Medieninformationen 2016
[86/2016 - 10.11.2016]
Wasserski weiterhin auf dem Geierswalder See zulässig
Landesdirektion erteilt Ausnahmegenehmigung
Die Landesdirektion Sachsen hat der Wasserskischule Wake & More Geierswalde jetzt das Wasserskifahren auf bestimmten Flächen des Geierswalder Sees bis zum 31. Oktober 2021 gestattet.
Bisher lag dieser Nutzung eine Allgemeinverfügung des Landratsamtes Bautzen vom 17. April 2015 zugrunde. Aufgrund des Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 29. Februar 2016 ist nunmehr die Landesdirektion Sachsen zuständig für Ausnahmegestattungen von gefahrgeneigten Nutzungen auf dem Geierswalder See.
Die jetzt erteilte Gestattung wurde mit notwendigen Nebenbestimmungen versehen. So ist das Wasserskifahren nur im Zeitraum vom 17. April bis 31. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres, jeweils von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang erlaubt. Maßgebend für diese Einschränkungen sind u.a. der zugrunde liegende Nutzungsvertrag zwischen der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH und der Gemeinde Elsterheide sowie die einschlägige Wasserskiverordnung.
Zudem sind die beiden für Wasserski freigegebenen Flächen – eine im Norden, eine im Süden des Sees – mit weißen Stumpftonnen gegenüber der sonstigen Wasserfläche abzugrenzen. Für die Nutzung der südlichen Wasserfläche ist Sorge zu tragen, dass der Ein- bzw. Ausstieg nur an den dafür zugelassenen Uferbereichen erfolgt. Die nördliche Fläche darf von den Wasserskifahrern nur durch Anfahren mit dem Boot und Einsetzen innerhalb der Fläche genutzt werden.
Aufgrund der Schiffbarkeitserklärung der Landesdirektion Sachsen sind Motorboote (die hier als Zugboote unerlässlich sind) bereits ausdrücklich zugelassen. Hinsichtlich der Nutzung „Wasserski“ kann auf Erfahrungen aus den zurück liegenden Jahren zurückgegriffen werden. Diese zeigen, dass die beiden Flächen für eine gefahrlose Ausübung dieses Sports ausreichend groß sind.
Bisher lag dieser Nutzung eine Allgemeinverfügung des Landratsamtes Bautzen vom 17. April 2015 zugrunde. Aufgrund des Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 29. Februar 2016 ist nunmehr die Landesdirektion Sachsen zuständig für Ausnahmegestattungen von gefahrgeneigten Nutzungen auf dem Geierswalder See.
Die jetzt erteilte Gestattung wurde mit notwendigen Nebenbestimmungen versehen. So ist das Wasserskifahren nur im Zeitraum vom 17. April bis 31. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres, jeweils von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang erlaubt. Maßgebend für diese Einschränkungen sind u.a. der zugrunde liegende Nutzungsvertrag zwischen der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH und der Gemeinde Elsterheide sowie die einschlägige Wasserskiverordnung.
Zudem sind die beiden für Wasserski freigegebenen Flächen – eine im Norden, eine im Süden des Sees – mit weißen Stumpftonnen gegenüber der sonstigen Wasserfläche abzugrenzen. Für die Nutzung der südlichen Wasserfläche ist Sorge zu tragen, dass der Ein- bzw. Ausstieg nur an den dafür zugelassenen Uferbereichen erfolgt. Die nördliche Fläche darf von den Wasserskifahrern nur durch Anfahren mit dem Boot und Einsetzen innerhalb der Fläche genutzt werden.
Aufgrund der Schiffbarkeitserklärung der Landesdirektion Sachsen sind Motorboote (die hier als Zugboote unerlässlich sind) bereits ausdrücklich zugelassen. Hinsichtlich der Nutzung „Wasserski“ kann auf Erfahrungen aus den zurück liegenden Jahren zurückgegriffen werden. Diese zeigen, dass die beiden Flächen für eine gefahrlose Ausübung dieses Sports ausreichend groß sind.