahmen vorgesehen.
Der festgestellte Plan zur B 98 Ortsumfahrung Bischofswerda wird in der Stadt Bischofswerda und den Gemeinden Schmölln-Putzkau und Großharthau im Januar 2006 für zwei Wochen zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Der genaue Auslegungszeitraum und Ort wird vorher ortsüblich bekannt gemacht.