Medieninformationen 2005 [LDD]
[09/2005 - 16.02.2005]
Planmäßig ausgeglichener Etat, Vorsorge gegen Defizite getroffen
Landkreis Riesa-Großenhain hat für 2005 einen genehmigten Haushalt
Mit Bescheid vom 15. Februar 2005 hat das Regierungspräsidium Dresden den Haushalt des Landkreises Riesa-Großenhain für das laufende Jahr genehmigt. Die Genehmigung umfasst auch die für 2005 geplante Kreditaufnahme in Höhe von knapp 3 Mio. Euro, Verpflichtungsermächtigungen von 1,3 Mio. Euro sowie eine Kreisumlage von 26,3 Prozent.
Der Landkreis Riesa-Großenhain weist für das Jahr 2005 einen planmäßig ausgeglichenen Haushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 89,8 Mio. Euro aus. Dabei umfasst der Verwaltungshaushalt 80,9 Mio. Euro, der Vermögenshaushalt beläuft sich auf die verbleibenden 8,9 Mio. Euro.
Inzwischen aktualisierte Orientierungsdaten der Sächsischen Staatsregierung über den kommunalen Finanzausgleich und absehbare Entwicklungen in der Landeswohlfahrtsumlage lassen für den Landkreis allerdings gegenüber den Planansätzen Mindereinnahmen bei den allgemeinen Schlüsselzuweisungen sowie der Kreisumlage und Mehrausgaben bei der Wohlfahrtsumlage erwarten. Für den im laufenden Jahr deshalb drohenden Haushaltsfehlbetrag von 1,26 Mio. Euro verhängte der Landkreis jedoch mit sofortiger Wirkung eine Haushaltssperre in der genannten Höhe. Darüber hinaus hat der Landkreis in einem Gespräch von Anfang Februar 2005 mit dem Regierungspräsidium zugesichert, dass noch im ersten Halbjahr 2005 eine Nachtragshaushaltssatzung und ein Haushaltssicherungskonzept beschlossen und der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden, mit denen auch mittelfristig das Entstehen von Fehlbeträgen vermieden wird.
Trotz dieser sehr anerkennenswerten Bemühungen bleibt die finanzielle Lage des Landkreises angespannt. Zwar wird der Landkreis in der Lage sein, die voraussichtlich 2005 fälligen Ausgaben – darunter auch den Schuldendienst der neu beantragten Kreditaufnahme – zu finanzieren. Die Erwirtschaftung von Nettoinvestitionsmitteln ist indessen auch im laufenden Jahr erneut nicht möglich. Nennenswerte frei verfügbare Rücklagen sind nicht mehr vorhanden. Der finanzielle Spielraum des Landkreise hängt somit weitgehend von Zuweisungen und Zuwendungen des Freistaates und den Umlagen der kreisangehörigen Gemeinden ab.