Medieninformationen 2005 [LDD]
[58/2005 - 29.11.2005]
Augenblicklich laufende Unterschriftensammlung gegen den Verkauf der Dresdner WOBA bleibt folgenlos
Der gegenwärtig in der Landeshauptstadt Dresden laufenden Unterschriftensammlung für ein Bürgerbegehren zur Revision des vom Stadtrat beschlossenen vollständigen Verkaufes der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Dresden GmbH (WOBA) fehlen die rechtlichen Voraussetzungen.
Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt, Ingolf Roßberg, hatte sich mit der Bitte um Prüfung der Rechtslage nach der Stadtratssitzung am 22.9.2005 an das Regierungspräsidium gewandt. Zuvor hatte er gegen den durch den Stadtrat in der Sitzung am 22.9.2005 abgelehnten Antrag des Vorsitzenden der SPD-Stadtratsfraktion zur Revision des WOBA-Verkaufsbeschlusses vom 14.7.2005 und einen interfraktionellen Ergänzungsantrag der SPD-, der PDS- und der Bündnis90/Grünen-Fraktion zur Durchführung eines Bürgerentscheides bereits Widerspruch eingelegt.
Das Regierungspräsidium hat bei seiner Prüfung der Vorgänge nun festgestellt, dass zwei der drei zu prüfenden Teilanträge des SPD-Fraktionsvorsitzenden – der Antrag auf einen nur 49,9prozentigen Verkauf der WOBA und der Antrag zur Umwandlung der WOBA in einen Genossenschaft – sowie der interfraktionelle Ergänzungsantrag zum Bürgerentscheid sich nicht auf einen der Tagesordnungspunkte der genannten Stadtratssitzung bezogen. Soweit der WOBA-Verkauf Gegenstand der Stadtratssitzung vom 22.9.2005 war, ging es gemäß der bekannten Tagesordnung nur um bestimmte Modalitäten des Verkaufes, nicht jedoch um den Verkauf an sich oder den Umfang der zu verkaufenden Anteile.
Die in Frage stehenden Anträge verstießen gegen die Sächsische Gemeindeordnung und hätten demzufolge zur Abstimmung nicht zugelassen werden dürfen. In der Abstimmung selbst wurden sie dann allerdings abgelehnt, so dass sie in der Sache schließlich wirkungslos blieben. Von einer formellen rechtsaufsichtlichen Beanstandung der betreffenden Beschlüsse des Stadtrates kann deshalb auch abgesehen werden.
Lediglich Teilantrag 3 der SPD-Fraktion, der sich auf die zwingende Durchsetzung einer Dresdner Sozial-Charta beim WOBA-Verkauf bezog, kann als zulässiger Abänderungs- und Ergänzungsantrag zu einem der Tagesordnungspunkte der Stadtratssitzung vom 22.9.2005 bewertet werden. Dieser Teilantrag sah lediglich die Verschärfung einer dem Stadtrat vor der Sitzung vorliegenden und damit auch vorher bekannten Beschlussvorlage vor.
Die zur Debatte stehenden Beschlüsse des Stadtrates vom 22.9.2005 heben den Beschluss der Stadtratsmehrheit vom 14.7.2005 zum Verkauf der WOBA weder auf noch ändern sie ihn. Diese Beschlüsse sind deshalb auch nicht geeignet die Zweimonatsfrist auszulösen, innerhalb der ein Bürgerbegehren, das sich gegen einen Ratsbeschluss richtet, einzureichen ist. Eine Unterschriftensammlung, die auf einen Bürgerentscheid hinsichtlich der Verkaufsanteile der WOBA zielt, hätte bereits zwei Monate nach wirksamer Beschlussfassung des Stadtrates zu dieser Frage, also am 14.9.2005, abgeschlossen sein müssen.