Medieninformationen 2017
[059/2017 - 19.09.2017]
Stromversorgung im Vogtland wird sicherer
Landesdirektion Sachsen genehmigt der MITNETZ STROM den Netzausbau südlich von Falkenstein
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat mit dem Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses das Vorhaben „110-kV-Netzausbau Vogtlandring, 110-kV-Leitung Falkenstein – Markneukirchen“ der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbH (MITNETZ STROM) genehmigt.
Die MITNETZ STROM plant zur Verbesserung der Versorgungssicherheit und für die bedarfsgerechtere Bereitstellung von Elektroenergie den Ausbau des Hochspannungsnetzes im Vogtland. Mit dem jetzt genehmigten Vorhaben soll eine Leitungsverbindung zwischen der bestehenden 110-kV-Freileitung Herlasgrün – Markneukirchen und dem Umspannwerk Falkenstein hergestellt werden.
Das Vorhaben setzt sich aus drei Abschnitten zusammen: Der Ertüchtigung einer 30-kV Freileitung zwischen dem Umspannwerk Falkenstein und dem Grünbacher Ortsteil Muldenberg auf 110 kV, dem Neubau eines Erdkabels zwischen Muldenberg und dem Schönecker Ortsteil Gunzen sowie dem Neubau eines Anschlusses an das Umspannwerk Falkenstein.
Für die Ertüchtigung der neun Kilometer langen, seit 1967 bestehenden 30-kV-Leitung auf 110 kV hat die MITNETZ STROM die Ausführung als Freileitung beantragt.
Nach Prüfung der einschlägigen Rechtslage musste die LDS diesen Antrag genehmigen. Für die fragliche Strecke besteht keine gesetzliche Verpflichtung, die Leitung als Erdkabel auszuführen. Erdkabel sind gemäß der Regelung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ausschließlich auf neuen Trassen vorgeschrieben. Dies gilt zudem auch nur dann, wenn deren Errichtung nicht um den Faktor 2,75 über den Kosten einer Freileitung liegt und naturschutzrechtliche Belange dem nicht entgegenstehen. Die künftige 110-kV-Leitung wird jedoch auf einer Stromtrasse errichtet, die seit fünfzig Jahren in Betrieb ist.
Für den zwölf Kilometer langen Leitungsneubau, der durch Grundstücke des Staatsbetriebes Sachsenforst führt, hat MITNETZ STROM die Ausführung als Erdverkabelung beantragt. Auch dieser Antrag war gemäß der geltenden Rechtslage zu genehmigen.
Der Planfeststellungsbeschluss wird den rund 200 Einwendern ab ca. 25. September 2017 zugestellt. Zudem wird er in den Stadtverwaltungen Klingenthal, Schöneck/Vogtl. und Falkenstein/Vogtl. sowie den Gemeindeverwaltungen Neustadt und Grünbach öffentlich ausgelegt. Der Auslegungszeitraum wird vorher ortsüblich bekanntgemacht.
Die MITNETZ STROM plant zur Verbesserung der Versorgungssicherheit und für die bedarfsgerechtere Bereitstellung von Elektroenergie den Ausbau des Hochspannungsnetzes im Vogtland. Mit dem jetzt genehmigten Vorhaben soll eine Leitungsverbindung zwischen der bestehenden 110-kV-Freileitung Herlasgrün – Markneukirchen und dem Umspannwerk Falkenstein hergestellt werden.
Das Vorhaben setzt sich aus drei Abschnitten zusammen: Der Ertüchtigung einer 30-kV Freileitung zwischen dem Umspannwerk Falkenstein und dem Grünbacher Ortsteil Muldenberg auf 110 kV, dem Neubau eines Erdkabels zwischen Muldenberg und dem Schönecker Ortsteil Gunzen sowie dem Neubau eines Anschlusses an das Umspannwerk Falkenstein.
Für die Ertüchtigung der neun Kilometer langen, seit 1967 bestehenden 30-kV-Leitung auf 110 kV hat die MITNETZ STROM die Ausführung als Freileitung beantragt.
Nach Prüfung der einschlägigen Rechtslage musste die LDS diesen Antrag genehmigen. Für die fragliche Strecke besteht keine gesetzliche Verpflichtung, die Leitung als Erdkabel auszuführen. Erdkabel sind gemäß der Regelung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ausschließlich auf neuen Trassen vorgeschrieben. Dies gilt zudem auch nur dann, wenn deren Errichtung nicht um den Faktor 2,75 über den Kosten einer Freileitung liegt und naturschutzrechtliche Belange dem nicht entgegenstehen. Die künftige 110-kV-Leitung wird jedoch auf einer Stromtrasse errichtet, die seit fünfzig Jahren in Betrieb ist.
Für den zwölf Kilometer langen Leitungsneubau, der durch Grundstücke des Staatsbetriebes Sachsenforst führt, hat MITNETZ STROM die Ausführung als Erdverkabelung beantragt. Auch dieser Antrag war gemäß der geltenden Rechtslage zu genehmigen.
Der Planfeststellungsbeschluss wird den rund 200 Einwendern ab ca. 25. September 2017 zugestellt. Zudem wird er in den Stadtverwaltungen Klingenthal, Schöneck/Vogtl. und Falkenstein/Vogtl. sowie den Gemeindeverwaltungen Neustadt und Grünbach öffentlich ausgelegt. Der Auslegungszeitraum wird vorher ortsüblich bekanntgemacht.