Medieninformationen 2016
[68/2016 - 30.08.2016]
Doppelter Lückenschluss im Lausitzer Seenland
Landesdirektion Sachsen schafft Baurecht für Hochwasserschutzdeich und Radweg an der Schwarzen Elster
Die Landesdirektion Sachsen hat den Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben zur Instandsetzung des rechten Hochwasserschutzdeiches entlang der Schwarzen Elster zwischen der ehemaligen Grubenbahnbrücke „Brandenburger Tor“ und dem Pegel Neuwiese erlassen.
Mit dem Vorhaben werden die Interessen des Hochwasserschutzes mit denen des Fahrradverkehrs zusammengeführt. Bei Realisierung des Vorhabens verschwindet sowohl eine Lücke in der Hochwasserschutzlinie der Gemeinde Elsterheide als auch eine Fehlstelle in der regionalen Hauptradroute des Schwarze-Elster-Radweges.
Antragsteller sind die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (Deich) und das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (Radweg). Die Synergieeffekte dieses Vorhabens erkennend, schloss sich das Landesamt für Straßenbau und Verkehr mit einer Radwegplanung dem Antrag auf Deichsanierung der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen an. Beide Antragsteller erhalten durch den Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen nun Baurecht.
Die an den Vorhabenbereich anschließenden Deichabschnitte wurden bereits in den Vorjahren saniert. Nun kann auch die Instandsetzung eines durch bauliche Mängel bruchgefährdeten, fast vier Kilometer langen Deichabschnittes in Angriff genommen werden.
Örtlich liegen die Enden des Deichabschnittes ca. 2 Kilometer östlich des Elsterheider Ortsteils Geierswalde und ca. 1,2 Kilometer bzw. ca. 1,6 Kilometer nordwestlich der Elsterheider Ortsteile Neuwiese bzw. Bergen. Der Deichabschnitt verläuft in Fließrichtung rechtsseitig der Schwarzen Elster und südlich entlang der Staatsstraße S 234 sowie südlich des Neuwieser Sees.
Der neue Deich schützt vor Hochwasser, wie es statistisch gesehen alle 100 Jahre möglich ist (sogenanntes HQ100). Der Deich ist von der Luftseite gesehen bis zu 2,60 Meter hoch. Am Fuß beträgt seine Breite zwischen 12 und 14 Meter und an der Krone ca. 3,50 Meter. Der Pegel Neuwiese wird im Rahmen des Vorhabens mit einem Pegelhaus neu errichtet.
Der Radweg, der Bestandteil der Radverkehrskonzeption des Freistaates Sachsen ist, wird auf der Deichkrone geführt. Einschließlich der Bankette wird er über eine Breite von ca. 3,50 Meter verfügen. Als Belag ist Asphalt vorgesehen.
Unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch eine Reihe von Maßnahmen ausgeglichen. So wird für die Zauneidechse auf insgesamt 7,7 Hektar Fläche eine Lebensraumstruktur bereitet. Bei Tätzschwitz wird eine insgesamt rund 750 Meter lange und rund 34 Meter breite Feldhecke mit für das Gebiet typischen Gehölzen angelegt. Alle für den Bau vorübergehend in Anspruch genommenen Flächen werden nach Abschluss der Arbeiten wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und der festgestellte Plan werden in Kürze in der Gemeindeverwaltung Elsterheide für die Dauer von zwei Wochen zur Einsicht für jedermann ausgelegt. Ort und Zeit der Auslegung werden rechtzeitig vorher bekannt gemacht. Die Bekanntmachung über die Auslegung, der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden zudem auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter www.lds.sachsen.de/bekanntmachung einsehbar sein.
Anlage: Übersichtskarte
Mit dem Vorhaben werden die Interessen des Hochwasserschutzes mit denen des Fahrradverkehrs zusammengeführt. Bei Realisierung des Vorhabens verschwindet sowohl eine Lücke in der Hochwasserschutzlinie der Gemeinde Elsterheide als auch eine Fehlstelle in der regionalen Hauptradroute des Schwarze-Elster-Radweges.
Antragsteller sind die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (Deich) und das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (Radweg). Die Synergieeffekte dieses Vorhabens erkennend, schloss sich das Landesamt für Straßenbau und Verkehr mit einer Radwegplanung dem Antrag auf Deichsanierung der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen an. Beide Antragsteller erhalten durch den Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen nun Baurecht.
Die an den Vorhabenbereich anschließenden Deichabschnitte wurden bereits in den Vorjahren saniert. Nun kann auch die Instandsetzung eines durch bauliche Mängel bruchgefährdeten, fast vier Kilometer langen Deichabschnittes in Angriff genommen werden.
Örtlich liegen die Enden des Deichabschnittes ca. 2 Kilometer östlich des Elsterheider Ortsteils Geierswalde und ca. 1,2 Kilometer bzw. ca. 1,6 Kilometer nordwestlich der Elsterheider Ortsteile Neuwiese bzw. Bergen. Der Deichabschnitt verläuft in Fließrichtung rechtsseitig der Schwarzen Elster und südlich entlang der Staatsstraße S 234 sowie südlich des Neuwieser Sees.
Der neue Deich schützt vor Hochwasser, wie es statistisch gesehen alle 100 Jahre möglich ist (sogenanntes HQ100). Der Deich ist von der Luftseite gesehen bis zu 2,60 Meter hoch. Am Fuß beträgt seine Breite zwischen 12 und 14 Meter und an der Krone ca. 3,50 Meter. Der Pegel Neuwiese wird im Rahmen des Vorhabens mit einem Pegelhaus neu errichtet.
Der Radweg, der Bestandteil der Radverkehrskonzeption des Freistaates Sachsen ist, wird auf der Deichkrone geführt. Einschließlich der Bankette wird er über eine Breite von ca. 3,50 Meter verfügen. Als Belag ist Asphalt vorgesehen.
Unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch eine Reihe von Maßnahmen ausgeglichen. So wird für die Zauneidechse auf insgesamt 7,7 Hektar Fläche eine Lebensraumstruktur bereitet. Bei Tätzschwitz wird eine insgesamt rund 750 Meter lange und rund 34 Meter breite Feldhecke mit für das Gebiet typischen Gehölzen angelegt. Alle für den Bau vorübergehend in Anspruch genommenen Flächen werden nach Abschluss der Arbeiten wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und der festgestellte Plan werden in Kürze in der Gemeindeverwaltung Elsterheide für die Dauer von zwei Wochen zur Einsicht für jedermann ausgelegt. Ort und Zeit der Auslegung werden rechtzeitig vorher bekannt gemacht. Die Bekanntmachung über die Auslegung, der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden zudem auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter www.lds.sachsen.de/bekanntmachung einsehbar sein.
Anlage: Übersichtskarte