Medieninformationen 2006 [LDD]
[07/2006 - 26.01.2006]
Landkreis Meißen erreicht 2006 erneut einen ausgeglichenen Haushalt
Regierungspräsidium Dresden fordert Aktualisierung des bis 2009 reichenden Konsolidierungskonzeptes
Das Regierungspräsidium Dresden hat mit Bescheid vom 18.01.2006 den Haushalt des Landkreises Meißen für das laufende Jahr genehmigt. Der Haushalt weist Einnahmen und Ausgaben in Höhe von knapp 195 Mio. € auf. Kreditaufnahmen wurden nicht veranschlagt. Der weitaus größte Teil der Haushaltssumme fließt mit gut 177,3 Mio. € in den Verwaltungshaushalt, 17,7 Mio. € gehen in den Vermögenshaushalt. Mit seinem Haushaltsbescheid hat das Regierungspräsidium auch die für 2006 vorgesehene Kreisumlage in Höhe von 25,59 Prozent für den Landkreis genehmigt. Die Kreisumlage hat damit die gleiche Höhe wie in den vergangenen beiden Jahren.
Gleichzeitig mit dem Haushalt genehmigte das Regierungspräsidium Dresden das vom Kreistag des Landkreises Meißen am 3.11.2005 beschlossene Haushaltssicherungskonzept für die Haushaltsjahre 2006 bis 2009.
Die Genehmigungen konnten erteilt werden, weil der Landkreis Meißen für das Jahr 2006 trotz sinkender allgemeiner Schlüsselzuweisungen einen ausgeglichenen Haushalt vorgelegt hat. Darüber hinaus werden in diesem Jahr die erforderliche Mindestzuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt erreicht sowie eine Nettoinvestitionsrate erwirtschaftet. Auch die Mindestrücklage wird in erforderlicher Höhe vorgehalten. Damit erfüllt der Landkreis wie schon in den Jahren 2004 und 2005 die wichtigsten Kriterien eines rechtmäßigen Haushaltes.
Mit seiner Genehmigung für das Haushaltskonsolidierungskonzept bis 2009 hat das Regierungspräsidium Dresden allerdings eine Nebenbestimmung verbunden. Der Landkreis muss danach sein Haushaltssicherungskonzept unter Berücksichtigung aktueller Orientierungsdaten des Freistaates so fortschreiben, dass weder 2006 noch mittelfristig ein struktureller Fehlbetrag entsteht. Ein solcher Fehlbetrag in Höhe von bis zu fast 8,9 Mio. € droht in den Haushaltjahren 2007-2009, weil die zur Genehmigung vorgelegte Fassung des Haushaltssicherungskonzeptes auf inzwischen überholten Daten beruht. Das aktualisierte Haushaltssicherungskonzept ist dem Regierungspräsidium Dresden zusammen mit den nächsten Haushaltsbeschlüssen des Landkreises zur Prüfung einzureichen.