Medieninformationen 2005 [LDD]
[41/2005 - 03.08.2005]
Klarstellung zu Fördervoraussetzungen für den 4. Bauabschnitt der Leipziger Straße in Dresden
Neubau von Verkehrshindernissen kann nicht gefördert werden
Der Beitrag „Todesurteil für die Bäume“ in der Dresdner Ausgabe der Sächsischen Zeitung vom 2. August 2005 gibt aus Sicht des Regierungspräsidiums Dresden Anlass, in einigen wesentlichen Punkten eine Klar- und Richtigstellung hinsichtlich der Fördervoraussetzungen für Straßenbauvorhaben vorzunehmen.
Das Regierungspräsidium (RP) hat für die Flutsanierung der Leipziger Straße in Dresden die Entscheidung über die Vergabe von Fördermitteln zu treffen. Eine solche Vergabe ist den einschlägigen Förderrichtlinien nach nur möglich, wenn die geplante Baumaßnahme zumindest nicht zu einer Verschlechterung der verkehrlichen Verhältnisse vor Ort führt. Wie wäre dem Steuerzahler auch zu erklären, dass aus seiner Tasche der Neubau von Verkehrshindernissen auf einer der Hauptverkehrsachsen der Landeshauptstadt Dresden finanziert werden soll?
Die von der Stadt zur Prüfung eingereichte Planung für die Wiedereinrichtung der Leipziger Straße im 4. Bauabschnitt zwischen Konkordienstraße und Puschkinplatz hätte in der Realisierung dazu geführt, dass Straßenbahn und Autos sich die stadtwärtige Spur auf einer Länge von fast einem Kilometer Länge teilen. Dass dies die Leipziger Straße zum Nadelöhr macht und eine Verschlechterung gegenüber dem Ist-Zustand darstellt, muss Ortskundigen nicht näher erläutert werden.
Einen Ausbau im Bestand – also unter Beibehaltung der augenblicklichen Straßenbreite und Spurverteilung bei Neueinrichtung behindertengerechter Straßenbahnhaltestellen – muss das RP baurechtlich gar nicht prüfen. Er wäre ohne Planfeststellung möglich und auch förderwürdig. In dieser Frage gibt es keinerlei „Kehrtwende“ des RP. Es ist vielmehr die Landeshauptstadt Dresden selbst, die diese Variante ablehnt. Das wurde bei Informationstreffen zwischen RP und Landeshauptstadt auf Arbeitsebene deutlich.
Die städtischen Planer möchten vierzehn alte Straßenbäume erhalten, denen beim Ausbau im Bestand durch die erforderlichen Tiefbauarbeiten eine Beschädigung der Wurzel drohe. Um das zu vermeiden, sollen die Straßenborde in stadtwärtiger Richtung um etwa einen halben Meter zur Straßenmitte versetzt werden. Das Ergebnis ist eine Autospur, die zu schmal ist, um an einer Straßenbahn vorbei fahren zu können - und damit erneut eine Verschlechterung der Verkehrsverhältnisse gegenüber dem Ist-Zustand. Auch diese Variante ist also nicht förderfähig.
Seinen grundsätzlichen Standpunkt zur Förderfähigkeit der bislang bekannt gewordenen Ausbauvarianten des 4. Abschnittes der Leipziger Straße hat Regierungspräsident Dr. Hasenpflug dem Baubürgermeister der Landeshauptstadt Dresden, Herrn Feßenmayr, mit Schreiben von Ende Juli 2005 im Übrigen bereits zur Kenntnis gegeben.