Medieninformationen 2017
[040/2017 - 28.06.2017]
Wichtige Etappe im Vergabeverfahren für die Betreibung der Dresdner Asylerstaufnahmeeinrichtungen abgeschlossen
Die Landesdirektion Sachsen hat heute im Verfahren zur Vergabe von Leistungen zur Unterbringung, Betreuung und Versorgung von Asylbewerbern in den Unterbringungsobjekten der Erstaufnahmeeinrichtung im Raum Dresden den beteiligten Bietern mitgeteilt, wer den Zuschlag erhalten soll.
Danach soll diese Aufgabe für 18 Monate die European Homecare GmbH übernehmen.
Die Vergabe der Leistung erfolgte im Wege eines offenen Verfahrens, das am 22. Februar 2017 europaweit bekannt gemacht wurde. Die Bieter konnten bis zum 31. März 2017 Angebote abgeben, die Wertungsphase der Angebote wurde am 27. Juni 2017 abgeschlossen. Das Vergaberecht legt fest, dass für die Erteilung des Zuschlages die Eignung und Zuverlässigkeit des Anbieters sowie die Wirtschaftlichkeit des Angebotes maßgebend sind.
Die Neuausschreibung der Leistung war notwendig geworden, weil der dazu bisher wirksame Vertrag zum 30. Juni 2017 endet.
Das Vergabeverfahren ist mit der Information der Bieter noch nicht abgeschlossen. Unterlegene Bieter können Widerspruch gegen die beabsichtigte Vergabe einlegen und eine Prüfung vor der Vergabekammer des Freistaates Sachsen erreichen.
Für die Übergangszeit nach dem Ende des laufenden Vertrags bis zur Übernahme der vereinbarten Leistung durch den erstplatzierten Bieter wird die Dresdner Erstaufnahme durch den DRK Landesverband Sachsen e.V. als Interimsbetreiber fortgeführt.
Die Leistung des Wachdienstes in den Dresdner Erstaufnahmeeinrichtungen ist unabhängig vom jetzigen Verfahren bereits im Mai 2017 an Ihre Wache GmbH vergeben worden.
Danach soll diese Aufgabe für 18 Monate die European Homecare GmbH übernehmen.
Die Vergabe der Leistung erfolgte im Wege eines offenen Verfahrens, das am 22. Februar 2017 europaweit bekannt gemacht wurde. Die Bieter konnten bis zum 31. März 2017 Angebote abgeben, die Wertungsphase der Angebote wurde am 27. Juni 2017 abgeschlossen. Das Vergaberecht legt fest, dass für die Erteilung des Zuschlages die Eignung und Zuverlässigkeit des Anbieters sowie die Wirtschaftlichkeit des Angebotes maßgebend sind.
Die Neuausschreibung der Leistung war notwendig geworden, weil der dazu bisher wirksame Vertrag zum 30. Juni 2017 endet.
Das Vergabeverfahren ist mit der Information der Bieter noch nicht abgeschlossen. Unterlegene Bieter können Widerspruch gegen die beabsichtigte Vergabe einlegen und eine Prüfung vor der Vergabekammer des Freistaates Sachsen erreichen.
Für die Übergangszeit nach dem Ende des laufenden Vertrags bis zur Übernahme der vereinbarten Leistung durch den erstplatzierten Bieter wird die Dresdner Erstaufnahme durch den DRK Landesverband Sachsen e.V. als Interimsbetreiber fortgeführt.
Die Leistung des Wachdienstes in den Dresdner Erstaufnahmeeinrichtungen ist unabhängig vom jetzigen Verfahren bereits im Mai 2017 an Ihre Wache GmbH vergeben worden.