Medieninformationen 2016
[98/2016 - 22.12.2016]
Fördermittel für den Hochwasserschutz am Röllingshainer Bach in Claußnitz
Landesdirektion Sachsen bewilligt mehr als 200.000 Euro für Gewässeraufweitung im Ortsteil Markersdorf
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat der Gemeinde Claußnitz eine Förderung in Höhe von 202.842,99 Euro für den Hochwasserschutz am Röllingshainer Bach gewährt. Die Mittel stehen im Rahmen der Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz 2007 zur Verfügung.
Insgesamt belaufen sich die förderfähigen Ausgaben des Vorhabens auf 270.457 Euro. Der Freistaat Sachsen beteiligt sich mit 75 Prozent an den Kosten. Den verbleibenden Teil trägt die Gemeinde Claußnitz aus Mitteln ihres Haushaltes. Die Landesdirektion Sachsen hat die Maßnahme zum 19. Dezember 2016 genehmigt. Bis zum 30. September 2017 muss sie abgeschlossen sein.
Bei Hochwasserereignissen kommt es entlang des Röllingshainer Baches immer wieder zu Schäden. Aus diesem Grund ließ die Gemeinde Claußnitz einen Hochwasserrisikomanagementplan erstellen, welcher von der LDS geprüft wurde. Dieser sieht insgesamt neun Maßnahmenkomplexe mit verschiedenen Einzelmaßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes vor.
Die Planung des ersten Maßnahmenkomplexes ist nunmehr abgeschlossen und kann baulich umgesetzt werden. Dabei wird das Gewässer aufgeweitet um im Hochwasserfall mehr Wasser aufnehmen und ableiten zu können. Dies wird beispielsweise durch die Versetzung einer Stützmauer realisiert.
Insgesamt belaufen sich die förderfähigen Ausgaben des Vorhabens auf 270.457 Euro. Der Freistaat Sachsen beteiligt sich mit 75 Prozent an den Kosten. Den verbleibenden Teil trägt die Gemeinde Claußnitz aus Mitteln ihres Haushaltes. Die Landesdirektion Sachsen hat die Maßnahme zum 19. Dezember 2016 genehmigt. Bis zum 30. September 2017 muss sie abgeschlossen sein.
Bei Hochwasserereignissen kommt es entlang des Röllingshainer Baches immer wieder zu Schäden. Aus diesem Grund ließ die Gemeinde Claußnitz einen Hochwasserrisikomanagementplan erstellen, welcher von der LDS geprüft wurde. Dieser sieht insgesamt neun Maßnahmenkomplexe mit verschiedenen Einzelmaßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes vor.
Die Planung des ersten Maßnahmenkomplexes ist nunmehr abgeschlossen und kann baulich umgesetzt werden. Dabei wird das Gewässer aufgeweitet um im Hochwasserfall mehr Wasser aufnehmen und ableiten zu können. Dies wird beispielsweise durch die Versetzung einer Stützmauer realisiert.