Medieninformationen 2017
[058/2017 - 18.09.2017]
Neuer Kreisel und Radweg in Rammenau genehmigt
Landesdirektion Sachsen erteilt Baurecht für den Ausbau der B 98 zwischen Bichofswerda und Burkau
Die Landesdirektion Sachsen hat das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Bundesstraße B 98 in der Ortslage Neuer Anbau der Gemeinde Rammenau abgeschlossen. Damit verfügt das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) über Baurecht.
Mit dem Vorhaben baut der Freistaat Sachsen die B 98 zwischen dem Bischofswerdaer Ortsteil Geißmannsdorf und der Gemeinde Burkau auf einer Länge von rund 520 Metern grundhaft aus.
Die B 98 ist im planfestgestellten Bereich Bestandteil einer überregionalen Verkehrsachse, die den Raum Bischofswerda mit der Bundesautobahn A 4 verbindet.
Der Bauanfang befindet sich 75 Meter westlich des Knotenpunktes der S 158 mit der B 98. Das Bauende liegt rund 120 Meter südöstlich der Ortslage Neuer Anbau.
Im Zuge des Straßenausbaus wird die Einmündung der S 158 in die B 98 in einen Kreisverkehr umgestaltet. Die Anschlüsse der einmündenden Straßen werden erneuert und angepasst.
Die B 98 erhält an der Südwestseite einen Geh- und Radweg. Der Wirtschaftsweg zwischen der B 98 und der Ortslage Geißmannsdorf wird auf einer Länge von 270 Metern zum Radweg ausgebaut. Im Ergebnis entsteht eine durchgängige Radwegverbindung zwischen Rammenau und Geißmannsdorf.
Derzeit weist die B 98 im auszubauenden Abschnitt über die gesamte Länge Unebenheiten auf. Die Fahrbahnränder sind teilweise heruntergefahren. In einigen Abschnitten ist die erforderliche Querneigung der Fahrbahn nicht mehr vorhanden. Die Bankette sind zu schmal und die Böschungen zu steil, sodass die Fahrbahnränder nicht mehr über die erforderliche Tragfähigkeit verfügen.
Mit dem Straßenausbau sind Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden. Um diese auszugleichen, ist eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen. So werden nicht mehr benötigte Verkehrsflächen entsiegelt und rekultiviert. An den Straßen werden Baumreihen neu gepflanzt. Der verrohrte Graben zwischen dem Niederteich und der S 158 wird offengelegt und eine Feuchtwiese angelegt.
Der festgestellte Plan für den Ausbau der B 98 wird für zwei Wochen für Jedermann zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Auslegungszeitraum und -ort werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.
Übersichtslageplan
Mit dem Vorhaben baut der Freistaat Sachsen die B 98 zwischen dem Bischofswerdaer Ortsteil Geißmannsdorf und der Gemeinde Burkau auf einer Länge von rund 520 Metern grundhaft aus.
Die B 98 ist im planfestgestellten Bereich Bestandteil einer überregionalen Verkehrsachse, die den Raum Bischofswerda mit der Bundesautobahn A 4 verbindet.
Der Bauanfang befindet sich 75 Meter westlich des Knotenpunktes der S 158 mit der B 98. Das Bauende liegt rund 120 Meter südöstlich der Ortslage Neuer Anbau.
Im Zuge des Straßenausbaus wird die Einmündung der S 158 in die B 98 in einen Kreisverkehr umgestaltet. Die Anschlüsse der einmündenden Straßen werden erneuert und angepasst.
Die B 98 erhält an der Südwestseite einen Geh- und Radweg. Der Wirtschaftsweg zwischen der B 98 und der Ortslage Geißmannsdorf wird auf einer Länge von 270 Metern zum Radweg ausgebaut. Im Ergebnis entsteht eine durchgängige Radwegverbindung zwischen Rammenau und Geißmannsdorf.
Derzeit weist die B 98 im auszubauenden Abschnitt über die gesamte Länge Unebenheiten auf. Die Fahrbahnränder sind teilweise heruntergefahren. In einigen Abschnitten ist die erforderliche Querneigung der Fahrbahn nicht mehr vorhanden. Die Bankette sind zu schmal und die Böschungen zu steil, sodass die Fahrbahnränder nicht mehr über die erforderliche Tragfähigkeit verfügen.
Mit dem Straßenausbau sind Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden. Um diese auszugleichen, ist eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen. So werden nicht mehr benötigte Verkehrsflächen entsiegelt und rekultiviert. An den Straßen werden Baumreihen neu gepflanzt. Der verrohrte Graben zwischen dem Niederteich und der S 158 wird offengelegt und eine Feuchtwiese angelegt.
Der festgestellte Plan für den Ausbau der B 98 wird für zwei Wochen für Jedermann zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Auslegungszeitraum und -ort werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.
Übersichtslageplan