Aufgaben - Abteilung 3
Referat 39 – Vergaberecht, Preisrecht, Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Das Vergaberecht regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge. Das Referat 39 ist Nachprüfungsbehörde nach dem Sächsischen Vergabegesetz für Landkreise, Kreisfreie Städte, kreisangehörige Gemeinden und Zweckverbände.
Es ist zuständig für die Nachprüfung von Vergaben im gesamten Freistaat, sofern der Auftragswert
Die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften kann gegenüber dem kommunalen Auftraggeber beanstandet werden. Hilft dieser nicht ab, so hat der Auftraggeber Referat 39 zu unterrichten, welches dann das Nachprüfungsverfahren durchführt.
Die öffentlichen Aufträge unterliegen dem öffentlichen Preisrecht. Für in Sachsen ansässige Unternehmen ist das Referat 39 als Preisüberwachungsstelle die zuständige Behörde.
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen der Preisüberwachungsstelle die Zulässigkeit des Preises im Rahmen eines Preisaufsichtsverfahrens für öffentliche Aufträge nach der "VO PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen" nachzuweisen. Die Preisüberwachungsstelle ermittelt dann den preisrechtlich zulässigen Höchstpreis. Das Prüfungsergebnis findet i. d. R. in einem preisrechtlichen Gutachten seinen Niederschlag.
Grenzüberschreitende Kontakte der Landesdirektion werden in Referat 39 koordiniert. Das Referat ist Ansprechpartner für die an den Freistaat Sachsen angrenzenden Regionen.
Die Zusammenarbeitsvereinbarungen sowie weitere Informationen der Landesdirektion zum Vergabe- und Preisrecht finden Sie unter Fachthemen/Formulare Merkblätter/Referat 39.
Es ist zuständig für die Nachprüfung von Vergaben im gesamten Freistaat, sofern der Auftragswert
- bei Bauleistungen
75.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) und - bei Lieferungen und Leistungen
50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer)
Die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften kann gegenüber dem kommunalen Auftraggeber beanstandet werden. Hilft dieser nicht ab, so hat der Auftraggeber Referat 39 zu unterrichten, welches dann das Nachprüfungsverfahren durchführt.
Die öffentlichen Aufträge unterliegen dem öffentlichen Preisrecht. Für in Sachsen ansässige Unternehmen ist das Referat 39 als Preisüberwachungsstelle die zuständige Behörde.
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen der Preisüberwachungsstelle die Zulässigkeit des Preises im Rahmen eines Preisaufsichtsverfahrens für öffentliche Aufträge nach der "VO PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen" nachzuweisen. Die Preisüberwachungsstelle ermittelt dann den preisrechtlich zulässigen Höchstpreis. Das Prüfungsergebnis findet i. d. R. in einem preisrechtlichen Gutachten seinen Niederschlag.
Grenzüberschreitende Kontakte der Landesdirektion werden in Referat 39 koordiniert. Das Referat ist Ansprechpartner für die an den Freistaat Sachsen angrenzenden Regionen.
Die Zusammenarbeitsvereinbarungen sowie weitere Informationen der Landesdirektion zum Vergabe- und Preisrecht finden Sie unter Fachthemen/Formulare Merkblätter/Referat 39.