Medieninformationen 2017
[053/2017 - 29.08.2017]
Landesdirektion Sachsen reagiert auf Äußerungen des Dresdner Grünen-Politikers Johannes Lichdi
Zu den heute in verschiedenen Medien veröffentlichten Äußerungen des Grünen-Stadtrates Johannes Lichdi zum fortdauernden Stopp eines Bauvorhabens in der Dresdner Oskarstraße muss die Landesdirektion Sachsen (LDS) Folgendes klarstellen:
1. Die zweite Auslegung der Planungsunterlagen für das Bauvorhaben in der Dresdner Oskarstraße erfolgte vom 29. Mai 2017 bis 30. Juni 2017. Danach – Posteingang am 11. Juli 2017 – hat sich ein Einwender mit der entscheidenden Information über die bei der Landeshauptstadt Dresden neu vorliegenden Daten zu Verkehrsprognosen bis 2030 an die LDS gewandt. Daraus ergibt sich, dass die LDS keineswegs schon im Frühjahr 2017 Aufträge für die nun erforderlichen neuen verkehrstechnischen Untersuchungen hätte auslösen können.
Etwas Anderes wäre nur dann möglich gewesen, wenn die Landeshauptstadt Dresden oder der Vorhabenträger selbst die LDS unverzüglich über das Vorliegen neuer Prognosedaten informiert hätte. Das war jedoch nicht der Fall.
2. Der Baubeginn in der Oskarstraße erfolgte durch den Vorhabenträger, obwohl er von der LDS und vom Oberverwaltungsgericht auf die zur Planfeststellung ausstehende Gerichtsentscheidung hingewiesen wurde. Somit waren das Risiko eines Baustopps und damit verbundener zusätzlicher Kosten bekannt.
3. Die LDS hat im Bereich der Planfeststellung von verkehrsbezogenen Infrastrukturvorhaben allein im laufenden Jahr für die Landeshauptstadt Dresden die Projekte zur Sanierung der Augustusbrücke, zum Bau der Zentralhaltestelle Kesselsdorfer Straße und zum Lückenschluss des Äußeren Stadtringes West am Emerich-Ambros-Ufer genehmigt. Angesichts dieser Tatsachen entbehrt der Vorwurf, dass wegen der Unfähigkeit der Landesdirektion Sachsen zentrale Infrastrukturprojekte in der Stadt Dresden nicht umgesetzt werden können, oder gar die Unterstellung von Sabotage jeglicher Grundlage.
1. Die zweite Auslegung der Planungsunterlagen für das Bauvorhaben in der Dresdner Oskarstraße erfolgte vom 29. Mai 2017 bis 30. Juni 2017. Danach – Posteingang am 11. Juli 2017 – hat sich ein Einwender mit der entscheidenden Information über die bei der Landeshauptstadt Dresden neu vorliegenden Daten zu Verkehrsprognosen bis 2030 an die LDS gewandt. Daraus ergibt sich, dass die LDS keineswegs schon im Frühjahr 2017 Aufträge für die nun erforderlichen neuen verkehrstechnischen Untersuchungen hätte auslösen können.
Etwas Anderes wäre nur dann möglich gewesen, wenn die Landeshauptstadt Dresden oder der Vorhabenträger selbst die LDS unverzüglich über das Vorliegen neuer Prognosedaten informiert hätte. Das war jedoch nicht der Fall.
2. Der Baubeginn in der Oskarstraße erfolgte durch den Vorhabenträger, obwohl er von der LDS und vom Oberverwaltungsgericht auf die zur Planfeststellung ausstehende Gerichtsentscheidung hingewiesen wurde. Somit waren das Risiko eines Baustopps und damit verbundener zusätzlicher Kosten bekannt.
3. Die LDS hat im Bereich der Planfeststellung von verkehrsbezogenen Infrastrukturvorhaben allein im laufenden Jahr für die Landeshauptstadt Dresden die Projekte zur Sanierung der Augustusbrücke, zum Bau der Zentralhaltestelle Kesselsdorfer Straße und zum Lückenschluss des Äußeren Stadtringes West am Emerich-Ambros-Ufer genehmigt. Angesichts dieser Tatsachen entbehrt der Vorwurf, dass wegen der Unfähigkeit der Landesdirektion Sachsen zentrale Infrastrukturprojekte in der Stadt Dresden nicht umgesetzt werden können, oder gar die Unterstellung von Sabotage jeglicher Grundlage.