Medieninformationen 2005 [LDD]
[18/2005 - 29.04.2005]
RP Dresden genehmigt die touristische Zwischennutzung am Partwitzer und am Bärwalder See
Am 29. 4. 2005 erteilte das Regierungspräsidium Dresden dem „Partwitzer Kreis e.V“. und dem Zweckverband „Landschaftspark Bärwalder See“ die wasserrechtlichen Genehmigungen für die Nutzung der Tagebaurestgewässer Skado – „Partwitzer See“ bzw. Bärwalde bis zum Oktober 2005. Mit den Bescheiden ist auch eine Option der saisonalen Nutzung der Seen für die Folgejahre verbunden. Die Genehmigung ebnet der touristischen Zwischennutzung der beiden Seen noch während der Zeit der Herstellung der Gewässers rechtlich den Weg.
Gestattet ist danach das Befahren der Gewässer mit manuell und motorbetriebenen Wasserfahrzeugen, Wasserskifahren, Surfen, Segeln, Jet- und Motorbootfahren. Am Partwitzer See ist darüber hinaus auch das Baden im Genehmigungszeitraum an einem gesondert ausgewiesenen Badebereich erlaubt. In beiden Seen ist das Tauchen jedoch nicht gestattet.
Die jetzt erteilten Genehmigungen enthalten eine Reihe von Nebenbestimmungen. Hintergrund dafür sind zum einen Belange des Naturschutzes, zum anderen aber auch die Standfestigkeit der Uferböschungen, die noch nicht überall an den Seen garantiert ist. Deshalb hat auch eine Abgrenzung der jeweils nutzbaren Gewässerbereiche durch Bojen zu erfolgen. Auch die an beiden Seen freigegebenen Ufer- und Böschungszonen sind genau zu kennzeichnen. Genehmigte Stege und ihre Verankerungen müssen ebenso wie die Bojen nach Ende der Saison wieder entfernt werden.
Das Regierungspräsidium weist in seinem Bescheid ausdrücklich darauf hin, dass der Partwitzer See mit einem ph-Wert von unter 3 und hohem Eisengehalt augenblicklich keine Badewasserqualität aufweist. Die Badegäste sind deshalb vom Antragsteller in geeigneter Weise auf daraus möglicherweise folgende Haut- und Schleimhautreizungen hinzuweisen.