Medieninformationen 2006 [LDD]
[18/2006 - 10.04.2006]
Weißeritzkreis kann Etat 2006 nur mit Haushaltssperre in Kraft setzen
Regierungspräsidium genehmigt Kreditaufnahme für Schulsanierungen
Das Regierungspräsidium Dresden hat dem Weißeritzkreis die Rechtmäßigkeit seiner Haushaltssatzung für das laufende Jahr nicht bestätigen können. Die Aufsichtsbehörde musste dem Landkreis darüber hinaus die Genehmigung der zweiten Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2005 bis 2008 versagen. Genehmigt wurde hingegen die im Etatplan vorgesehene Kreisumlage in Höhe von 27,5 Prozent.
Die Haushaltssatzung 2006 des Weißeritzkreises weist bei einem Gesamthaushaltsvolumen von 107,1 Mio. € einen strukturellen Fehlbetrag in Höhe von 1,529 Mio. € aus und verstößt damit gegen sächsisches Haushaltsrecht. Im Finanzplanungszeitraum werden darüber hinaus weitere strukturelle Fehlbeträge prognostiziert, die sich bis zum Ende 2009 auf eine Höhe von insgesamt 14,05 Mio. € summieren. Damit verfehlt auch das Haushaltskonsolidierungskonzept des Landkreises seine Ziele in erheblichem Maße.
Das Regierungspräsidium hat von einer möglichen Beanstandung der Haushaltssatzung dennoch abgesehen und anstatt dessen die Verhängung einer Haushaltsperre in Höhe des 2006er Fehlbetrags zur Bedingung des Haushaltsvollzuges gemacht. Nur auf diesem Wege kann trotz des ausgewiesenen Fehlbetrages für 2006 eine ordnungsgemäße Haushaltsführung noch gewährleistet werden.
Daneben hat die Rechtsaufsicht dem Weißeritzkreis die Vorlage eines überarbeiteten Haushaltssicherungskonzeptes bis zum 30.6.2006 aufgegeben. Mit diesem Haushaltssicherungkonzept ist zum einen der strukturelle Haushaltsausgleich für 2006 unter Berücksichtigung aktueller Daten abzusichern. Dies muss seinen Niederschlag dann auch in einer ebenfalls zum 30.6.2006 zu beschließenden Nachtragshaushaltssatzung finden. Zum zweiten muss das überarbeitete Konsolidierungskonzept auch mittelfristig den strukturellen Ausgleich und den Abbau von Altfehlbeträgen bis Ende des Haushaltjahres 2009 nachweisen. Diese Forderung war Teil der Auflagen, die schon im Vorjahr mit der Haushaltsgenehmigung an den Landkreis verbunden worden waren.
Nach Einschätzung des Regierungspräsidiums enthält die eingereichte Fassung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes im Kern brauchbare und realistische Maßnahmen. Bei einer auch für das Konsolidierungskonzept durchaus möglichen Beanstandung könnten diese jedoch zunächst nicht weiter umgesetzt werden. Dadurch würde die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises zusätzlich eingeschränkt.
Trotz der außerordentlich schwierigen Finanzlage des Kreises hat das Regierungspräsidium Dresden mit seinem Haushaltsbescheid dem Landkreis Kreditaufnahmen in Höhe von fast 1,8 Mio. € genehmigt. Es handelt sich dabei allerdings nur um einen Teil der ursprünglich geplanten Kreditaufnahme. Die genehmigten Kredite sind zur Finanzierung von unaufschiebbaren und unabwendbaren Fortsetzungsmaßnahmen an Schulen des Landkreises sowie zur Anschaffung eines dringend notwendigen Rettungswagens vorgesehen. Aus einem möglichen Baustopp an den Schulen würden nach Einschätzung der Aufsichtsbehörde finanzielle Belastungen entstehen, die über dem Kapitaldienst für den genehmigten Kredit liegen. Weitere geplante Kredite mussten jedoch ebenso wie vorgesehene Verpflichtungsermächtigungen versagt werden, da es sich bei den vorgesehenen Summen weder um die Finanzierung unabweisbarer Fortsetzungsmaßnahmen noch um die Erfüllung unerlässlicher Aufgaben handelte.
Das Regierungspräsidium weist in seinem Bescheid darauf hin, dass sich das Problem schwindender Einnahmen auf Grund der für den Landkreis absehbaren demografischen Entwicklung in Zukunft weiter erheblich verschärfen wird. Mit dem auch für den Weißeritzkreis zu erwartenden Bevölkerungsrückgang sind nicht nur sinkende Schlüsselzuweisungen, sondern auch schrumpfende Gebühreneinnahmen verbunden.