Medieninformationen 2006 [LDD]
[13/2006 - 21.03.2006]
Haushaltsgenehmigung 2006 für den Landkreis Riesa-Großenhain ergeht unter Auflagen
Haushaltssperre und Nachtragshaushalt bestimmen den Start in das laufende Haushaltsjahr zwischen Elbe und Röder
Mit Bescheid vom 20. März 2006 hat das Regierungspräsidium Dresden den Haushalt des Landkreises Riesa-Großenhain für das laufende Jahr unter Auflagen genehmigt. Die Genehmigung umfasst auch die für 2006 geplante Kreditaufnahme in Höhe von 2,43 Mio. Euro, Verpflichtungsermächtigungen von 120 000 Euro sowie eine Kreisumlage von 27,878 Prozent.
Der Landkreis Riesa-Großenhain weist für das Jahr 2006 einen planmäßig ausgeglichenen Haushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 87,9 Mio. Euro aus. Dabei umfasst der Verwaltungshaushalt 78,7 Mio. Euro, der Vermögenshaushalt beläuft sich auf die verbleibenden 9,2 Mio. Euro.
Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt reicht aus, um 2006 die erforderliche Kredittilgung in Höhe von 2,6 Mio. Euro zu finanzieren. Positiv ist weiter zu vermerken, dass der Landkreis nach seinen Planungen sowohl die erforderliche Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt erwirtschaftet als auch die gesetzliche Mindestrücklage vorzuhalten im Stande ist.
Allerdings läßt die Haushaltsplanung des Landkreises auch eine ganze Reihe von Problemen erkennen. So hat der Landkreis die Einnahmen zur anteilsmäßigen Finanzierung für die Kosten der Unterkunft von Alg-II-Empfängern im Landkreis zu hoch veranschlagt. Damit drohen im laufenden wie auch in den folgenden Jahren Fehlbeträge. Weiter steht nach den jüngsten Finanzvorgaben des Freistaates ein Rückgang bei den allgemeinen Schlüsselzuweisungen bevor, den der Landkreis in seinen mittelfristigen Finanzplanungen noch nicht ausreichend berücksichtigt hat. Allein aus diesen Rückgängen muss der Landkreis in den Jahren 2007 bis 2009 mit Fehlbeträgen von kumulativ 3,4 Mio. Euro rechnen.
Das Regierungspräsidium hat deshalb die Kreditgenehmigung für das Haushaltsjahr 2006 an die Bedingung einer sofortigen Haushaltssperre in Höhe von 667 000 Euro geknüpft. Es handelt sich um genau jene Summe, die im laufenden Jahr als struktureller Fehlbetrag zu entstehen droht. Nur durch die Haushaltssperre ist gesichert, dass 2006 der gesetzlich geforderte Ausgleich des Landkreishaushaltes erreicht wird.
Ferner ist dem Landkreis zur Vermeidung von Fehlbeträgen in den Folgejahren aufgegeben, bis zum 30.6.2006 eine Nachtragshaushaltssatzung mit einer mittelfristig ausgeglichenen Finanzplanung zu beschließen. Sollte es nicht gelingen, diesen Finanzplan unter Berücksichtigung aller aktuellen Daten ausgeglichen darzustellen, muss der Landkreis zugleich ein Haushaltssicherungskonzept beschließen, das den strukturellen Haushaltsausgleich im gesamten Finanzplanungszeitraum gewährleistet.
Das Regierungspräsidium weist in seinem Bescheid darauf hin, dass sich das Problem schwindender Einnahmen auf Grund der für den Landkreis absehbaren demografischen Entwicklung in Zukunft weiter erheblich verschärfen wird. Mit dem Bevölkerungsrückgang sind nicht nur sinkende Schlüsselzuweisungen, sondern auch schrumpfende Gebühreneinnahmen verbunden. Außerdem ist für den ab 2009 einsetzenden Rückgang der Transferzahlungen aus dem Solidarpakt II auch auf der Ebene des Landkreises Vorsorge zu treffen.