Medieninformationen 2005 [LDD]
[40/2005 - 01.08.2005]
Der Niederschlesische Oberlausitzkreis kann Investitionsvorhaben für 2005 angehen
Regierungspräsidium Dresden verpflichtet den Landkreis auf unbedingte Einhaltung der Konsolidierungsziele
Das Regierungspräsidium Dresden (RP) hat jetzt das am 12.7.2005 beschlossene Haushaltssicherungskonzept des Niederschlesischen Oberlausitzkreises (NOL) für die Jahre 2005 bis 2008 genehmigt. Im gleichen Zug erfolgte auch die Genehmigung der diesjährigen Kreisumlage in Höhe von 25,303 Prozent. Damit kann der Landkreis seinen Haushalt 2005 nun vollziehen.
Der Niederschlesische Oberlausitzkreis befindet sich unverändert in sehr schwieriger Haushaltslage. Die Haushaltssatzung 2005 sieht in der jetzt genehmigten Fassung Gesamteinnahmen von 85,85 Mio. Euro vor, denen Ausgaben von 87,47 Mio. Euro gegenüber stehen. Der Fehlbetrag in Höhe von rund 1,63 Mio. Euro taucht im Verwaltungshaushalt auf. Hier sind gegenüber den Ausgaben von 75,55 Mio. Euro Einnahmen von lediglich 73,93 Mio. € ausgewiesen.
Im Finanzplanungszeitraum entstehen dem Landkreis voraussichtlich noch weitere strukturelle Fehlbeträge von etwa 7,75 Mio. €. Ab 2007 wird der Landkreis mit der Umsetzung seines jetzt genehmigten Haushaltskonsolidierungskonzeptes allerdings keine neuen Fehlbeträge mehr anhäufen. Darüber hinaus sieht das fortgeschriebene Konzept weiter den Ausgleich aufgelaufener Altfehlbeträge bis zum Jahresende 2011 vor.
Das RP bewertet die im Haushaltskonsolidierungskonzept des Kreises vorgesehenen Maßnahmen in Höhe von insgesamt 14 Mio. Euro als überwiegend schlüssig. Allerdings bleiben in der Finanzplanung des Landkreises Risiken u.a. aus künftig rückläufigen Schlüsselzuweisungen des Freistaates, absehbaren Mehrausgaben bei der Landeswohlfahrtsumlage sowie bereits als sicher veranschlagten Gewinnausschüttungen der Sparkasse und einer erwarteten Bedarfszuweisung des Freistaates. Die Rechtsaufsicht hat den Landkreis deshalb beauflagt, sein Haushaltssicherungskonzept fortlaufend dahingehend strikt zu überwachen und fortzuschreiben, dass der strukturelle Haushaltsausgleich tatsächlich spätestens 2007 und der vollständige Haushaltsaugleich spätestens 2011 erreicht wird. Neue Konsolidierungsmaßnahmen sind unverzüglich immer dann zu beschließen und umzusetzen, wenn diese Konsolidierungsziele durch Ausgabenerhöhungen oder Mindereinnahmen in Gefahr geraten.
Mit der Genehmigung des fortgeschriebenen Konsolidierungsplanes wurden dem Landkreis auch die für 2005 vorgesehene Kreditaufnahme von 1,8 Mio. Euro und Verpflichtungsermächtigungen von rund 582 000 Euro gestattet. Diese Genehmigungen wurden trotz der schwierigen Finanzlage des Landkreises ausnahmsweise vor dem Hintergrund erteilt, dass die Mittel zur Finanzierung von Fortsetzungsmaßnahmen und unabweisbarer Ausgaben sowie zur Kofinanzierung nur befristet zur Verfügung stehender Fördergelder eingesetzt werden. Der NOL kann somit eine Reihe von beabsichtigten Maßnahmen insbesondere im Schulhausbau und im Altenpflegebereich im Jahr 2005 tatsächlich beginnen oder realisieren.