Medieninformationen 2017
[047/2017 - 27.07.2017]
Förderung der Aufstiegsfortbildung künftig bei der Sächsischen Aufbaubank
Zum 1. August 2017 wird die Zuständigkeit für den Vollzug des Aufstiegs-BAföG (AFBG) von der Landesdirektion Sachsen auf die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) übertragen. Anträge auf Leistungen nach dem AFBG können ab diesem Zeitpunkt von allen Antragstellern mit Wohnsitz im Freistaat Sachsen ausschließlich bei der SAB gestellt werden.
Dabei können die Antragsteller die folgenden Kontaktmöglichkeiten nutzen:
Sächsische Aufbaubank - Förderbank –
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Telefon: 0351 4910-4919
E-Mail: aufstiegsbafoeg@sab.sachsen.de
Darüber hinaus können sich die Interessenten im Internet unter www.sab.sachsen.de informieren.
Hintergrund:
Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) sieht – vergleichbar mit dem BAföG – unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung vor, wenn man sich über die Facharbeiter- und Gesellenprüfung oder den Berufsfachschulabschluss hinaus fortbilden will. Die Förderung nach dem AFBG, auch bekannt unter "Aufstiegs-BAföG" (vormals "Meister-BAföG"), ist für Maßnahmen gedacht, mit denen man sich auf Meisterprüfungen und vergleichbare Abschlüsse vorbereitet. Anders als das BAföG für Studierende kann die Aufstiegsförderung ohne Altersbeschränkung wahrgenommen werden.
Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.
Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.
Wer bereits über einen Masterabschluss oder einen staatlichen oder staatlich anerkannten entsprechenden Hochschulabschluss verfügt, für den kommt eine AFBG-Förderung nicht in Betracht.
Die Förderung mit AFBG beinhaltet Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Hinzu kommt die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag abzuschließen. Die Zuschussanteile variieren je nach Fördergegenstand (Maßnahmekosten, Unterhaltsbedarf etc.).
Die Förderung der Aufstiegsfortbildung ist für die zuständige Stelle ein Massengeschäft. Die Landesdirektion Sachsen hatte 2015 1.640 und im vergangenen Jahr 1.999 Bewilligungsbescheide zur Förderung vom Aufstiegsfortbildungen erstellt.
Dabei können die Antragsteller die folgenden Kontaktmöglichkeiten nutzen:
Sächsische Aufbaubank - Förderbank –
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Telefon: 0351 4910-4919
E-Mail: aufstiegsbafoeg@sab.sachsen.de
Darüber hinaus können sich die Interessenten im Internet unter www.sab.sachsen.de informieren.
Hintergrund:
Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) sieht – vergleichbar mit dem BAföG – unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung vor, wenn man sich über die Facharbeiter- und Gesellenprüfung oder den Berufsfachschulabschluss hinaus fortbilden will. Die Förderung nach dem AFBG, auch bekannt unter "Aufstiegs-BAföG" (vormals "Meister-BAföG"), ist für Maßnahmen gedacht, mit denen man sich auf Meisterprüfungen und vergleichbare Abschlüsse vorbereitet. Anders als das BAföG für Studierende kann die Aufstiegsförderung ohne Altersbeschränkung wahrgenommen werden.
Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.
Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.
Wer bereits über einen Masterabschluss oder einen staatlichen oder staatlich anerkannten entsprechenden Hochschulabschluss verfügt, für den kommt eine AFBG-Förderung nicht in Betracht.
Die Förderung mit AFBG beinhaltet Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Hinzu kommt die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag abzuschließen. Die Zuschussanteile variieren je nach Fördergegenstand (Maßnahmekosten, Unterhaltsbedarf etc.).
Die Förderung der Aufstiegsfortbildung ist für die zuständige Stelle ein Massengeschäft. Die Landesdirektion Sachsen hatte 2015 1.640 und im vergangenen Jahr 1.999 Bewilligungsbescheide zur Förderung vom Aufstiegsfortbildungen erstellt.