Medieninformationen 2017
[013/2017 - 17.02.2017]
Landesdirektion Sachsen gibt Ausblick auf die Schiffbarkeit sächsischer Tagebaugewässer
Im Rahmen des 9. Sächsischen Wassersportgespräches zur Wassersportmesse „Beach&Boat“ informiert die Landesdirektion Sachsen heute über den Stand der Schiffbarkeitserklärungen für die Tagebaugewässer im Leipziger Neuseenland und im Lausitzer Seenland.
Für die Tagebaugewässer gilt gegenwärtig, dass die Befahrung mit Wasserfahrzeugen auf der Grundlage von Genehmigungen der jeweils örtlich zuständigen Landratsämter erfolgt. Damit ist eine Nutzung zu Zwecken der Erholung und des Tourismus vorläufig gesichert. Allgemein schiffbar ist bisher jedoch nur der Geierswalder See.
Um die allgemeine Schiffbarkeit für alle Tagebaurestgewässer zu erreichen, muss die Landesdirektion Sachsen jeweils deren Fertigstellung für die Schiffbarkeit feststellen. Die Feststellung der Fertigstellung (FdF) ist an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft. Neben Belangen des Wasser-, Schifffahrts- und des Bergrechts sind für jeden See speziellere umweltrechtliche Belange zu prüfen.
Dafür müssen für die für weitere Nutzungen – insbesondere für Erholung und Tourismus - vorgesehenen Gewässer Naturschutzgutachten und Lärmschutzgutachten eingeholt werden. Im Falle der Naturschutzgutachten beläuft sich der Untersuchungszeitraum auf ein knappes Jahr. Die erforderlichen Gutachten sind für den Zwenkauer, den Störmthaler und den Markkleeberger See bereits in Arbeit, für den Berzdorfer See werden sie demnächst beauftragt. Beim Bärwalder und Cospudener See läuft bereits die Lärmschutzbegutachtung, während das jeweilige Naturschutzgutachten in Kürze beauftragt wird.
Die Gutachten sind entscheidend für die Frage, in welcher Form und gegebenenfalls auch unter welche Einschränkungen die neuen Gewässer künftig dauerhaft genutzt werden können. Ihre sorgfältige Auswertung und Umsetzung in den Entscheidungen zur Fertigstellung der Seen sind der kürzeste Weg zur allgemeinen Schiffbarkeit.
In Abhängigkeit von den Ergebnissen noch ausstehender Gutachten strebt die LDS die Feststellung der Fertigstellung für den Zwenkauer See, den Störmthaler See, den Markkleeberger See und den Störmthaler Kanal noch im Jahr 2017 an.
Die Verfahren zum Bärwalder See, dem Berzdorfer See und den Cospudener See werden frühestens im Jahr 2018 zum Abschluss kommen können.
Die Verfahrensfortschritte wird die Landesdirektion Sachsen weiterhin aktiv kommunizieren.
Für die Tagebaugewässer gilt gegenwärtig, dass die Befahrung mit Wasserfahrzeugen auf der Grundlage von Genehmigungen der jeweils örtlich zuständigen Landratsämter erfolgt. Damit ist eine Nutzung zu Zwecken der Erholung und des Tourismus vorläufig gesichert. Allgemein schiffbar ist bisher jedoch nur der Geierswalder See.
Um die allgemeine Schiffbarkeit für alle Tagebaurestgewässer zu erreichen, muss die Landesdirektion Sachsen jeweils deren Fertigstellung für die Schiffbarkeit feststellen. Die Feststellung der Fertigstellung (FdF) ist an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft. Neben Belangen des Wasser-, Schifffahrts- und des Bergrechts sind für jeden See speziellere umweltrechtliche Belange zu prüfen.
Dafür müssen für die für weitere Nutzungen – insbesondere für Erholung und Tourismus - vorgesehenen Gewässer Naturschutzgutachten und Lärmschutzgutachten eingeholt werden. Im Falle der Naturschutzgutachten beläuft sich der Untersuchungszeitraum auf ein knappes Jahr. Die erforderlichen Gutachten sind für den Zwenkauer, den Störmthaler und den Markkleeberger See bereits in Arbeit, für den Berzdorfer See werden sie demnächst beauftragt. Beim Bärwalder und Cospudener See läuft bereits die Lärmschutzbegutachtung, während das jeweilige Naturschutzgutachten in Kürze beauftragt wird.
Die Gutachten sind entscheidend für die Frage, in welcher Form und gegebenenfalls auch unter welche Einschränkungen die neuen Gewässer künftig dauerhaft genutzt werden können. Ihre sorgfältige Auswertung und Umsetzung in den Entscheidungen zur Fertigstellung der Seen sind der kürzeste Weg zur allgemeinen Schiffbarkeit.
In Abhängigkeit von den Ergebnissen noch ausstehender Gutachten strebt die LDS die Feststellung der Fertigstellung für den Zwenkauer See, den Störmthaler See, den Markkleeberger See und den Störmthaler Kanal noch im Jahr 2017 an.
Die Verfahren zum Bärwalder See, dem Berzdorfer See und den Cospudener See werden frühestens im Jahr 2018 zum Abschluss kommen können.
Die Verfahrensfortschritte wird die Landesdirektion Sachsen weiterhin aktiv kommunizieren.