Medieninformationen 2017
[027/2017 - 03.05.2017]
Landesdirektion Sachsen gibt Doppelhaushalt 2017-2018 des Landkreises Meißen zum Vollzug frei
Die Landesdirektion Sachsen hat die vom Kreistag des Landkreises Meißen am 23. März 2017 beschlossene Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 zum Vollzug freigegeben.
Der Haushaltsplan 2017 hat im Ergebnishaushalt ein Volumen von circa 398,5 Millionen Euro. Für Investitionsmaßnahmen sind 2017 Auszahlungen in Höhe von circa 11,0 Millionen Euro vorgesehen. Im Haushaltsjahr 2018 steigt das Volumen des Ergebnishaushalts auf circa 400,9 Millionen Euro. Gleichzeitig steigen die Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen auf rund 14,1 Millionen Euro.
Der Landkreis muss für beide Haushaltsjahre keine Kredite aufnehmen. Auch mittelfristig sind derzeit Kreditaufnahmen nicht geplant, weshalb der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht der Genehmigungspflicht unterliegt. Da auch der Höchstbetrag der Kassenkredite, die der Landkreis 2017 und 2018 aufnehmen darf, im genehmigungsfreien Rahmen liegt, enthält die Doppelhaushaltssatzung keine zu genehmigenden Bestandteile.
Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt im Haushaltsjahr 2017 34,38 Prozent, für 2018 sind dann 35,44 Prozent vorgesehen. Im Haushaltsjahr 2016 lag der Umlagesatz bei 33,88 Prozent.
Den Haushaltsausgleich erreicht der Landkreis Meißen in beiden Haushaltsjahren nach den weiter geltenden Übergangsregelungen. Dabei ist zwar der Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen. Der Landkreis Meißen ist aber nach den beschlossenen Haushaltsplänen 2017 und 2018 in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Positiv ist zu bewerten, dass die Liquidität des Landkreises Meißen auch innerhalb des gesamten Finanzplanungszeitraumes bis 2021 gewährleistet ist. Zugunsten der finanziellen Leistungsfähigkeit spricht auch, dass der Landkreis Meißen in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 wie auch in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2021 in der Lage ist, seine Auszahlungen für die ordentlichen Kredittilgungen durch einen Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit zu erwirtschaften.
Kritisch ist anzumerken, dass der Landkreis Meissen seine Jahresabschlüsse für die Jahre 2013 bis 2015 noch nicht festgestellt hat.
Der Haushaltsplan 2017 hat im Ergebnishaushalt ein Volumen von circa 398,5 Millionen Euro. Für Investitionsmaßnahmen sind 2017 Auszahlungen in Höhe von circa 11,0 Millionen Euro vorgesehen. Im Haushaltsjahr 2018 steigt das Volumen des Ergebnishaushalts auf circa 400,9 Millionen Euro. Gleichzeitig steigen die Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen auf rund 14,1 Millionen Euro.
Der Landkreis muss für beide Haushaltsjahre keine Kredite aufnehmen. Auch mittelfristig sind derzeit Kreditaufnahmen nicht geplant, weshalb der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht der Genehmigungspflicht unterliegt. Da auch der Höchstbetrag der Kassenkredite, die der Landkreis 2017 und 2018 aufnehmen darf, im genehmigungsfreien Rahmen liegt, enthält die Doppelhaushaltssatzung keine zu genehmigenden Bestandteile.
Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt im Haushaltsjahr 2017 34,38 Prozent, für 2018 sind dann 35,44 Prozent vorgesehen. Im Haushaltsjahr 2016 lag der Umlagesatz bei 33,88 Prozent.
Den Haushaltsausgleich erreicht der Landkreis Meißen in beiden Haushaltsjahren nach den weiter geltenden Übergangsregelungen. Dabei ist zwar der Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen. Der Landkreis Meißen ist aber nach den beschlossenen Haushaltsplänen 2017 und 2018 in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Positiv ist zu bewerten, dass die Liquidität des Landkreises Meißen auch innerhalb des gesamten Finanzplanungszeitraumes bis 2021 gewährleistet ist. Zugunsten der finanziellen Leistungsfähigkeit spricht auch, dass der Landkreis Meißen in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 wie auch in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2021 in der Lage ist, seine Auszahlungen für die ordentlichen Kredittilgungen durch einen Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit zu erwirtschaften.
Kritisch ist anzumerken, dass der Landkreis Meissen seine Jahresabschlüsse für die Jahre 2013 bis 2015 noch nicht festgestellt hat.