Medieninformationen 2005 [LDD]
[60/2005 - 08.12.2005]
RP Dresden sorgt für Gleichbehandlung und Rechtssicherheit im Regierungsbezirk
Keine Ladenöffnung an den kommenden Adventssonntagen
Das RP Dresden hat für den gesamten Regierungsbezirk mit rechtsaufsichtlichen Anweisungen die Pläne zur Ladenöffnung an den kommenden Adventssonntagen gestoppt. Grundlage der Verfügungen war eine Recherche bei allen Landkreisen und Kreisfreien Städten des Regierungsbezirkes. Dabei hatte sich herausgestellt, dass in den Landkreisen Sächsische Schweiz und Weißeritzkreis sowie in der Kreisfreien Stadt Görlitz die jeweils zuständigen Kommunalbehörden mit einer Allgemeinverfügung Sonntagsöffnungen für den dritten und vierten Advent ermöglichen wollten.
Die Recherche hatte allerdings auch ergeben, dass in keinem Fall die Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Ladenöffnung an den betreffenden Sonntagen gegeben waren. Eine Sonntagsöffnung im Advent ist nach den Bestimmungen des bundesweit geltenden Ladenschlussgesetzes nur dann möglich, wenn durch unvorhersehbare Ereignisse in der betreffenden Stadt ein Versorgungsnotstand entsteht, der nur durch eine Ladenöffnung am Sonntag behoben werden kann. Die genannten Landkreise und Görlitz haben einen solchen Notstand nicht darlegen können. Das Regierungspräsidium konnte deshalb nur die Rechtswidrigkeit der im Landkreis Sächsische Schweiz, im Weißeritzkreis und in Görlitz erlassenen Allgemeinverfügungen feststellen.
Auch die vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) getroffene Sonderregelung für die Ladenöffnung an Sonntagen im Dezember vom 1.11.2005 greift für die genannten Fälle nicht. Diese Sonderregelung zielte auf wenige Einzelfälle in ganz Sachsen, wo traditionelle Weihnachtsmärkte so viele Besucher anziehen, dass im Umfeld dieser Märkte ein Versorgungsnotstand einzutreten droht. Zudem war die Nutzung dieser Sonderregelung an einen Konsens mit den örtlichen Kirchen und den Vertretern von Handel und Gewerkschaft gebunden. Ein solcher Konsens ist im Vorfeld in den genannten Landkreisen und in Görlitz offenbar nicht hergestellt worden.
Dagegen ist durch die Ladenöffnungen am Sonntag vergangener Woche erheblicher Unfriede im Regierungsbezirk entstanden. Gewerbetreibende in verschiedenen Kommunen fühlten sich ungleich behandelt und befürchten bei einer Fortsetzung der unterschiedlichen Praxis aus der vergangenen Woche erhebliche Wettbewerbsnachteile. Hinzu kommen mögliche Klagen von im Handel Beschäftigten, die sich auf das Ladenschlussgesetz beziehen. In Chemnitz ist nach derartigen Klagen auf gerichtlichem Wege das Ende der verkaufsoffenen Adventssonntage erzwungen worden.
Mit seinen Anweisungen hat das Regierungspräsidium für seinen Zuständigkeitsbereich nun die zwischenzeitlich eingetretenen Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Ladenöffnung an Adventssonntagen bereinigt. Das Regierungspräsidium geht davon aus, dass die örtlich zuständigen Ordnungsbehörden eventuellen Verstößen gegen den Stopp der Ladenöffnung an den noch verbleibenden zwei Adventssonntagen nachgehen.