Medieninformationen 2017
[030/2017 - 19.05.2017]
Landesdirektion Sachsen gibt Haushaltsplan 2017 des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zum Vollzug frei
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 18. Mai 2017 die Haushaltssatzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zum Vollzug freigegeben. Die geplante Kreditaufnahme in Höhe von 6.985.000 Euro wurde genehmigt. Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haushaltssatzung nicht.
Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hatte am 18. April 2017 die am 3. April 2017 vom Kreistag beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 der Landesdirektion Sachsen zur Genehmigung vorgelegt.
Die genehmigte Kreditaufnahme dient der Finanzierung von Investitionen, welche im Wesentlichen in den Bereichen Straßenbau und Schulhausbau vorgesehen sind. Der Landkreis erhöhte den Umlagesatz für die Kreisumlage von 32,98 Prozent auf 33,50 Prozent der Umlagegrundlagen.
Für das Haushaltsjahr 2017 wurden die ordentlichen Erträge auf insgesamt 302.119.200 Euro und die ordentlichen Aufwendungen auf 310.719.300 Euro festgesetzt. Mit einer Differenz aus Erträgen und Aufwendungen in Höhe von -8.600.100 Euro erreicht der Landkreis erneut keinen ausgeglichenen Haushalt.
Aus den Daten des Haushaltsplanes und der mittelfristigen Finanzplanung geht hervor, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises weiterhin eingeschränkt ist. Positiv ist, dass der Landkreis im Haushaltsjahr 2017 einen Zahlungsmittelüberschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit erzielt. Dieser reicht aus, um die Auszahlungen für die Tilgung von Krediten zu finanzieren. Er reicht jedoch nicht aus, um angemessene Mittel zur Mitfinanzierung von Investitionen zu erwirtschaften. Hierfür ist der Landkreis auf die Aufnahme von Krediten angewiesen.
Die Leistungsfähigkeit ist insbesondere deshalb eingeschränkt, weil der Landkreis keine angemessene Liquiditätsreserve vorhält. Folge davon ist, dass der Landkreis zur Aufrechterhaltung seiner Zahlungsfähigkeit auf Überbrückungskredite angewiesen ist.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2017 sind nach den letztmalig für den Landkreis geltenden erleichternden Übergangsregelungen gesetzmäßig.
Die Haushaltssatzung konnte auch deshalb zum Vollzug freigegeben werden, weil der Landkreis am 3. April 2017 ein Haushaltsstrukturkonzept beschlossen hat. Das Haushaltsstrukturkonzept enthält Maßnahmen zur Erhöhung von Einnahmen und zur Reduzierung von Ausgaben. Es gilt für den Zeitraum von 2017 bis 2021 und verfügt über ein Volumen von 36,5 Millionen Euro.
Die Landesdirektion Sachsen hat das Haushaltsstrukturkonzept genehmigt. Zugleich wurde der Landkreis verpflichtet, zur Überwachung und Umsetzung ein zentrales Controlling einzurichten. Sollten die Konsolidierungsmaßnahmen nicht ausreichen, muss der Landkreis weitere Maßnahmen festlegen. Darüber hinaus wurde dem Landkreis ein Fahrplan vorgegeben, bis wann die immer noch fehlende Eröffnungsbilanz sowie die ausstehenden Jahresabschlüsse der Landesdirektion Sachsen vorzulegen sind. Dieser Terminplan muss umgesetzt werden.
Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hatte am 18. April 2017 die am 3. April 2017 vom Kreistag beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 der Landesdirektion Sachsen zur Genehmigung vorgelegt.
Die genehmigte Kreditaufnahme dient der Finanzierung von Investitionen, welche im Wesentlichen in den Bereichen Straßenbau und Schulhausbau vorgesehen sind. Der Landkreis erhöhte den Umlagesatz für die Kreisumlage von 32,98 Prozent auf 33,50 Prozent der Umlagegrundlagen.
Für das Haushaltsjahr 2017 wurden die ordentlichen Erträge auf insgesamt 302.119.200 Euro und die ordentlichen Aufwendungen auf 310.719.300 Euro festgesetzt. Mit einer Differenz aus Erträgen und Aufwendungen in Höhe von -8.600.100 Euro erreicht der Landkreis erneut keinen ausgeglichenen Haushalt.
Aus den Daten des Haushaltsplanes und der mittelfristigen Finanzplanung geht hervor, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises weiterhin eingeschränkt ist. Positiv ist, dass der Landkreis im Haushaltsjahr 2017 einen Zahlungsmittelüberschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit erzielt. Dieser reicht aus, um die Auszahlungen für die Tilgung von Krediten zu finanzieren. Er reicht jedoch nicht aus, um angemessene Mittel zur Mitfinanzierung von Investitionen zu erwirtschaften. Hierfür ist der Landkreis auf die Aufnahme von Krediten angewiesen.
Die Leistungsfähigkeit ist insbesondere deshalb eingeschränkt, weil der Landkreis keine angemessene Liquiditätsreserve vorhält. Folge davon ist, dass der Landkreis zur Aufrechterhaltung seiner Zahlungsfähigkeit auf Überbrückungskredite angewiesen ist.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2017 sind nach den letztmalig für den Landkreis geltenden erleichternden Übergangsregelungen gesetzmäßig.
Die Haushaltssatzung konnte auch deshalb zum Vollzug freigegeben werden, weil der Landkreis am 3. April 2017 ein Haushaltsstrukturkonzept beschlossen hat. Das Haushaltsstrukturkonzept enthält Maßnahmen zur Erhöhung von Einnahmen und zur Reduzierung von Ausgaben. Es gilt für den Zeitraum von 2017 bis 2021 und verfügt über ein Volumen von 36,5 Millionen Euro.
Die Landesdirektion Sachsen hat das Haushaltsstrukturkonzept genehmigt. Zugleich wurde der Landkreis verpflichtet, zur Überwachung und Umsetzung ein zentrales Controlling einzurichten. Sollten die Konsolidierungsmaßnahmen nicht ausreichen, muss der Landkreis weitere Maßnahmen festlegen. Darüber hinaus wurde dem Landkreis ein Fahrplan vorgegeben, bis wann die immer noch fehlende Eröffnungsbilanz sowie die ausstehenden Jahresabschlüsse der Landesdirektion Sachsen vorzulegen sind. Dieser Terminplan muss umgesetzt werden.