Medieninformationen 2006 [LDD]
[60/2006 - 15.12.2006]
Görlitzer Nachtragshaushalt bleibt ohne Genehmigung
Neißefonds kann für Investitionen augenblicklich nicht genutzt werden
Mit Bescheid vom 14.12.2006 hat das Regierungspräsidium Dresden dem am 1.12.2006 zur rechtsaufsichtlichen Prüfung eingereichten Nachtragshaushalt der Kreisfreien Stadt Görlitz seine Genehmigung versagt. Gleichzeitig wird die Stadt aufgefordert, den Stadtratsbeschluss zum Nachtragshaushalt vom 30.11.2006 innerhalb von drei Monaten aufzuheben. Für den Fall, dass dies in der genannten Frist nicht geschieht, stellt das RP eine Ersatzvornahme in dieser Sache in Aussicht. Das RP untersagt in seinem Beschluss ferner explizit die im Rahmen des Nachtragshaushaltes geplante Verwendung von Mitteln des Neißefonds für Investitionsmaßnahmen.
Das RP kommt nach Prüfung der Beschlüsse und der zugehörigen Finanzdaten zu dem Ergebnis, dass die beschlossene Nachtragshaushaltssatzung rechtswidrig und eine Genehmigung durch die Rechtsaufsicht deshalb nicht möglich ist.
Görlitz steht unverändert unter hohem Konsolidierungsdruck für seinen Haushalt. Der Nachtragshaushalt weist einen Gesamtfehlbetrag von etwas mehr als 12 Mio. Euro auf. Der für 2006 veranschlagte strukturelle Fehlbetrag von 5,32 Mio. Euro wird nach aktueller Lage auf rund 7,7 Mio. Euro anwachsen. Für einen solchen Fall ist die Stadt verpflichtet, den Konsolidierungsplan für ihren Haushalt zu aktualisieren. Nur so wäre es möglich, das im Konsolidierungskonzept fixierte Ziel des strukturellen Haushaltsausgleiches im Jahre 2007 und den darauf aufbauenden vollständigen Haushaltsausgleich in 2011 dennoch zu verwirklichen. Eine entsprechende Aktualisierung des Konsolidierungskonzeptes liegt jedoch nicht vor. Für eine Reihe von geplanten Maßnahmen der Haushaltssanierung steht zudem noch immer der Nachweis ihrer Umsetzbarkeit und Wirksamkeit aus. Auch dafür wiederum fehlen die Aktualisierung oder Ersatzangebote der Konsolidierung, so dass in den Folgejahren mit einem weiteren Anwachsen der Fehlbeträge gerechnet werden muss.
Die vollständige Umsetzung des Konsolidierungskonzeptes ist zwingende Voraussetzung für eine Freigabe von Mittel aus dem Neißefonds für Investitionen. Einer solchen Freigabe steht jedoch momentan noch ein weiterer Umstand im Wege: Bislang ist Görlitz den Nachweis schuldig geblieben, dass die Stadt die Mittel des Neißefonds nicht für die Rückfallregelung aus dem Konsortialvertrag zu den Stadtwerken Görlitz AG sowie zum Rückerwerb von Wasserver- und Abwasserentsorgungsanlagen nach 2014 benötigt.
Der Stadt waren mit Schreiben des RP vom 14.9.2006 Hinweise im Zusammenhang mit dem Erlass des Nachtragshaushaltsplanes einschließlich der zwingenden Voraussetzungen für die Freigabe von Mitteln des Neißefonds gegeben worden. Diese Hinweise fanden bei der sich anschließenden Beschlussfassung jedoch keine Berücksichtigung.