Medieninformationen 2005 [LDD]
[07/2005 - 09.02.2005]
Konsolidierungsziele verfehlt, geplante Sparmaßnahmen nicht plausibel
Görlitzer Haushaltsbeschlüsse für 2005 sind rechtswidrig
Mit Bescheid vom 7.2.2005 hat das Regierungspräsidium Dresden die zur Prüfung eingereichte Haushaltssatzung der Kreisfreien Stadt Görlitz für das Jahr 2005 als rechtswidrig beanstandet. Die Stadt muss den zugehörigen Stadtratsbeschluss vom 16.12.2004 innerhalb von drei Monaten aufheben. Ebenfalls rechtswidrig ist die am gleichen Tag beschlossene Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Neißestadt. Auch dafür ist die Aufhebung des entsprechenden Stadtratsbeschlusses gefordert. Das Regierungspräsidium hat in seinem Bescheid Ersatzvornahmen für den Fall in Aussicht gestellt, dass die Stadt die Aufhebung ihrer rechtswidrigen Beschlüsse nicht im gesetzten Zeitraum vollzieht.
Im laufenden Haushaltsjahr weist die beschlossene Satzung der Stadt ein Defizit von 15,9 Mio. Euro aus. Nach der mittelfristigen Finanzplanung wachsen die Fehlbeträge bis zum Jahr 2008 auf 43 Mio. Euro an. Auf Grund inzwischen geänderter Rahmenbedingungen wird dieser Betrag allein durch weitere Mindereinnahmen bei den allgemeinen Schlüsselzuweisungen jedoch noch um mindestens weitere 5,8 Mio. Euro anwachsen.
In seinem Bescheid moniert das Regierungspräsidium die grundsätzlich fehlende Verzahnung von Haushaltssatzung und Konsolidierungskonzept. Konkret beschlossene Maßnahmen der Etatkonsolidierung finden weder im aktuellen Haushalts- noch im Finanzplan der Stadt ihren Niederschlag. Der Haushaltsplan verstößt damit gegen den Grundsatz der Haus-haltswahrheit.
Bei der Entscheidung, die von Görlitz eingereichten Etatunterlagen zu beanstanden, ist besonders ins Gewicht gefallen, dass es der Stadt nicht gelungen ist, ein Konsolidierungskonzept zu beschließen, mit dem die gesetzlich fixierten Konsolidierungsziele erreicht werden können. Beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen geht vielfach die Schlüssigkeit ab.
So rechnet die Stadt beispielsweise durch die Aufgabe der Kreisfreiheit mit jährlichen Einsparungen von 7 Mio. Euro. Bislang hat die Stadt allerdings keine Partner für dieses Vorhaben benennen können. Auch ein konkreter Auftrag an den Oberbürgermeister, entsprechende Verhandlungen mit Nachbarkreisen und der Staatsregierung aufzunehmen, ist bisher nicht erteilt worden. Unabhängig davon erscheint das für die Maßnahme angegebene Einsparpotenzial nicht realistisch: Die kreislichen Aufgaben der Stadt müssten durch einen Landkreis weitgehend mit dessen Personal erledigt werden; der Personalabbau könnte erst längerfristig finanzwirksam werden.
Auch einer ganzen Reihe anderer Konsolidierungsmaßnahmen fehlt die erforderliche Plausibilität:
- Verkaufserlöse städtischer Beteiligungen in Höhe von 2,1 Mio. Euro sind nicht mit konkreten Vorhaben, Fristen und Aufträgen an die Verwaltung verbunden.
- Eine angekündigte Verringerung des Zuschusses zur Förderung des ÖPNV steht im Widerspruch zu einer vertraglichen Verpflichtung der Stadt, nach der bis zum Jahr 2010 ein jährlicher Zuschuss von 3,1 Mio. Euro zu zahlen ist. Hinzu kommt, dass dieser Zuschuss aus der Rendite des Neißefonds gezahlt werden soll. Die geplante Auflösung des Fonds lässt diese Quelle jedoch versiegen. Mangels alternativer Deckungsquellen sind von daher weitere zusätzliche Fehlbeträge zu erwarten.
- Geplanten Einnahmen aus Ausschüttungen der Wohnungsbaugesellschaft Görlitz mbH an die Stadt in Höhe von 1,3 Mio. Euro steht ab dem Jahr 2008 der Wirtschaftsplan des Unternehmens entgegen, der von diesem Jahr an ein negatives Jahresergebnis erwarten lässt.
Die Konsolidierungsziele des Haushaltssicherungskonzeptes aus dem vergangenen Jahr, nach dem bereits 2007 keine neuen strukturellen Fehlbeträge mehr entstehen sollten, werden insgesamt völlig verfehlt. Die stetige Aufgabenerfüllung der Stadt erscheint ebenso ernsthaft bedroht wie die erforderliche Kofinanzierung geplanter kommunaler Investitionen.
Die Stadt ist nun durch das Regierungspräsidium Dresden aufgefordert, bis spätestens zum 29.7.2005 eine überarbeitete Haushaltssatzung für das laufende Jahr sowie ein schlüssiges und den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Haushaltssicherungskonzept zu beschließen und der Aufsichtsbehörde zur Prüfung vorzulegen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Mittel des Neißefonds durch die Stadt erst dann für Investitionen ausgegeben werden dürfen, wenn ein struktureller Haushaltsausgleich und ein vollständiger Abbau der Altfehlbeträge bis 2011 glaubhaft gemacht werden kann. Der Neißefonds ist insgesamt auch haushalterisch den Rücklagen der Stadt zuzuordnen.