Medieninformationen 2017
[039/2017 - 23.06.2017]
Leipzig kann weiter investieren
Landesdirektion Sachsen gibt den Doppelhaushalt 2017/2018 der Stadt mit Auflagen zum Vollzug frei
Mit Bescheid vom 22. Juni 2017 genehmigte die Landesdirektion Sachsen der Stadt Leipzig Kreditaufnahmen in Höhe von je 50,3 Millionen Euro für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in 2017 und 2018.
Gleichzeitig wird auch der Vollzug der geplanten Etats von fast 1,7 bzw. 1,8 Milliarden Euro für 2017 und 2018 für die Stadt freigegeben.
Für die Jahre 2017 und 2018 konnte die Stadt der Rechtsaufsicht einen gesetzmäßigen Haushalt vorlegen.
Für 2017 kann die Stadt den Ausgleich im Ergebnishaushalt jedoch nicht sichern. Die ordentlichen Aufwendungen übersteigen die Erträge um 40,2 Millionen Euro. Um den Haushaltsausgleich zu erreichen, muss die Stadt Leipzig auf ihre Rücklagen aus positiven Jahresabschlüssen der Vorjahre zurückgreifen.
Für 2018 ergibt sich der Überschuss im Ergebnishaushalt durch einen einmaligen Sondereffekt: Die geplante Rückstellungsauflösung für den erwarteten positiven Ausgang des Prozesses der Leipziger Wasserwerke in London schlägt sich im geplanten Jahresergebnis der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft und damit mittelbar auch auf den städtischen Haushalt nieder.
Der geplante Liquiditätsüberschuss aus der laufenden Verwaltung in Höhe von 36,4 bzw. 27,2 Millionen Euro reicht im Doppelhaushalt nicht aus, die ordentlichen Kredittilgungen von 46,5 Millionen Euro zu erwirtschaften. Für die nötigen Investitionen stehen auch im Finanzplanungszeitraum bis 2021 keine Nettoinvestitionsmittel zur Verfügung.
Damit kann der Finanzhaushalt nur durch Kreditaufnahmen und vorhandene Liquiditätsreserven ausgeglichen werden. Aufgrund des Investitionsbedarfs im Schulhausbau werden Kredite nötig, die zu einer Nettoneuverschuldung im Doppelhaushalt in Höhe von 8 Millionen Euro führen. Auch aufgrund des Schuldenabbaus um circa 60 Millionen Euro in 2016 wird dies von der Rechtsaufsichtsbehörde toleriert, zumal die als kritisch geltende Verschuldungsgrenze von 1.400 Euro pro Einwohner im gesamten Finanzplanungszeitraum deutlich unterschritten bleibt.
Außerdem wurden die Festlegungen des Stadtrates zur Entschuldungskonzeption vom 18. Januar 2017 als Auflage aufgenommen, um die Kreditaufnahme der Stadt an die tatsächliche Umsetzung der geplanten Investitionen anzupassen.
Insgesamt plant die Stadt Investitionen im Doppelhaushalt in Höhe von 231 bzw. 269 Millionen Euro. Aufgrund der Erfahrungen aus den Vorjahren wird deren vollständige Umsetzung jedoch als unrealistisch eingeschätzt.
Da Haushaltsrisiken bestehen, hat die Landesdirektion Sachsen die Kreditgenehmigungen unter Auflagen erteilt. So drängt die Landesdirektion Sachsen auf eine strikte Einhaltung der Stellenplanung. Darüber hinaus werden wie in den Vorjahren zeitnahe Berichte zum Haushaltsvollzug und hinsichtlich der geplanten Investitionen konkrete Zahlen zum Umsetzungsstand der Maßnahmen - insbesondere im Bereich Schulen und Kita - abgefordert. Damit soll der Abbau des Investitionsstaus in diesen für die zukünftige Entwicklung der Stadt Leipzig besonders wichtigen Bereichen befördert werden.
Gleichzeitig wird auch der Vollzug der geplanten Etats von fast 1,7 bzw. 1,8 Milliarden Euro für 2017 und 2018 für die Stadt freigegeben.
Für die Jahre 2017 und 2018 konnte die Stadt der Rechtsaufsicht einen gesetzmäßigen Haushalt vorlegen.
Für 2017 kann die Stadt den Ausgleich im Ergebnishaushalt jedoch nicht sichern. Die ordentlichen Aufwendungen übersteigen die Erträge um 40,2 Millionen Euro. Um den Haushaltsausgleich zu erreichen, muss die Stadt Leipzig auf ihre Rücklagen aus positiven Jahresabschlüssen der Vorjahre zurückgreifen.
Für 2018 ergibt sich der Überschuss im Ergebnishaushalt durch einen einmaligen Sondereffekt: Die geplante Rückstellungsauflösung für den erwarteten positiven Ausgang des Prozesses der Leipziger Wasserwerke in London schlägt sich im geplanten Jahresergebnis der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft und damit mittelbar auch auf den städtischen Haushalt nieder.
Der geplante Liquiditätsüberschuss aus der laufenden Verwaltung in Höhe von 36,4 bzw. 27,2 Millionen Euro reicht im Doppelhaushalt nicht aus, die ordentlichen Kredittilgungen von 46,5 Millionen Euro zu erwirtschaften. Für die nötigen Investitionen stehen auch im Finanzplanungszeitraum bis 2021 keine Nettoinvestitionsmittel zur Verfügung.
Damit kann der Finanzhaushalt nur durch Kreditaufnahmen und vorhandene Liquiditätsreserven ausgeglichen werden. Aufgrund des Investitionsbedarfs im Schulhausbau werden Kredite nötig, die zu einer Nettoneuverschuldung im Doppelhaushalt in Höhe von 8 Millionen Euro führen. Auch aufgrund des Schuldenabbaus um circa 60 Millionen Euro in 2016 wird dies von der Rechtsaufsichtsbehörde toleriert, zumal die als kritisch geltende Verschuldungsgrenze von 1.400 Euro pro Einwohner im gesamten Finanzplanungszeitraum deutlich unterschritten bleibt.
Außerdem wurden die Festlegungen des Stadtrates zur Entschuldungskonzeption vom 18. Januar 2017 als Auflage aufgenommen, um die Kreditaufnahme der Stadt an die tatsächliche Umsetzung der geplanten Investitionen anzupassen.
Insgesamt plant die Stadt Investitionen im Doppelhaushalt in Höhe von 231 bzw. 269 Millionen Euro. Aufgrund der Erfahrungen aus den Vorjahren wird deren vollständige Umsetzung jedoch als unrealistisch eingeschätzt.
Da Haushaltsrisiken bestehen, hat die Landesdirektion Sachsen die Kreditgenehmigungen unter Auflagen erteilt. So drängt die Landesdirektion Sachsen auf eine strikte Einhaltung der Stellenplanung. Darüber hinaus werden wie in den Vorjahren zeitnahe Berichte zum Haushaltsvollzug und hinsichtlich der geplanten Investitionen konkrete Zahlen zum Umsetzungsstand der Maßnahmen - insbesondere im Bereich Schulen und Kita - abgefordert. Damit soll der Abbau des Investitionsstaus in diesen für die zukünftige Entwicklung der Stadt Leipzig besonders wichtigen Bereichen befördert werden.