Medieninformationen 2005 [LDD]
[63/2005 - 21.12.2005]
Effizientere Struktur für die Abfallwirtschaft im Oberen Elbtal
Regierungspräsidium genehmigt Austritt der Landeshauptstadt aus Abfallwirtschafts-Zweckverband
Das Regierungspräsidium Dresden hat den Austritt der Landeshauptstadt Dresden aus dem Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) zum 1. Januar des kommenden Jahres genehmigt. Das Ausscheiden erfolgt in gegenseitiger Übereinstimmung zwischen Kommune und Zweckverband. Hinsichtlich der Aufteilung von Restverbindlichkeiten bzw. möglichen Folgekosten haben die bisherigen Partner eine einvernehmliche Lösung vertraglich bereits vereinbart.
Das Ausscheiden Dresdens aus dem Zweckverband ändert für die beiden beteiligten Seiten nichts an der gegebenen Entsorgungssicherheit. Die Landeshauptstadt, die ihre Restabfallbehandlung bereits seit 2001 in der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage der Stadtreinigung Dresden GmbH durchführen lässt, spart mit dem Austritt jährliche Umlagen in Höhe von einer halben Million Euro ein. Der Zweckverband dagegen kann nach eigener Darstellung effizientere Abfallwirtschaftsstrukturen im verbleibenden Verbandsgebiet (Landkrei-se Meißen, Sächsische Schweiz, Riesa-Großenhain und Weißeritzkreis) aufbauen.
Nach den vorliegenden Angaben stellt der Austritt Dresdens aus dem Zweckverband somit die wirtschaftlichere Variante der Abfallentsorgung für beide Seiten dar – hinreichende Grün-de des öffentlichen Wohls für eine Genehmigung der Trennung waren mithin gegeben.
Die Landeshauptstadt wird in den nächsten Jahren jedoch die Kapazitäten des verkleinerten ZAOE für die Ensorgung von Gewerbeabfällen in Anspruch nehmen, so weit diese in der städtischen Entsorgungsanlage nicht behandelt oder deponiert werden können. Eine entsprechende Zweckvereinbarung ist mit einer Laufzeit bis zunächst 31.12.2010 geschlossen und durch das Regierungspräsidium Dresden ebenfalls genehmigt worden.
Seine Zustimmung gab das Regierungspräsidium ferner den durch den Austritt Dresdens erforderlichen Satzungsänderungen beim ZAOE. Ebenso wurden die erweiterten Verbandsaufgaben gegenüber den dem Zweckverband angehörigen Kreisen Meißen, Sächsi-sche Schweiz und Weißeritzkreis in der Neufassung der Verbandssatzung gebilligt. Die Kreistage in Meißen, Pirna und Dippoldiswalde hatten in jeweils eigenen Beschlüssen zuvor sämtliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Stellung der Landkreise als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ergeben, an den ZAOE übertragen und ihren Zweckverband damit wesentlich gestärkt.