Medieninformationen 2006 [LDD]
[59/2006 - 15.12.2006]
Bunt und laut ins neue Jahr – vor allem aber: gesund!
Damit der Spaß ohne Reue bleibt: Die Abteilung Arbeitsschutz im Regierungspräsidium gibt Tipps und Hinweise zum Silvesterfeuerwerk
Mit dem Jahresende nahen bei Handel und Verbrauchern die Vorbereitungen für das Silvesterfeuerwerk. Bei einem schier unübersehbaren Angebot ist die Qual der Wahl groß: Welche Feuerwerkskörper sind die besten, was knallt am lautesten und kauft man das Sortiment im Supermarkt oder stellt man sich sein Silvesterfeuerwerk selbst zusammen? Um Sicherheit zu gewährleisten und immer wieder auftretende Unfälle zu vermeiden, gibt die Abteilung Arbeitsschutz an Händler und Verbraucher im Folgenden einige Hinweise.
1. Für Händler und Kunden: Verkauf von Silvesterfeuerwerk
Als Inhaber oder Mitarbeiter einer Handelseinrichtung, in der pyrotechnische Gegenstände verkauft werden sollen, müssen Sie wissen:
Pyrotechnik der Klasse I (Kleinstfeuerwerk) darf ganzjährig verkauft und verwendet werden. Dagegen ist der Handel mit pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II auf die letzten Tage des Jahres beschränkt. Zum Jahreswechsel 2006/2007 beginnt der Verkauf am Donnerstag, dem 28. Dezember 2006 und endet am 31. Dezember 2006.
Verkauft werden darf die Pyrotechnik der Klasse II nur an Personen über 18 Jahre. Das 18. Lebensjahr muss man auch erreicht haben, wenn man die erworbenen Feuerwerkskörper bis zu ihrer Verwendung aufbewahren will.
Wer Handel mit pyrotechnischen Gegenständen der Klassen I und II betreiben will, hat das als einmalige Anzeige mindestens 14 Tage vorher der zuständigen Behörde – im Freistaat Sachsen sind das die Regierungspräsidien – mitzuteilen. Dabei sind auch die für den Verkauf verantwortlichen Personen zu benennen.
Der Handel mit Feuerwerkskörpern darf nur in Verkaufsräumen erfolgen. Die Mengenbegrenzungen der so genannten „Kleine-Mengen-Regelung“ für Lager und Verkaufsräume sind entsprechend den geltenden sprengstoffrechtlichen Bestimmungen bei der Aufbewahrung pyrotechnischer Gegenstände einzuhalten. Abweichungen können nur über gesonderte Genehmigungen für den Einzelfall oder auf den Wege von Allgemeinverfügungen zugelassen werden. Wichtig ist dabei auch, dass die Voraussetzungen, die an die Bauausführung und Ausstattung dieser Räume gestellt werden, erfüllt sein müssen.
Zu beachten ist, dass nur in Deutschland zugelassene Pyrotechnik in den Verkauf gelangt. Die Zulassung erfolgt durch die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung Berlin (BAM). Zugelassene Feuerwerkskörper sind an dem Aufdruck BAM PI **** oder BAM PII **** erkennbar (die Sternchen stehen für eine Zulassungsnummer). Illegal eingeführte bzw. nicht zugelassene Feuerwerkskörper dürfen nicht an den Verbraucher weitergegeben werden!
Eine Besonderheit stellen die Technischen Feuerwerksartikel z. B. mit der Bezeichnung BAM PT1 **** dar. Diese sind nur für eine gewerbliche Verwendung zugelassen und dürfen nur an Personen über 18 Jahre für diesen Zweck überlassen werden.
2. Für Verbraucher: Sachgemäßer Umgang mit Silvesterfeuerwerk
Die Sicherheitstipps für die Verwendung von Feuerwerkskörpern lassen sich auf drei Grundregeln beschränken:
1. Gebrauchsanweisung lesen und einhalten.
2. Keine Experimente wagen.
3. Basteleien an den Feuerwerkskörpern sind grundsätzlich verboten.
Die Erfahrung zeigt: Kommt es zu Unfällen, so sind die Ursachen meist Zweckentfremdung von Feuerwerkskörpern oder Basteleien.
Schon beim Kauf ist auf die BAM-Zulassung zu achten. Fehlt diese, kann man sich der korrekten Funktionsweise der Feuerwerkskörper nicht gewiss sein. Aus dem gleichen Grund verbietet es sich auch, Grau- oder Billigimporte zu beschaffen und zu verwenden!
Die auf der Gebrauchsanweisung enthaltenen Hinweise müssen unbedingt beachtet werden.
Artikel, die im Zimmer verwendet werden dürfen, wie z. B. Tischfeuerwerke, sollten über einer feuerfesten Unterlage und nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Stoffen abgebrannt werden. Dies gilt auch für Wunderkerzen.
Alle anderen Feuerwerkskörper, wie Knaller, Frösche, Schwärmer, Luftpfeifen, Vulkane, Raketen, Römische Lichter, Sonnen und Fontänen, zählen zur umfangreicheren Klasse II und dürfen nur von Personen über 18 Jahren erworben und nur im Freien abgebrannt werden.
Kleinere Knallkörper mit Reibkopf werden an der Streichholzschachtel entzündet und rasch weggeworfen. Die größeren Knallkörper, wie Kanonenschläge, legt man auf den Boden, entzündet sie und entfernt sich dann zügig. Auch Römische Lichter, Vulkane und Fontänen sollte man nach dem Entzünden niemals in der Hand behalten.
Für den Abschuss von Raketen eignen sich leere Wein- oder Sektflaschen. Ideal ist ein standfester Getränkekasten mit leeren Flaschen. Wichtig ist, dass die Rakete ungehindert aufsteigen kann. Beim Abschuss sollte auch die mögliche Flugbahn beachtet werden. Besonders in Gegenden, in denen es Gebäude aus leicht brennbarem Material gibt, sind Schutzzonen einzuhalten. Es ist ratsam, zum Schutz der Augen eine geeignete Brille zu tragen.
Aufgrund der wesentlich größeren Effektfülle bei neuartigen Feuerwerksartikeln wie Batterie-, System- und Kombinationsfeuerwerken, sind besondere Sicherheitshinweise der jeweiligen Gebrauchsanweisungen zu beachten.
Personen oder Personengruppen dürfen unter keinen Umständen zu Zielen von Feuerwerkskörpern gemacht werden!
Zu den gefährlichsten Formen des Umgangs mit Feuerwerkskörpern gehören Versuche der Selbstherstellung oder der selbstständigen Veränderung solcher Produkte. Solche Basteleien führen immer wieder zu schweren Unfällen!
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte beim Feuerwerk einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher bereit stellen. Türen und Fenster sind in der Zeit des Feuerwerks geschlossen zu halten. Balkone eignen sich nicht zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Auch sollten sich Feuerwerkskörper niemals in Taschen der Kleidung befinden.
Für die Zeit nach dem Feuerwerk gilt: Versager nicht nochmals anzuzünden versuchen. Blindgänger sind mit Wasser zu überschütten und zu entsorgen. Batterie-, System- oder Kombinationsfeuerwerke sind zumeist mit einer Ersatzzündschnur versehen. Bitte beachten Sie auch hier die Gebrauchsanweisung!
Und nun: Feuer frei, einen guten Rutsch ins neue – und hoffentlich gesunde – Jahr!