Medieninformationen 2006 [LDD]
[34/2006 - 17.07.2006]
Schutz für Ostritz gegen hundertjährliches Hochwasser
Lausitzer Neiße soll mit Deichen und Spundwänden auf drei Kilometern Länge gebändigt werden
Mit Beschluss vom 14.07.2006 stellte das Regierungspräsidium Dresden im wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren den Plan für das Vorhaben „Hochwasserschutzanlagen für die Stadt Ostritz“ fest. Antragsteller des Vorhabens war die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV). Die geplante Schutzanlage, für die nunmehr Baurecht besteht, hat eine Länge von etwa drei Kilometern. Sie beginnt am Erdwall südlich des Gewerbegebietes von Ostritz und endet unmittelbar am Kloster St. Marienthal. Damit wird ein effektiver Hochwasserschutz für Ostritz möglich sein.
Die Stadt ist den Hochwässern der Lausitzer Neiße ausgesetzt und besitzt heute lediglich einen Schutz gegen ein zehnjährliches Hochwasserereignis. Die bestehenden Hochwasserschutzanlagen sind darüber hinaus sanierungsbedürftig und entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik.
Bei einem hundertjährlichen Hochwasser der Neiße wären im Vorhabensgebiet durch Überflutungen bis zu 1800 Menschen betroffen. Deshalb wurde im September 2003 durch die LTV ein Schutzanlagenprojekt – jeweils etwa hälftig aus Deichbau und Spundwänden bestehend - zur Planfeststellung eingereicht. Das Vorhaben wurde im Januar 2005 gemäß der beim Augusthochwasser der Elbe 2002 gewonnenen Erkenntnisse überarbeitet. Gleichzeitig wurde das Schutzniveau auf ein hundertjährliches Hochwasserereignis ausgelegt. Damit wird auch dem Hochwasserschutzkonzept des Freistaates Sachsen vom Oktober 2004 für die Lausitzer Neiße entsprochen.
Da Auswirkungen des Vorhabens auf der polnische Seite des Flusses nicht auszuschließen waren, ist die polnische Verwaltung gemäß den Vorschriften für eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung in das Verfahren einbezogen worden.