Medieninformationen 2016
[087/2016 - 11.11.2016]
Handwerkermarkt Olbersdorf bleibt auf den 12. November 2016 beschränkt
Landesdirektion Sachsen untersagt die Durchführung des traditionellen vorweihnachtlichen Handwerksmarktes in Olbersdorf am Volkstrauertag
Die Landesdirektion Sachsen hat heute entschieden, dass der traditionelle vorweihnachtliche Handwerkermarkt in Olbersdorf am Volkstrauertag nicht stattfinden kann. Die Durchführung des Marktes am Samstag, den 12. November 2016 wird durch diese Entscheidung nicht beeinträchtigt. Der Handwerkermarkt wird von der Kommunalen Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Olbersdorf (KWV) organisiert.
Nach Auffassung der Landesdirektion Sachsen ist die ausnahmsweise Durchführung einer solchen öffentlichen Veranstaltung am Volkstrauertag wegen der strengen Vorschriften des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG) nicht gestattet. Beim Volkstrauertag handelt es sich um einen stillen Gedenk- und Trauertag, an dem grundsätzlich jegliche öffentliche Vergnügungen verboten sind, die dem ernsten Charakter dieses Tages zuwiderlaufen.
Der Entscheidung der Landesdirektion Sachsen war die Untersagung des Handwerkermarktes am Volkstrauertag durch den Landkreis Görlitz vorangegangen. Gegen diese Entscheidung hatte die Kommunalen Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Olbersdorf (KWV) bei der Landesdirektion Sachsen Widerspruch erhoben. Über diesen wurde heute entschieden.
Nach Auffassung der Landesdirektion Sachsen ist die ausnahmsweise Durchführung einer solchen öffentlichen Veranstaltung am Volkstrauertag wegen der strengen Vorschriften des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG) nicht gestattet. Beim Volkstrauertag handelt es sich um einen stillen Gedenk- und Trauertag, an dem grundsätzlich jegliche öffentliche Vergnügungen verboten sind, die dem ernsten Charakter dieses Tages zuwiderlaufen.
Der Entscheidung der Landesdirektion Sachsen war die Untersagung des Handwerkermarktes am Volkstrauertag durch den Landkreis Görlitz vorangegangen. Gegen diese Entscheidung hatte die Kommunalen Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Olbersdorf (KWV) bei der Landesdirektion Sachsen Widerspruch erhoben. Über diesen wurde heute entschieden.