Medieninformationen 2006 [LDD]
[25/2006 - 08.05.2006]
Landkreis Löbau-Zittau wirtschaftet 2006 mit ausgeglichenem Etat
RP fordert Berücksichtigung von rückläufigen Einnahmen bei der Überarbeitung des Haushaltssicherungskonzeptes
Im Ergebnis der Haushaltsprüfung 2006 für den Landkreis Löbau-Zittau hat das Regierungspräsidium Dresden (RP) den Vollzug des aktuellen Etats freigegeben. Die im Haushaltsplan vorgesehene Kreisumlage von 27,3 Prozent wurde genehmigt. Die Aufsichtsbehörde verpflichtete den Landkreis jedoch zur Fortschreibung seines Haushaltssicherungskonzeptes. In einer überarbeiteten Fassung des Konsolidierungsplanes ist unter Berücksichtigung aktueller Daten der strukturelle Haushaltsausgleich mittelfristig nachzuweisen. Das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept ist spätestens zusammen mit dem Beschluss über die Haushaltssatzung 2007 im RP zur Prüfung vorzulegen.
Die Haushaltssatzung 2006 des Landkreises Löbau-Zittau weist ein Einnahme- und Ausgabegesamtvolumen von jeweils 250,4 Mio. € auf. Ein Anteil von 240,6 Mio. € ist dabei für den Verwaltungshaushalt vorgesehen und 9,8 Mio. € sollen in den Vermögenshaushalt fließen. Kreditaufnahmen sind 2006 nicht beabsichtigt, die Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich auf 11 Mio. €.
Das Regierungspräsidium bemängelt in seinem Haushaltsbescheid die unzureichende Berücksichtigung aktueller Finanzdaten in der zur Prüfung vorgelegten mittelfristigen Finanzplanung und im Konzept der Etatkonsolidierung des Landkreises. Auf Grund der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Kreistages bereits bekannten Mindereinnahmen drohen dem Landkreis in den Jahren 2007 bis 2009 Fehlbeträge von insgesamt 4,65 Mio. €. Das Konsolidierungskonzept steuert dieser neuen Etatlücke bislang nicht entgegen und verfehlt damit die gesetzlichen Vorgaben.
Von einer möglichen Beanstandung der Haushaltssatzung hat das RP jedoch abgesehen, weil damit die Einnahme der Kreisumlage zunächst verhindert worden wäre und sich die finanzielle Situation des Landkreises zusätzlich verschlechtern würde. Die Anordnung zur Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis zur Vorlage des Etats 2007 stellt dem gegenüber das mildere rechtaufsichtliche Mittel dar.
Das Regierungspräsidium weist in seinem Bescheid darauf hin, dass sich das Problem schwindender Einnahmen auf Grund der für den Landkreis absehbaren demografischen Entwicklung in Zukunft weiter verschärfen wird. Mit dem auch für Löbau-Zittau zu erwartenden Bevölkerungsrückgang sind nicht nur sinkende Schlüsselzuweisungen, sondern auch schrumpfende Gebühreneinnahmen verbunden. Darüber hinaus gilt es, sich auf die ab 2009 rückläufigen Zuweisungen aus Mitteln des Solidarpaktes II einzustellen. Weitere Aufgabenkritik und auch eine straffe Führung und Kontrolle der Eigen- und Beteiligungsgesellschaften wird dem Landkreis durch die Rechtsaufsicht angeraten.