Medieninformationen 2005 [LDD]
[46/2005 - 21.09.2005]
Hoyerswerda hat genehmigtes Konzept der Haushaltssicherung
Mit Bescheid vom 20.9.2005 hat das Regierungspräsidium Dresden (RP) das am 29.8.2005 vom Stadtrat beschlossene Haushaltssicherungskonzept der Kreisfreien Stadt Hoyerswerda genehmigt.
Gleichzeitig hat das RP angeordnet, dass die Stadt das Haushaltssicherungskonzept unverzüglich fortschreiben muss, wenn einzelne der im Konzept enthaltenen Maßnahmen dem Grunde oder der Höhe nach nicht vollständig realisierbar sind. Das Ziel des Konsolidierungskonzeptes – struktureller Haushaltsausgleich ab 2007 und vollständiger Abbau der Altfehlbeträge bis Ende 2011 – ist bei erforderlichen Fortschreibungen ständig zu sichern. Das Haushaltssicherungskonzept ist ein verbindliches Programm, an das die Stadt bei der Planung künftiger Budgets strikt gebunden ist.
Folglich erging mit der Genehmigung des RP für das Konsolidierungskonzept auch die Anordnung, die einzelnen Maßnahmen des genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes in den zur Beschlussfassung und Genehmigung noch anstehenden Hoyerswerdaer Haushaltsplan 2005 und die Finanzplanung 2005 zu integrieren.
Hoyerswerda will die Konsolidierungsziele zum einen durch die Einsparung von insgesamt 4,8 Mio. € im Verwaltungshaushalt in den Jahren 2005 bis 2008 erreichen. Darüber hinaus hat der Stadtrat bereits einen Grundsatzbeschluss zur Aufgabe der Kreisfreiheit gefasst und den Oberbürgermeister der Stadt beauftragt, entsprechende Verhandlungen zu führen. Der Schritt ist ab 2007 mit jährliche Einsparungen von 12,5 Mio. € im jetzt genehmigten Haushaltssicherungskonzept verankert.