Medieninformationen 2006 [LDD]
[28/2006 - 16.05.2006]
Regierungspräsidium suspendiert Dresdner Oberbürgermeister Roßberg vom Dienst
Das Regierungspräsidium Dresden (RP) untersagt mit sofortiger Wirkung dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden Ingolf Roßberg die Führung der Dienstgeschäfte.
Dieser Maßnahme war die Zulassung der Anklagen gegen den Oberbürgermeister wegen Beihilfe zum Bankrott und Untreue sowie wegen Vorteilsnahme vor dem Landgericht Dresden vorausgegangen. Die Zulassung der Anklagen beruht auf dem hinreichenden Tatverdacht, das Herr Roßberg dienstliche und private Belange im Zusammenhang mit Fluthilfekoordinierung nicht klar getrennt hat.
Mit den nun durch das Gericht zu prüfenden Anklagen gegen den Oberbürgermeister ist der Anschein von parteilichem Handeln, der Vorwurf der Verletzung des Gebots der Gemeinwohlorientierung und der Verletzung von Vermögensinteressen der Kommune verbunden. Es handelt sich um Vorwürfe, die das Ansehen des Amtes des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt nachhaltig beschädigen.
Die durch das RP verfügte Suspendierung ist nach der geltenden Rechtslage zunächst für drei Monate wirksam. Der durch Herrn Roßberg nach Zulassung der Anklagen vor dem Landgericht angetretene Urlaub kann die Suspendierung vom Dienst nicht ersetzen. Im Urlaubsfall wäre Herr Roßberg unverändert mit der Führung der Amtsgeschäfte betraut und könnte diese auch jederzeit wieder aufnehmen.