Medieninformationen 2017
[041/2017 - 30.06.2017]
Guter Wind in den Segeln
Kitesurfen auf dem Hainer See wird erlaubt
Als obere Schifffahrtsbehörde im Freistaat Sachsen hat die Landesdirektion Sachsen (LDS) mit einer Entscheidung vom 30. Juni 2017 auf dem Hainer See eine Fläche für das Kitesurfen ausgewiesen.
Diese sogenannte schifffahrtsrechtliche Genehmigung ist erforderlich, da nach der Sächsischen Schifffahrtsverordnung die Trendsportart Kitesurfing grundsätzlich auf allen sächsischen Gewässern verboten ist. Sie darf nur ausnahmsweise gestattet werden. Um für die Genehmigung alle Belange und Interessen der Beteiligten berücksichtigen zu können, hat die LDS im Vorfeld verschiedene Behörden, Kommunen und Verbände angehört.
Der Hainer See gehört zur Leipziger Neuseenlandschaft und ist für jedermann nutzbar. Nach Abschluss der Anhörungen und Auswertung aller Stellungnahmen, hat die Schifffahrtsbehörde (LDS) der Blauwasser GmbH als Antragstellerin die vorerst befristete Genehmigung bis zum 31. Dezember 2022 erteilt. Dabei hat die Antragstellerin Nebenbestimmungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs einzuhalten.
Neben dem Kitesurfen wird der Hainer See schon jetzt umfangreich genutzt - zum Beispiel für das Wasserskifahren, den Bootsbetrieb und zum Baden. Das macht eine räumliche Abgrenzung der Fläche für das Kitesurfen erforderlich. Dies geschieht mit Hilfe weißer Tonnen in einem maximalen Abstand von 500 Metern.
Für die Kitesurfer ist der See vom Nordufer aus zugänglich. In diesem Zugangsbereich sowie an der Einstiegsstelle werden Informationstafeln über die einzelnen Nutzungsbereiche am See für jedermann sichtbar aufgestellt.
Mit Ausweisung der Fläche zum Kitesurfen am Hainer See wird die wassersportliche Nutzung des Sees erweitert und die touristische Entwicklung der Leipziger Neuseenlandschaft gefördert.
Diese sogenannte schifffahrtsrechtliche Genehmigung ist erforderlich, da nach der Sächsischen Schifffahrtsverordnung die Trendsportart Kitesurfing grundsätzlich auf allen sächsischen Gewässern verboten ist. Sie darf nur ausnahmsweise gestattet werden. Um für die Genehmigung alle Belange und Interessen der Beteiligten berücksichtigen zu können, hat die LDS im Vorfeld verschiedene Behörden, Kommunen und Verbände angehört.
Der Hainer See gehört zur Leipziger Neuseenlandschaft und ist für jedermann nutzbar. Nach Abschluss der Anhörungen und Auswertung aller Stellungnahmen, hat die Schifffahrtsbehörde (LDS) der Blauwasser GmbH als Antragstellerin die vorerst befristete Genehmigung bis zum 31. Dezember 2022 erteilt. Dabei hat die Antragstellerin Nebenbestimmungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs einzuhalten.
Neben dem Kitesurfen wird der Hainer See schon jetzt umfangreich genutzt - zum Beispiel für das Wasserskifahren, den Bootsbetrieb und zum Baden. Das macht eine räumliche Abgrenzung der Fläche für das Kitesurfen erforderlich. Dies geschieht mit Hilfe weißer Tonnen in einem maximalen Abstand von 500 Metern.
Für die Kitesurfer ist der See vom Nordufer aus zugänglich. In diesem Zugangsbereich sowie an der Einstiegsstelle werden Informationstafeln über die einzelnen Nutzungsbereiche am See für jedermann sichtbar aufgestellt.
Mit Ausweisung der Fläche zum Kitesurfen am Hainer See wird die wassersportliche Nutzung des Sees erweitert und die touristische Entwicklung der Leipziger Neuseenlandschaft gefördert.