Medieninformationen 2016
[91/2016 - 01.12.2016]
Landesdirektion Sachsen gibt Doppelhaushalt 2017/2018 des Landkreises Bautzen zum Vollzug frei
Mit Bescheid vom 30. November 2016 hat die Landesdirektion Sachsen die vom Kreistag des Landkreises Bautzen am 24. Oktober 2016 beschlossene Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 zum Vollzug freigegeben.
Der Haushaltsplan 2017 hat im Ergebnishaushalt ein Volumen von ca. 517,1 Millionen Euro. Für Baumaßnahmen sind Auszahlungen in Höhe von ca. 94,6 Millionen Euro vorgesehen. Es soll vor allem in die Bereiche Schulhausbau und Straßenbau investiert werden. Im Haushaltsjahr 2018 steigt das Volumen des Ergebnishaushalts auf ca. 518,9 Million Euro. Gleichzeitig steigen die Auszahlungen für Baumaßnahmen um ca. 4,7 Millionen Euro auf rund 99,3 Millionen Euro.
Kreditaufnahmen sind für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 3,2 Millionen Euro und für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 5,2 Millionen Euro vorgesehen.
Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 jeweils 32 Prozent und sinkt damit gegenüber dem Haushaltsjahr 2016 um 0,5 Prozentpunkte.
Den Haushaltsausgleich erreicht der Landkreis Bautzen in beiden Haushaltsjahren lediglich nach den geltenden Übergangsregelungen. So ist zwar der Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen. Der Landkreis Bautzen ist aber nach den beschlossenen Haushaltsplänen 2017 und 2018 in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Landesdirektion Sachsen konnte daher die Aufnahme von neuen Krediten in den beantragten Höhen genehmigen.
Unter der Berücksichtigung geplanter Kredittilgungen wird die Pro-Kopf-Verschuldung von rund 157 Euro zum Stand 31. Dezember 2016 auf rund 159 Euro zum Stand 31. Dezember 2017 steigen und ein Jahr später bei rund 167 Euro liegen. Die kritische Verschuldungsgrenze von 250 Euro pro Einwohner wird somit auch mittelfristig nicht überschritten. Positiv ist auch zu bewerten, dass der Landkreis zur Sicherstellung der Liquidität nicht auf die Inanspruchnahme von Kassenkrediten angewiesen ist.
Zugunsten der finanziellen Leistungsfähigkeit spricht überdies, dass der Landkreis Bautzen in den Haushaltsjahren 2017 und 2018, wie auch in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2021, in der Lage ist, Nettoinvestitionsmittel zur Finanzierung von Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen bereitzustellen.
Gleichwohl muss der Landkreis Bautzen Konsolidierungsmaßnahmen ergreifen, um bestehende Haushaltsrisiken abzufedern. So sind insbesondere die unterstellten Entwicklungen im Sozialbereich und im Asylbereich mit Unsicherheiten behaftet. Auch im Hinblick auf die nach Ablauf der Übergangsregelung geltenden Anforderungen für den Haushaltsausgleich muss der Landkreis Bautzen weitere Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung unternehmen.
Der Landkreis Bautzen geht ab dem Haushaltsjahr 2019 von steigenden Erträgen aus der Kreisumlage aus. Er hat deshalb im Rahmen seiner Aufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden darauf zu achten, dass diese sich schon heute auf steigende Zahlungsverpflichtungen zur Finanzierung der Aufgaben des Landkreises einstellen.
Der Haushaltsplan 2017 hat im Ergebnishaushalt ein Volumen von ca. 517,1 Millionen Euro. Für Baumaßnahmen sind Auszahlungen in Höhe von ca. 94,6 Millionen Euro vorgesehen. Es soll vor allem in die Bereiche Schulhausbau und Straßenbau investiert werden. Im Haushaltsjahr 2018 steigt das Volumen des Ergebnishaushalts auf ca. 518,9 Million Euro. Gleichzeitig steigen die Auszahlungen für Baumaßnahmen um ca. 4,7 Millionen Euro auf rund 99,3 Millionen Euro.
Kreditaufnahmen sind für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 3,2 Millionen Euro und für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 5,2 Millionen Euro vorgesehen.
Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 jeweils 32 Prozent und sinkt damit gegenüber dem Haushaltsjahr 2016 um 0,5 Prozentpunkte.
Den Haushaltsausgleich erreicht der Landkreis Bautzen in beiden Haushaltsjahren lediglich nach den geltenden Übergangsregelungen. So ist zwar der Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen. Der Landkreis Bautzen ist aber nach den beschlossenen Haushaltsplänen 2017 und 2018 in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Landesdirektion Sachsen konnte daher die Aufnahme von neuen Krediten in den beantragten Höhen genehmigen.
Unter der Berücksichtigung geplanter Kredittilgungen wird die Pro-Kopf-Verschuldung von rund 157 Euro zum Stand 31. Dezember 2016 auf rund 159 Euro zum Stand 31. Dezember 2017 steigen und ein Jahr später bei rund 167 Euro liegen. Die kritische Verschuldungsgrenze von 250 Euro pro Einwohner wird somit auch mittelfristig nicht überschritten. Positiv ist auch zu bewerten, dass der Landkreis zur Sicherstellung der Liquidität nicht auf die Inanspruchnahme von Kassenkrediten angewiesen ist.
Zugunsten der finanziellen Leistungsfähigkeit spricht überdies, dass der Landkreis Bautzen in den Haushaltsjahren 2017 und 2018, wie auch in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2021, in der Lage ist, Nettoinvestitionsmittel zur Finanzierung von Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen bereitzustellen.
Gleichwohl muss der Landkreis Bautzen Konsolidierungsmaßnahmen ergreifen, um bestehende Haushaltsrisiken abzufedern. So sind insbesondere die unterstellten Entwicklungen im Sozialbereich und im Asylbereich mit Unsicherheiten behaftet. Auch im Hinblick auf die nach Ablauf der Übergangsregelung geltenden Anforderungen für den Haushaltsausgleich muss der Landkreis Bautzen weitere Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung unternehmen.
Der Landkreis Bautzen geht ab dem Haushaltsjahr 2019 von steigenden Erträgen aus der Kreisumlage aus. Er hat deshalb im Rahmen seiner Aufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden darauf zu achten, dass diese sich schon heute auf steigende Zahlungsverpflichtungen zur Finanzierung der Aufgaben des Landkreises einstellen.