Medieninformationen 2017
[007/2017 - 09.02.2017]
Landesdirektion Sachsen genehmigt Doppelhaushalt des Erzgebirgskreises für 2017 und 2018
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 8. Februar 2017 den Doppelhaushalt des Erzgebirgskreises für 2017 und 2018 genehmigt. Der Etat beinhaltet Gesamtaufwendungen in Höhe von 465,95 Millionen Euro in diesem und 466,93 Millionen Euro im kommenden Jahr.
Die Kreisumlage, mit der sich die Kommunen an der Finanzierung des Kreishaushaltes beteiligen, wurde um einen Prozentpunkt erhöht und beträgt nun für beide Jahre 29,20 Prozent.
Der Doppelhaushalt des Erzgebirgskreises ist sowohl für 2017 als auch für 2018 ausgeglichen. Auf Grundlage der mittelfristigen Finanzplanung kann der Haushaltsausgleich auch weitergehend im aktuellen Finanzplanungszeitraum bis 2021 erreicht werden. Die Liquidität des Landkreises ist ebenfalls im gesamten betrachteten Finanzplanungszeitraum bis 2021 gewährleistet. Damit ist die dauernde Leistungsfähigkeit des Landkreises im aktuellen Planungszeitraum sichergestellt.
Kredite zur Finanzierung seiner geplanten Investitionen benötigt der Erzgebirgskreis weder in den Jahren 2017 und 2018 noch mittelfristig bis 2021. Die Pro-Kopf-Verschuldung (Einwohner zum Stand 31. Dezember 2015: 347.665) sinkt zum Stand 31. Dezember 2017 auf 204,95 Euro und zum Stand 31. Dezember 2018 auf 188,93 Euro. Die kritische Verschuldungsgrenze von 250 Euro pro Einwohner wird damit mittelfristig deutlich unterschritten.
Aufgrund der soliden Haushaltslage des Erzgebirgskreises sowohl im aktuellen Doppelhaushalt 2017/2018 als auch im mittelfristigen Ausblick bis 2021 konnte die Landesdirektion Sachsen die Gesetzmäßigkeit des Doppelhaushaltes ohne Auflagen feststellen.
Die Kreisumlage, mit der sich die Kommunen an der Finanzierung des Kreishaushaltes beteiligen, wurde um einen Prozentpunkt erhöht und beträgt nun für beide Jahre 29,20 Prozent.
Der Doppelhaushalt des Erzgebirgskreises ist sowohl für 2017 als auch für 2018 ausgeglichen. Auf Grundlage der mittelfristigen Finanzplanung kann der Haushaltsausgleich auch weitergehend im aktuellen Finanzplanungszeitraum bis 2021 erreicht werden. Die Liquidität des Landkreises ist ebenfalls im gesamten betrachteten Finanzplanungszeitraum bis 2021 gewährleistet. Damit ist die dauernde Leistungsfähigkeit des Landkreises im aktuellen Planungszeitraum sichergestellt.
Kredite zur Finanzierung seiner geplanten Investitionen benötigt der Erzgebirgskreis weder in den Jahren 2017 und 2018 noch mittelfristig bis 2021. Die Pro-Kopf-Verschuldung (Einwohner zum Stand 31. Dezember 2015: 347.665) sinkt zum Stand 31. Dezember 2017 auf 204,95 Euro und zum Stand 31. Dezember 2018 auf 188,93 Euro. Die kritische Verschuldungsgrenze von 250 Euro pro Einwohner wird damit mittelfristig deutlich unterschritten.
Aufgrund der soliden Haushaltslage des Erzgebirgskreises sowohl im aktuellen Doppelhaushalt 2017/2018 als auch im mittelfristigen Ausblick bis 2021 konnte die Landesdirektion Sachsen die Gesetzmäßigkeit des Doppelhaushaltes ohne Auflagen feststellen.