Medieninformationen 2006 [LDD]
[53/2006 - 17.11.2006]
Grünes Licht für die Sanierung des Fährhauses Kötitz
Fährbetrieb ist mindestens für weitere zehn Jahre aufrecht zu erhalten
Das Regierungspräsidium Dresden (RP) hat der Großen Kreisstadt Coswig einen Zuwendungsbescheid über 125 300 € für die Beseitigung von Hochwasserschäden am Fährhaus Kötitz erteilt. Das Fährhaus war durch die Augustflut im Jahre 2002 erheblich in Mitleidenschaft gezogen worden.
Mit einer neuen Planung vom Juli dieses Jahres hatte die Stadt für das Vorhaben Gesamtausgaben von 157 000 € veranschlagt. Davon konnte das RP 139 000 € als zuwendungsfähige Ausgaben anerkennen. Die Zuwendungssumme ergibt sich aus dem für das Vorhaben einschlägigen Fördersatz von 90 Prozent. Vorgesehen ist nach der mehrfach überarbeiteten und vom Stadtrat letztlich beschlossenen Planung nunmehr die Sanierung des alten Fährhauses, der Abriss maroder Nebengebäude und die Nutzung eines zusätzlichen Containers als Aufenthaltsraum für das Fährpersonal.
Die Maßnahmen sind zum Teil bereits umgesetzt. Das Geld muss nun insgesamt bis zum Jahresende 2007 verbaut werden. Die Zweckbindung der Fördermittel ergibt sich aus der Fortsetzung des Fährbetriebes über einen Mindestzeitraum von zehn Jahren.