Medieninformationen 2017
[28/2017 - 08.05.2017]
Neue Lebensräume für Zauneidechsen
Landesdirektion Sachsen ändert Planfeststellung für den östlichen Abschnitt der Ortsumgehung Freiberg
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat einen Planänderungs- und Ergänzungsbeschluss für den Bau der Ortsumgehung Freiberg erlassen. Antragsteller und Träger des Vorhabens ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV). Der Beschluss bezieht sich auf die östliche Teilstrecke des Vorhabens zwischen dem Knoten 4 (Knoten der B 173 mit der B 101) und dem Knoten 8 (Dresdner Straße).
Der Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Freiberg war durch die damalige Landesdirektion Chemnitz am 24. Februar 2010 erlassen worden. Dagegen hatte u. a. der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) beim Bundesverwaltungsgericht geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Juli 2011 den Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr zuvor für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Die Umsetzung des Vorhabens kam damit ins Stocken.
Das Gericht begründete seine Entscheidung mit Mängeln in der Bearbeitung naturschutzrechtlicher Fragen im Planfeststellungsverfahren. Diese Mängel betrafen die Kreuzermarkteiche im FFH-Gebiet „Oberes Freiberger Muldetal“ sowie die Vorkommen von Zauneidechsen im östlichen Bauabschnitt und von Fledermäusen im Hospitalwald.
Die aufgezeigten Mängel werden durch zwei Planänderungen abgearbeitet. Die Aufteilung auf zwei Planänderungsverfahren ergibt sich u. a. aus den unterschiedlichen Anforderungen an die notwendigen naturschutzfachlichen Untersuchungen.
Entsprechend der Vorgaben des Gerichtes wurden die naturschutzfachlichen Fragen einer erneuten Prüfung unterzogen. In Bezug auf die zum FFH-Gebiet „Oberes Freiberger Muldetal“ gehörenden Kreuzermarkteiche konnte dabei herausgearbeitet werden, dass das Vorhaben keine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des dort vorhandenen geschützten Lebensraumtyps „Eutrophe Stillgewässer“ verursacht.
Für die im Haldengebiet vorkommenden Zauneidechsen werden mit dem jetzt vorgelegten Planänderungs- und Ergänzungsbeschluss u. a. Ausgleichmaßnahmen angeordnet, die vor Baubeginn zu realisieren sind. Dabei sollen vorgesehene Ausweichhabitate erweitert und in Ausstattung und Bepflanzung als Brachflächen mit eingestreuten Gehölzen und haldenähnlichen Strukturen sowie mit der Anlage von extensivem Grünland für den Aufenthalt von Zauneidechsen und Schlingnattern optimiert werden. Für die vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen ist ein Monitoring vorgesehen, um deren Funktionalität gewährleisten und im Falle von Fehlentwicklungen rechtzeitig gegensteuern zu können.
Ein Verstoß gegen das Tötungsverbot für die Zauneidechse und für die Schlingnatter kann auch bei Umsetzung der vorgesehenen projektbezogenen Vermeidungsmaßnahmen und der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen während der Baumaßnahmen nicht völlig ausgeschlossen werden. Deshalb wurde diesbezüglich und vorsorglich eine nach Bundesnaturschutzgesetz dafür mögliche Ausnahme gestattet.
Mit dem jetzt vorgelegten Beschluss werden außerdem die den östlichen Teil der Ortsumgehung Freiberg betreffenden Fledermausschutzmaßnahmen an den Brücken über das Münzbachtal und über die Freiberger Mulde an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst.
Der Planänderungs- und Ergänzungsbeschluss wird den Einwendern, anerkannten Naturschutzverbänden und Trägern öffentlicher Belange im Mai zugestellt. Außerdem erfolgt die öffentliche Auslegung des Planänderungs- und Ergänzungsbeschlusses. Auslageort und –zeitraum der Unterlagen werden vorher ortsüblich bekanntgemacht.
Übersichtslageplan
Ergänzende Information zum Vorhaben der Ortumgehung Freiberg:
Die Gesamtlänge der Baustrecke der Ortsumgehung beträgt 13,375 Kilometer. Hinzu kommen ca. 13 weitere Kilometer Anpassungsmaßnahmen am nachgeordneten Netz (Staats-, Kreis- und Gemeindestraßen sowie öffentliche Feld- und Waldwege). Ferner werden 24 Brücken errichtet. Die größte davon ist die Brücke über die Freiberger Mulde mit einer lichten Weite von 356 Metern und einer lichten Höhe von 30 Metern.
Der östliche Abschnitt, für den die Planergänzung jetzt abgeschlossen wurde, umfasst mit einer Länge von ca. 7 Kilometern etwas mehr als der Hälfte der Gesamtstrecke der Freiberger Ortsumgehung.
Eine weitere, noch ausstehende Planänderung wird für den westlichen Teil des Vorhabens die Behebung der Mängel im Zusammenhang mit Beeinträchtigung von Fledermäusen im Hospitalwald westlich der B 101 zum Gegenstand haben.
