Medieninformationen 2016
[078/2016 - 04.10.2016]
Baurecht für Muldedeich bei Erlln
Landesdirektion genehmigt Instandsetzung der Deichanlage
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Beschluss vom 28. September 2016 den Plan zur grundhaften Instandsetzung der Deichanlage bei Erlln festgestellt und damit Baurecht geschaffen. Bauherrin ist die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen.
Das Vorhaben befindet sich am Zusammenfluss von Freiberger und Zwickauer Mulde im südöstlichen Bereich des Landkreises Leipzig. Betroffen ist das Gebiet der Städte Colditz und Grimma. Der instandzusetzende Deich erstreckt sich auf einer Länge von etwa 2,1 Kilometern. Er beginnt am Rande der Ortslage Erlln am rechten Ufer der Freiberger Mulde, passiert die Ortslage Sermuth und endet auf der Gemarkung Kössern am rechten Ufer der Vereinigten Mulde.
Durch die Ertüchtigung der Deichanlage bei Erlln sollen in erster Linie die in der Aue verlaufenden Kreisstraßen K 8342 und K 8339 bis zu einem statistisch alle 25 Jahre wiederkehrenden Hochwasser (HQ 25) vor Überflutung geschützt werden. Damit würde die Erreichbarkeit der Ortslage Erlln im Hochwasserfall gesichert werden. Bei selteneren Hochwasserereignissen soll die Deichanlage jedoch sicher überströmt werden, um die Durchströmung des Hinterlandes zu ermöglichen und die Muldeaue als Hochwasserabfluss- und Retentionsraum freizugeben.
Das Vorhaben umfasst unter anderem die abschnittsweise Ertüchtigung des Deiches für das Bemessungshochwasser HQ 25, die überströmungssichere Ausbildung zweier Teilstrecken im oberen und unteren Deichabschnitt und den Neubau zweier Siele.
Für das Vorhaben wurden Baukosten in Höhe von rund 2,2 Millionen Euro veranschlagt. Die vorgesehene Bauzeit beträgt etwa zwölf Monate.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung des festgestellten Planes werden in Kürze in der Großen Kreisstadt Grimma und in der Stadt Colditz für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausliegen. Die Auslegung wird rechtzeitig vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung, der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden zudem auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter www.lds.sachsen.de/bekanntmachung (Rubrik Hochwasserschutz) abrufbar sein.
Das Vorhaben befindet sich am Zusammenfluss von Freiberger und Zwickauer Mulde im südöstlichen Bereich des Landkreises Leipzig. Betroffen ist das Gebiet der Städte Colditz und Grimma. Der instandzusetzende Deich erstreckt sich auf einer Länge von etwa 2,1 Kilometern. Er beginnt am Rande der Ortslage Erlln am rechten Ufer der Freiberger Mulde, passiert die Ortslage Sermuth und endet auf der Gemarkung Kössern am rechten Ufer der Vereinigten Mulde.
Durch die Ertüchtigung der Deichanlage bei Erlln sollen in erster Linie die in der Aue verlaufenden Kreisstraßen K 8342 und K 8339 bis zu einem statistisch alle 25 Jahre wiederkehrenden Hochwasser (HQ 25) vor Überflutung geschützt werden. Damit würde die Erreichbarkeit der Ortslage Erlln im Hochwasserfall gesichert werden. Bei selteneren Hochwasserereignissen soll die Deichanlage jedoch sicher überströmt werden, um die Durchströmung des Hinterlandes zu ermöglichen und die Muldeaue als Hochwasserabfluss- und Retentionsraum freizugeben.
Das Vorhaben umfasst unter anderem die abschnittsweise Ertüchtigung des Deiches für das Bemessungshochwasser HQ 25, die überströmungssichere Ausbildung zweier Teilstrecken im oberen und unteren Deichabschnitt und den Neubau zweier Siele.
Für das Vorhaben wurden Baukosten in Höhe von rund 2,2 Millionen Euro veranschlagt. Die vorgesehene Bauzeit beträgt etwa zwölf Monate.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung des festgestellten Planes werden in Kürze in der Großen Kreisstadt Grimma und in der Stadt Colditz für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausliegen. Die Auslegung wird rechtzeitig vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung, der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden zudem auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter www.lds.sachsen.de/bekanntmachung (Rubrik Hochwasserschutz) abrufbar sein.