Medieninformationen 2017
[006/2017 - 09.02.2017]
Landesdirektion erkennt Stadthallenstiftung Görlitz an
Stifterquartett ist nun auf rechtlich sicherem Grund unterwegs
Die Landesdirektion Sachsen hat jetzt die „Stadthallenstiftung Görlitz“ mit Sitz in Görlitz als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt. Stifter sind die Große Kreisstadt Görlitz, die KommWohnen GmbH, die SWG Stadtwerke Görlitz AG sowie der Förderverein Stadthalle Görlitz e.V.
Die Stiftung wurde mit Stiftungsgeschäft vom 23. November 2016 errichtet. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung von Denkmalschutz und Denkmalpflege, Kunst und Kultur durch die Stadt Görlitz oder andere steuerbegünstigte Körperschaften. Als Grundstockvermögen wurden der Stiftung 305.000 EUR in bar zugesagt.
Die Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt, durch die dargestellte Mittelbeschaffung die notwendige Sanierung der Stadthalle Görlitz vornehmen zu können. Dabei sollen die Interessen und Anforderungen des Denkmalschutzes gewahrt und eine nachfolgende Nutzung des Gebäudes wieder ermöglicht werden.
Die Stiftung wurde mit Stiftungsgeschäft vom 23. November 2016 errichtet. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung von Denkmalschutz und Denkmalpflege, Kunst und Kultur durch die Stadt Görlitz oder andere steuerbegünstigte Körperschaften. Als Grundstockvermögen wurden der Stiftung 305.000 EUR in bar zugesagt.
Die Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt, durch die dargestellte Mittelbeschaffung die notwendige Sanierung der Stadthalle Görlitz vornehmen zu können. Dabei sollen die Interessen und Anforderungen des Denkmalschutzes gewahrt und eine nachfolgende Nutzung des Gebäudes wieder ermöglicht werden.