Medieninformationen 2006 [LDD]
[49/2006 - 02.10.2006]
Eine Trasse in die Zukunft für Ostsachsen
Regierungspräsidium Dresden erteilt Baurecht für den Neubau der B 178 bei Löbau
Das Regierungspräsidium Dresden hat den PIanfeststellungsbeschluss für den Neubau des rund sechs Kilometer langen Teilabschnitts 3.1 der Bundesstraße B 178n erlassen.
Der Straßenabschnitt beginnt an der Querung der S 148 südlich von Löbau und endet mit der Anbindung der B 178n an die S 143. Die Neubautrasse verläuft zwischen den genannten Endpunkten in südöstlicher Richtung etwa parallel zur alten B 178. Hervorzuheben sind im Verlauf der neuen Straße der Bau von drei Talbrücken mit Weiten vom 78 Metern, 160 Metern und 210 Metern sowie einer 35 Meter breiten Grünbrücke. An der Anschlussstelle wird ein symmetrisches halbes Kleeblatt den neuen Abschnitt der B 178n mit dem nachgeordneten Straßennetz verknüpfen.
Das Vorhaben umfasst neben der neuen Trasse der Bundesstraße die erforderlichen Verbindungsrampen am Knotenpunkt der B 178n mit der S 143, den Ausbau der S 143 auf 407 Metern, die Anhebung der Ortsverbindungsstraße Niedercunnersdorf - Ottenhain mit einer Ausbaulänge von 390 Metern sowie den Bau einer Zufahrt zu einem an der Strecke liegen-den Steinbruch.
Der Abschnitt 3.1 der neuen B 178 vollendet die Ortsumgehungsfunktionen für Löbau. Dies wird für den südlichen Außenbereich der Stadt Löbau zu erheblichen Verbesserungen der Wohnqualität führen und bestehende Unfallschwerpunkte innerhalb der stark frequentierten
Ortsdurchfahrten entschärfen. Auch für die Ortsteile Ebersdorf, Ottenhain, die Gemeinde Niedercunnersdorf, die Städte Herrnhut und Zittau, die B 96 zwischen Zittau und Bautzen sowie die B 6 zwischen Löbau und Bautzen tritt eine Entlastung vom Durchgangsverkehr ein.
Die bislang bestehenden Straßenverbindungen in der Region sind nicht in der Lage, die künftigen Transitverkehre im Dreiländereck zwischen Deutschland, Polen und Tschechien aufzunehmen. Neben der regionalen Erschließung besteht eine Hauptaufgabe der neuen B 178 deshalb im Angebot einer leistungsfähigen Verknüpfung des tschechischen und polnischen Straßennetzes mit dem deutschen Autobahnnetz.
Der PIanfeststellungsbeschluss berücksichtigt die relevanten Umweltbelange. Ausreichende Abstände zu Wohnbebauungen und zusätzliche Schutzmaßnahmen gewährleisten eine gute Lärmverträglichkeit des Vorhabens für Mensch und Tier. Gleiches gilt für die prognostizierten Schadstoffbelastungen: Die strengen Werte der europäischen Schadstoffrichtlinie werden in den Bereichen empfindlicher Bebauung und wertvoller Ökosysteme eingehalten. Ferner liegt auf Grund der gegebenen Abstände der Trasse zu den dem Vorhabensraum benachbarten FFH-Gebieten keinerlei erhebliche Beeinträchtigung dieser Schutzräume vor.
Die festgestellte Planung sichert darüber hinaus auch, dass die notwendigen Eingriffe in die Bewirtschaftungsflächen einzelner landwirtschaftlicher Privatbetriebe und die Inanspruchnahme von Ackerland für die Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt werden. Für verlorene Eigentumsflächen bietet das Straßenbauamt Bautzen stark betroffenen Landwirtschaftsbetrieben Ersatzland an.
Der PIanfeststellungsbeschluss zum Abschnitt der 3.1 der B 178n liegt mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des festgestellten Planes in der Zeit vom 04.10.2006 bis einschließlich 18.10.2006 zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Während der Dienststunden kann jedermann in den Diensträumen der Gemeinden Rosenbach, Großschweidnitz, Obercunnersdorf, Niedercunnersdorf und der Großen Kreisstadt Löbau Einsicht nehmen.