Medieninformationen 2016
[92/2016 - 01.12.2016]
Raumordnungsverfahren für EUGAL-Ferngasleitung geht in die nächste Runde
Landesdirektion Sachsen startet die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die Einbeziehung der Öffentlichkeit
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) startet im Raumordnungsverfahren zur Festlegung des Korridors für die Ferngasleitung EUGAL die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Das Unternehmen GASCADE Gastransport GmbH (GASCADE) hatte am 1. April 2016 die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt.
Zu den Trägern öffentlicher Belange gehören unter anderem die von der Trassenführung berührten Gemeinden und Landkreise, anerkannte Naturschutzvereinigungen, staatliche Behörden, Energieversorgungsunternehmen, Abwasserentsorger und Trinkwasserversorger. Diese erhalten in den nächsten Tagen die Verfahrensunterlagen für das Raumordnungsverfahren zugesandt. Zugleich werden sie aufgefordert, der LDS ihre Anregungen und Bedenken mitzuteilen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit startet mit der öffentlichen Auslegung der Verfahrensunterlagen in 28 Gemeinden im Zeitraum vom 3. Januar bis zum 2. Februar 2017. Die genauen Auslageorte werden rechtzeitig ortsüblich öffentlich bekannt gemacht. Ergänzend besteht für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ab dem 19. Dezember 2016 die Verfahrensunterlagen auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter der Adresse http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/ einzusehen.
Über die Zulässigkeit und endgültige Gestaltung des Vorhabens wird im Raumordnungsverfahren noch nicht entschieden. Die Firma GASCADE wird auf der Grundlage der raumordnerischen Beurteilung die Feintrassierung erarbeiten. Diese wird im Rahmen von Planfeststellungsverfahren detailliert geprüft. Die Öffentlichkeit wird dann erneut umfassend beteiligt.
Die Firma GASCADE plant den Bau der Europäischen Gas-Anbindungsleitung EUGAL von der Ostsee bis zur deutsch-tschechischen Grenze. Von der Landesgrenze Brandenburg bis zur Station Adelsdorf (Gemeinde Lampertswalde) sollen zwei parallele Erdgasfernleitungen (Stränge 1 und 2) mit einem Leitungsdurchmesser von jeweils 1.400 Millimeter gebaut werden. Ab Station Adelsdorf bis zur deutsch-tschechischen Grenze ist die EUGAL – abweichend von der bisherigen Konzeption – nur noch als eine Erdgasfernleitung (Strang 1) geplant. Zum Vorhaben gehört auch die Errichtung einer Gasdruckregel- und Gasmessanlage (GDRM-Anlage) bei Deutschneudorf. Der Vorzugskorridor folgt weitestgehend der bereits verlegten Erdgasfernleitung OPAL (Ostsee-Pipeline-Anbindungsleitung) und weiteren vorhandenen Transportleitungen. Für das Umgehen von Engstellen sind drei großräumige Korridorvarianten bei Meißen, Diera-Zehren und Lichtenberg vorgesehen.
Weil das Vorhaben raumbedeutsam ist und überörtliche Bedeutung hat, führt die LDS vor den nachfolgenden Planfeststellungsverfahren zunächst ein Raumordnungsverfahren durch. In diesem Verfahren werden die raumbedeutsamen Auswirkungen der Planung unter überörtlichen Gesichtspunkten geprüft. Gegenstand der Prüfung sind auch die verschiedenen Korridorvarianten für die Gasleitung sowie Standortalternativen für die GDRM-Anlage. Im Raumordnungsverfahren werden überdies die raumbedeutsamen Auswirkungen auf die Umwelt ermittelt, beschrieben und bewertet.
Technische Details zum geplanten Vorhaben, Grunddienstbarkeiten, Enteignungs- und Entschädigungsfragen sowie Einwendungen gegen die Baumaßnahme sind nicht Gegenstand des Raumordnungsverfahrens. Diese bleiben dem nachfolgenden Planfeststellungsverfahren vorbehalten.
Zu den Trägern öffentlicher Belange gehören unter anderem die von der Trassenführung berührten Gemeinden und Landkreise, anerkannte Naturschutzvereinigungen, staatliche Behörden, Energieversorgungsunternehmen, Abwasserentsorger und Trinkwasserversorger. Diese erhalten in den nächsten Tagen die Verfahrensunterlagen für das Raumordnungsverfahren zugesandt. Zugleich werden sie aufgefordert, der LDS ihre Anregungen und Bedenken mitzuteilen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit startet mit der öffentlichen Auslegung der Verfahrensunterlagen in 28 Gemeinden im Zeitraum vom 3. Januar bis zum 2. Februar 2017. Die genauen Auslageorte werden rechtzeitig ortsüblich öffentlich bekannt gemacht. Ergänzend besteht für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ab dem 19. Dezember 2016 die Verfahrensunterlagen auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter der Adresse http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/ einzusehen.
Über die Zulässigkeit und endgültige Gestaltung des Vorhabens wird im Raumordnungsverfahren noch nicht entschieden. Die Firma GASCADE wird auf der Grundlage der raumordnerischen Beurteilung die Feintrassierung erarbeiten. Diese wird im Rahmen von Planfeststellungsverfahren detailliert geprüft. Die Öffentlichkeit wird dann erneut umfassend beteiligt.
Die Firma GASCADE plant den Bau der Europäischen Gas-Anbindungsleitung EUGAL von der Ostsee bis zur deutsch-tschechischen Grenze. Von der Landesgrenze Brandenburg bis zur Station Adelsdorf (Gemeinde Lampertswalde) sollen zwei parallele Erdgasfernleitungen (Stränge 1 und 2) mit einem Leitungsdurchmesser von jeweils 1.400 Millimeter gebaut werden. Ab Station Adelsdorf bis zur deutsch-tschechischen Grenze ist die EUGAL – abweichend von der bisherigen Konzeption – nur noch als eine Erdgasfernleitung (Strang 1) geplant. Zum Vorhaben gehört auch die Errichtung einer Gasdruckregel- und Gasmessanlage (GDRM-Anlage) bei Deutschneudorf. Der Vorzugskorridor folgt weitestgehend der bereits verlegten Erdgasfernleitung OPAL (Ostsee-Pipeline-Anbindungsleitung) und weiteren vorhandenen Transportleitungen. Für das Umgehen von Engstellen sind drei großräumige Korridorvarianten bei Meißen, Diera-Zehren und Lichtenberg vorgesehen.
Weil das Vorhaben raumbedeutsam ist und überörtliche Bedeutung hat, führt die LDS vor den nachfolgenden Planfeststellungsverfahren zunächst ein Raumordnungsverfahren durch. In diesem Verfahren werden die raumbedeutsamen Auswirkungen der Planung unter überörtlichen Gesichtspunkten geprüft. Gegenstand der Prüfung sind auch die verschiedenen Korridorvarianten für die Gasleitung sowie Standortalternativen für die GDRM-Anlage. Im Raumordnungsverfahren werden überdies die raumbedeutsamen Auswirkungen auf die Umwelt ermittelt, beschrieben und bewertet.
Technische Details zum geplanten Vorhaben, Grunddienstbarkeiten, Enteignungs- und Entschädigungsfragen sowie Einwendungen gegen die Baumaßnahme sind nicht Gegenstand des Raumordnungsverfahrens. Diese bleiben dem nachfolgenden Planfeststellungsverfahren vorbehalten.