Der BUND hat gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Begründet wird das mit der Auffassung, das Bundesverwaltungsgericht habe sich bei seiner Beschlussfassung Verstöße gegen das Europarecht zuschulden kommen lassen. Bislang ist über die Annahme der Verfassungsbeschwerde noch nicht entschieden. Darüber hinaus kann auch gegen den jetzt vorgelegten Änderungs- und Ergänzungsbeschluss erneut geklagt werden. Mit einem schnellen Baubeginn ist deshalb nicht zu rechnen.
Der Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Freiberg war durch die damalige Landesdirektion Chemnitz am 24. Februar 2010 erlassen worden. Dagegen hatte u. a. der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) beim Bundesverwaltungsgericht geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Juli 2011 den Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr zuvor für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Die Umsetzung des Vorhabens kam damit ins Stocken.
Das Gericht begründete seine Entscheidung mit Mängeln in der Bearbeitung naturschutzrechtlicher Fragen im Planfeststellungsverfahren. Diese Mängel betrafen die Kreuzermarkteiche im FFH-Gebiet „Oberes Freiberger Muldetal“ sowie die Vorkommen von Zauneidechsen im östlichen Bauabschnitt und von Fledermäusen im Hospitalwald.
Die aufgezeigten Mängel werden durch zwei Planänderungen abgearbeitet. Die Aufteilung auf zwei Planänderungsverfahren ergibt sich u. a. aus den unterschiedlichen Anforderungen an die notwendigen naturschutzfachlichen Untersuchungen.
Entsprechend der Vorgaben des Gerichtes wurden die naturschutzfachlichen Fragen einer erneuten Prüfung unterzogen. In Bezug auf die zum FFH-Gebiet „Oberes Freiberger Muldetal“ gehörenden Kreuzermarkteiche konnte dabei herausgearbeitet werden, dass das Vorhaben keine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des dort vorhandenen geschützten Lebensraumtyps „Eutrophe Stillgewässer“ verursacht.
Für die im Haldengebiet vorkommenden Zauneidechsen werden mit dem jetzt vorgelegten Planänderungs- und Ergänzungsbeschluss u. a. Ausgleichmaßnahmen angeordnet, die vor Baubeginn zu realisieren sind. Dabei sollen vorgesehene Ausweichhabitate erweitert und in Ausstattung und Bepflanzung als Brachflächen mit eingestreuten Gehölzen und haldenähnlichen Strukturen sowie mit der Anlage von extensivem Grünland für den Aufenthalt von Zauneidechsen und Schlingnattern optimiert werden. Für die vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen ist ein Monitoring vorgesehen, um deren Funktionalität gewährleisten und im Falle von Fehlentwicklungen rechtzeitig gegensteuern zu können.
Ein Verstoß gegen das Tötungsverbot für die Zauneidechse und für die Schlingnatter kann auch bei Umsetzung der vorgesehenen projektbezogenen Vermeidungsmaßnahmen und der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen während der Baumaßnahmen nicht völlig ausgeschlossen werden. Deshalb wurde diesbezüglich und vorsorglich eine nach Bundesnaturschutzgesetz dafür mögliche Ausnahme gestattet.
Mit dem jetzt vorgelegten Beschluss werden außerdem die den östlichen Teil der Ortsumgehung Freiberg betreffenden Fledermausschutzmaßnahmen an den Brücken über das Münzbachtal und über die Freiberger Mulde an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst.
Der Planänderungs- und Ergänzungsbeschluss wird den Einwendern, anerkannten Naturschutzverbänden und Trägern öffentlicher Belange im Mai zugestellt. Außerdem erfolgt die öffentliche Auslegung des Planänderungs- und Ergänzungsbeschlusses. Auslageort und –zeitraum der Unterlagen werden vorher ortsüblich bekanntgemacht.
Übersichtslageplan
Ergänzende Information zum Vorhaben der Ortumgehung Freiberg:
Die Gesamtlänge der Baustrecke der Ortsumgehung beträgt 13,375 Kilometer. Hinzu kommen ca. 13 weitere Kilometer Anpassungsmaßnahmen am nachgeordneten Netz (Staats-, Kreis- und Gemeindestraßen sowie öffentliche Feld- und Waldwege). Ferner werden 24 Brücken errichtet. Die größte davon ist die Brücke über die Freiberger Mulde mit einer lichten Weite von 356 Metern und einer lichten Höhe von 30 Metern.
Der östliche Abschnitt, für den die Planergänzung jetzt abgeschlossen wurde, umfasst mit einer Länge von ca. 7 Kilometern etwas mehr als der Hälfte der Gesamtstrecke der Freiberger Ortsumgehung.
Eine weitere, noch ausstehende Planänderung wird für den westlichen Teil des Vorhabens die Behebung der Mängel im Zusammenhang mit Beeinträchtigung von Fledermäusen im Hospitalwald westlich der B 101 zum Gegenstand haben.
Der BUND hat gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Begründet wird das mit der Auffassung, das Bundesverwaltungsgericht habe sich bei seiner Beschlussfassung Verstöße gegen das Europarecht zuschulden kommen lassen. Bislang ist über die Annahme der Verfassungsbeschwerde noch nicht entschieden. Darüber hinaus kann auch gegen den jetzt vorgelegten Änderungs- und Ergänzungsbeschluss erneut geklagt werden. Mit einem schnellen Baubeginn ist deshalb nicht zu rechnen.