Medieninformationen 2006 [LDD]
[20/2006 - 13.04.2006]
Regierungspräsidium Dresden genehmigt wassersportliche Nutzung des Bärwalder Sees
Ostern kann angesegelt werden
Mit Bescheid vom 12.4.2006 hat das Regierungspräsidium Dresden (RP) dem Zweckverband „Landschaftspark Bärwalder See“ in Klitten (ZV) eine erneuerte und im Umfang erweiterte wasserrechtliche Genehmigung zur Nutzung des Bärwalder Sees erteilt. Wesentliche Grundlage dieser wasserrechtlichen Genehmigung ist der Nutzungsvertrag, den der Zweckverband und die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbh (LMBV) am 1.3.2006 miteinander geschlossen haben.
Mit der jetzt erteilten Genehmigung ist das Befahren des Sees mit muskelbetriebenen Booten, aber auch mit Motor- und Jetbooten nun ab 2006 in der Zeit zwischen dem 1.4. und dem 31.10. täglich zwischen 8.00 und 21.00 Uhr erlaubt. Gestattet ist ebenso Wind- und Kitesurfen sowie Wasserski. Diese Erlaubnisse gelten in unveränderter Form dann auch ohne erneute Antragstellung für die Folgejahre. Schwimmen und Tauchen kann hingegen wegen fehlender Badegewässerqualität des Seewassers behördlich nicht zugelassen werden. Außerdem sind die Wassersportler durch den ZV in geeigneter Form auf die besondere Wasserqualität des Bärwalder Sees hinzuweisen.
Die Zulassung von Wassersportaktivitäten auf dem See setzt eine Markierung der dafür freigegebenen Wasserfläche mit Bojen voraus. Der Zweckverband hat vom RP auch die dafür erforderliche Genehmigung erhalten. Die Eingrenzung der befahrbaren Seenfläche ergibt sich aus bergbaulichen Restrisiken, noch bevorstehenden Sanierungsarbeiten der LMBV in den Uferbereichen und den Erfordernissen des Naturschutzes, die besonders an den Uferzonen und in den Flachwasserbereichen des Sees Bedeutung haben. Am Bärwalder See haben sich mit Kreuzkröte, Laubfrosch, Glattnatter, Steinschmätzer, Uferschwalbe, Schilfrohrsänger, Schwarzkehlchen und Brachpieper eine Reihe geschützter Arten angesiedelt, die durch die wassersportlichen Aktivitäten in ihren Lebensräumen und ihrer Entwicklung nicht beeinträchtigt werden sollen.
Auch das Einsetzen, Anlanden, Besteigen und Verlassen von Booten darf am Bärwalder See deshalb augenblicklich nur in einem dafür ausgewiesenen Bereich erfolgen. Der Zweckverband ist mit dem Bescheid des RP berechtigt worden, vier Schwimmstege und eine Booteinsatzstelle im Bereich des Schulenburgkanals einzurichten. Nach Saisonende sind die genehmigten Einrichtungen ebenso wie die Bojen wieder zu entfernen.
Das RP weist in seinem Bescheid darauf hin, dass Motorsportveranstaltungen auf dem Bärwalder See von der erteilten Nutzungserlaubnis nicht umfasst sind und einer besonderen Genehmigung bedürfen.