Medieninformationen 2005 [LDD]
[38/2005 - 28.07.2005]
Landeshauptstadt Dresden zum zweiten Mal in Folge mit Fehlbetrag im laufenden Haushalt
WOBA-Verkauf erspart Dresden 2005 schmerzhafte Einschnitte bei den Ausgaben
Das Regierungspräsidium Dresden (RP) hat mit Bescheid vom 27.07.2005 den Haushalt der Stadt Dresden für das Jahr 2005 genehmigt. Der Haushalt weist mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 1317 Mio. € sowie 1379 Mio. € einen Fehlbetrag von knapp 62 Mio. € auf. Das Defizit entsteht im Verwaltungshaushalt, der 827 Mio. € an Einnahmen und 889 Mio. € an Ausgaben vorsieht. Der Landeshauptstadt Dresden entsteht damit das zweite Jahr in Folge im laufenden Haushalt ein Fehlbetrag.
Mit dem Haushaltsbescheid hat das Regierungspräsidium – jeweils in der geplanten Höhe – Kreditaufnahmen in Höhe von 40 Mio. € und Verpflichtungsermächtigungen von knapp 78,9 Mio. € genehmigt. Diese Genehmigungen wurden erteilt, weil die vorgesehenen Kredite und Verpflichtungsermächtigungen die Finanzierung von Fortsetzungsmaßnahmen und die Kofinanzierung von Fördermitteln ermöglichen sollen, deren Vergabe zeitlich befristet ist. Die Finanzmittel dienen zudem der Erfüllung unabweisbarer Ausgaben.
Auch den für die Eigenbetriebe Krankenhaus Friedrichstadt und Krankenhaus Dresden-Neustadt sowie die Stadtentwässerung Dresden beabsichtigten Kreditaufnahmen der Stadt in Höhe von insgesamt etwa 23,3 Mio. € hat das RP zugestimmt. Die Wirtschaftslage der Eigenbetriebe lässt erwarten, dass die künftig erwirtschafteten Erträge die fälligen Aufwendungen tragen können und Verluste aus der geplanten Kreditaufnahme nicht entstehen.
Bedingung für die Genehmigung des Haushaltes 2005 war, dass die von der Stadt zusammen mit der Haushaltssatzung 2005 vorgelegte 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes ebenfalls eine Genehmigung durch das RP erhalten konnte. Das Konzept sieht bei einem Konsolidierungsvolumen von 686,4 Mio. € vor, dass der strukturelle Haushaltsausgleich spätestens im Jahr 2007 erreicht und aufgelaufene Fehlbeträge aus den Vorjahren bis 2011 abgebaut werden. Die Rechtsaufsichtsbehörde bewertet den überwiegenden Teil der beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen der Stadt als schlüssig. Insbesondere der vom Stadtrat beschlossene Verkauf der bislang in städtischer Hand befindlichen Wohnungsbaugesellschaft mbh (WOBA) kann sich nachhaltig positiv auf die finanzielle Situation Dresdens auswirken. Der Stadtrat hatte in seinem Beschluss zum WOBA-Verkauf festgelegt, dass die Netto-Erlöse zur langfristigen Entschuldung der Stadt eingesetzt werden.
Positiv schlägt für die Stadt auch zu Buche, dass nach Abrechnung der 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes nicht nur im Haushaltsjahr 2003, sondern auch in 2004 das vorgesehene Konsolidierungsvolumen nahezu vollständig umgesetzt werden konnte.
Um jedoch eine Reihe verbleibender Risiken in der Haushaltskonsolidierung der Landeshauptstadt auszuschalten, hat das RP mehrere Anordnungen getroffen. So ist die Stadt aufgefordert, ihr Haushaltssicherungskonzept in der Umsetzung fortlaufend zu überwachen und erforderlichenfalls so fortzuschreiben, dass die o.g. Konsolidierungsziele auf jeden Fall erreicht werden. Das gilt insbesondere für den Fall, dass sich die aus dem Verkauf der WOBA erwarteten Erlöse von 550 Mio. € im Jahre 2006 nicht erzielen lassen. Eine Prüfung des Konsolidierungsverlaufes durch das RP erfolgt zusammen mit der Prüfung der Haushaltssatzung 2006. Die Stadt hat bis dahin die zu diesem Zeitpunkt aktuellen Daten für ihre Einnahmen, insbesondere bezüglich der vom Freistaat Sachsen zu erwartenden Zuwendungen, in ihre Planungen einzuarbeiten.
Die Stadt ist ferner aufgefordert, die bislang noch ausstehende finanzielle Absicherung der von Zugangskriterien freien Nutzung ihrer Kindertageseinrichtungen nachzuweisen. Durch den entsprechenden Stadtratsbeschluss vom März 2005 entstehen der Stadt zusätzliche Ausgaben, deren Höhe nicht ermittelt und deren Deckung bislang nicht gewährleistet ist.
Damit die Stadt ihren kommunalpolitischen Spielraum trotz der sich schon abzeichnenden ungünstigeren mittel- und langfristigen Rahmenbedingungen erhalten kann (z.B. ab 2009 deutlich geringere Zuwendungen aus dem Solidarpakt II), muss die Konsolidierung des Haushaltes konsequent weiter betrieben werden. In diesem Zusammenhang muss auch das derzeitige Aufgabenportfolio ständig kritisch hinterfragt und fortlaufend an die zur Verfügung stehenden Einnahmen angepasst werden.