Medieninformationen 2017
[005/2017 - 30.01.2017]
Landesdirektion Sachsen gibt Doppelhaushalt 2017/2018 des Landkreises Görlitz zum Vollzug frei
Mit Bescheid vom 26. Januar 2017 hat die Landesdirektion Sachsen die vom Kreistag des Landkreises Görlitz am 14. Dezember 2016 beschlossene Doppelhaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 zum Vollzug freigegeben.
Der Haushaltsplan 2017 hat im Ergebnishaushalt ein Volumen von ca. 511,6 Mio. Euro. Für Baumaßnahmen sind Auszahlungen i. H. v. ca. 18,9 Mio. Euro vorgesehen, wobei vor allem in die Bereiche Schulen, Straßenbau und die Erweiterung des Verwaltungsstandortes Görlitz investiert werden soll. Im Haushaltsjahr 2018 verringert sich das Volumen des Ergebnishaushalts geringfügig auf ca. 507,9 Mio. Euro, während die Auszahlungen für Baumaßnahmen leicht auf rd. 19,3 Mio. Euro steigen. In den beiden Haushaltsjahren sollen Kredite von insgesamt rd. 14,9 Mio. Euro aufgenommen werden. Der Umlagesatz für die Kreisumlage im Jahr 2017 beträgt 34,845 v. H..
Den Haushaltsausgleich erreicht der Landkreis Görlitz in beiden Haushaltsjahren lediglich nach der weiterhin geltenden Übergangsregelung für die Einführung der Doppik. Der Gesetzgeber hatte diese Regelung kurz vor Jahresende 2016 verlängert. Infolge der Doppelhaushaltssatzung gilt sie nunmehr für den Landkreis Görlitz bis Ende des Jahres 2018.
So ist der Landkreis Görlitz nach den beschlossenen Haushaltsplänen 2017 und 2018 in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Landesdirektion Sachsen konnte daher die Aufnahme von neuen Krediten in der beantragten Höhe genehmigen. Unter Berücksichtigung geplanter Kredittilgungen wird die Pro-Kopf-Verschuldung (Einwohner zum Stand 31. Dezember 2015: 260.000) zum Stand 31. Dezember 2017 auf rd. 200,21 Euro und zum Stand 31. Dezember 2018 auf rd. 205,50 Euro steigen. Die kritische Verschuldungsgrenze von 250 Euro pro Einwohner wird auch mittelfristig nicht überschritten.
Als kritisch im Hinblick auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises Görlitz bewertet die Landesdirektion Sachsen die ausbleibende Erwirtschaftung von Nettoinvestitionsmitteln im Jahr 2017 und ab 2019. Auch erreicht der Landkreis den Haushaltsausgleich nur unter anteiliger Auflösung des Vorsorgevermögens und der Auflösung von Gebührenüberschüssen. Seine Abschreibungen kann der Landkreis Görlitz nicht erwirtschaften.
Für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 erwartet der Landkreis Görlitz Erträge und Einzahlungen aus der Gewährung von Bedarfszuweisungen zum Sozialstrukturausgleich. Für den Fall, dass diese nicht wie geplant in 2017 zufließen, hat der Landkreis Görlitz im Rahmen eines Nachtragshaushaltsplanes 2018 Ausgleich zu schaffen. Dementsprechend ist auch das Haushaltsstrukturkonzept fortzuschreiben.
Angesichts bestehender Haushaltsrisiken, insbesondere bei den Aufwendungen im Sozial- und Jugendamtsbereich, muss der Landkreis Görlitz den eingeschlagenen Konsolidierungskurs konsequent fortsetzen. Dies ist auch deshalb erforderlich, weil der Landkreis Görlitz gegenwärtig die Liquidität nur mittels Kassenkrediten gewährleisten kann.
Der Haushaltsplan 2017 hat im Ergebnishaushalt ein Volumen von ca. 511,6 Mio. Euro. Für Baumaßnahmen sind Auszahlungen i. H. v. ca. 18,9 Mio. Euro vorgesehen, wobei vor allem in die Bereiche Schulen, Straßenbau und die Erweiterung des Verwaltungsstandortes Görlitz investiert werden soll. Im Haushaltsjahr 2018 verringert sich das Volumen des Ergebnishaushalts geringfügig auf ca. 507,9 Mio. Euro, während die Auszahlungen für Baumaßnahmen leicht auf rd. 19,3 Mio. Euro steigen. In den beiden Haushaltsjahren sollen Kredite von insgesamt rd. 14,9 Mio. Euro aufgenommen werden. Der Umlagesatz für die Kreisumlage im Jahr 2017 beträgt 34,845 v. H..
Den Haushaltsausgleich erreicht der Landkreis Görlitz in beiden Haushaltsjahren lediglich nach der weiterhin geltenden Übergangsregelung für die Einführung der Doppik. Der Gesetzgeber hatte diese Regelung kurz vor Jahresende 2016 verlängert. Infolge der Doppelhaushaltssatzung gilt sie nunmehr für den Landkreis Görlitz bis Ende des Jahres 2018.
So ist der Landkreis Görlitz nach den beschlossenen Haushaltsplänen 2017 und 2018 in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Landesdirektion Sachsen konnte daher die Aufnahme von neuen Krediten in der beantragten Höhe genehmigen. Unter Berücksichtigung geplanter Kredittilgungen wird die Pro-Kopf-Verschuldung (Einwohner zum Stand 31. Dezember 2015: 260.000) zum Stand 31. Dezember 2017 auf rd. 200,21 Euro und zum Stand 31. Dezember 2018 auf rd. 205,50 Euro steigen. Die kritische Verschuldungsgrenze von 250 Euro pro Einwohner wird auch mittelfristig nicht überschritten.
Als kritisch im Hinblick auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises Görlitz bewertet die Landesdirektion Sachsen die ausbleibende Erwirtschaftung von Nettoinvestitionsmitteln im Jahr 2017 und ab 2019. Auch erreicht der Landkreis den Haushaltsausgleich nur unter anteiliger Auflösung des Vorsorgevermögens und der Auflösung von Gebührenüberschüssen. Seine Abschreibungen kann der Landkreis Görlitz nicht erwirtschaften.
Für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 erwartet der Landkreis Görlitz Erträge und Einzahlungen aus der Gewährung von Bedarfszuweisungen zum Sozialstrukturausgleich. Für den Fall, dass diese nicht wie geplant in 2017 zufließen, hat der Landkreis Görlitz im Rahmen eines Nachtragshaushaltsplanes 2018 Ausgleich zu schaffen. Dementsprechend ist auch das Haushaltsstrukturkonzept fortzuschreiben.
Angesichts bestehender Haushaltsrisiken, insbesondere bei den Aufwendungen im Sozial- und Jugendamtsbereich, muss der Landkreis Görlitz den eingeschlagenen Konsolidierungskurs konsequent fortsetzen. Dies ist auch deshalb erforderlich, weil der Landkreis Görlitz gegenwärtig die Liquidität nur mittels Kassenkrediten gewährleisten kann.