Medieninformationen 2017
[017/2017 - 10.03.2017]
Rechtsaufsicht gibt den Haushalt des Landkreises Zwickau für das Jahr 2017 zur Bewirtschaftung frei
Landesdirektion Sachsen genehmigt 2,6 Millionen Euro an neuen Krediten
Die Landesdirektion Sachsen hat den Haushalt des Landkreises Zwickau für das Jahr 2017 mit Gesamterträgen in Höhe von 373,04 Millionen Euro und Gesamtaufwendungen von 376,67 Millionen Euro bestätigt.
Für das Haushaltsjahr 2017 wird ein Fehlbetrag in Höhe von 3,63 Millionen Euro prognostiziert, während in den Folgejahren der Haushaltsausgleich wieder erreicht werden kann.
Die Kreisumlage, mit der sich die Kommunen an der Finanzierung der Aufgabenerfüllung des Landkreises beteiligen, wurde um 0,58 Prozentpunkte erhöht und beträgt nun 33,41 Prozent.
Der Landkreis Zwickau plant beginnend in diesem Haushaltsjahr sowie über die nächsten Jahre hinweg ein hohes Investitionsvolumen im Rahmen des Fördermittelprogramms „Brücken in die Zukunft“. Zu dessen Finanzierung wurde für 2017 eine Kreditaufnahme in Höhe von 2,6 Millionen Euro genehmigt.
Die Verschuldung des Landkreises beträgt zum 31. Dezember 2016 ca. 23,74 Mio. Euro. Der Landkreis unterschreitet die als kritisch geltende Verschuldungsgrenze von 250 Euro pro Einwohner weiterhin deutlich. Sie beträgt zum 31. Dezember 2016 73,10 Euro pro Einwohner.
Die Landesdirektion Sachsen konnte den Haushalt des Landkreises Zwickau trotz des entstehenden Fehlbetrages als gesetzmäßig bewerten. Die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde erfolgte jedoch unter Auflagen. Der Landkreis Zwickau muss in den zukünftigen Haushaltsjahren sicherstellen, dass er die Auszahlungen für die ordentliche Kredittilgung im Rahmen seiner Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet.
Die dem Landkreis aktuell zur Verfügung stehenden liquiden Mittel reichen aus, um die Zahlungsfähigkeit im Finanzplanungszeitraum bis 2020 uneingeschränkt gewährleisten zu können. Der Landkreis ist in der Lage, seine Zahlungsfähigkeit ohne Inanspruchnahme von Kassenkrediten sicherzustellen.
Für das Haushaltsjahr 2017 wird ein Fehlbetrag in Höhe von 3,63 Millionen Euro prognostiziert, während in den Folgejahren der Haushaltsausgleich wieder erreicht werden kann.
Die Kreisumlage, mit der sich die Kommunen an der Finanzierung der Aufgabenerfüllung des Landkreises beteiligen, wurde um 0,58 Prozentpunkte erhöht und beträgt nun 33,41 Prozent.
Der Landkreis Zwickau plant beginnend in diesem Haushaltsjahr sowie über die nächsten Jahre hinweg ein hohes Investitionsvolumen im Rahmen des Fördermittelprogramms „Brücken in die Zukunft“. Zu dessen Finanzierung wurde für 2017 eine Kreditaufnahme in Höhe von 2,6 Millionen Euro genehmigt.
Die Verschuldung des Landkreises beträgt zum 31. Dezember 2016 ca. 23,74 Mio. Euro. Der Landkreis unterschreitet die als kritisch geltende Verschuldungsgrenze von 250 Euro pro Einwohner weiterhin deutlich. Sie beträgt zum 31. Dezember 2016 73,10 Euro pro Einwohner.
Die Landesdirektion Sachsen konnte den Haushalt des Landkreises Zwickau trotz des entstehenden Fehlbetrages als gesetzmäßig bewerten. Die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde erfolgte jedoch unter Auflagen. Der Landkreis Zwickau muss in den zukünftigen Haushaltsjahren sicherstellen, dass er die Auszahlungen für die ordentliche Kredittilgung im Rahmen seiner Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet.
Die dem Landkreis aktuell zur Verfügung stehenden liquiden Mittel reichen aus, um die Zahlungsfähigkeit im Finanzplanungszeitraum bis 2020 uneingeschränkt gewährleisten zu können. Der Landkreis ist in der Lage, seine Zahlungsfähigkeit ohne Inanspruchnahme von Kassenkrediten sicherzustellen.