Medieninformationen 2016
[049/2016 - 02.06.2016]
Verbotszone für Drohnen und Flugmodelle über Dresdner Innenstadt
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Allgemeinverfügung vom 1. Juni 2016 für den Zeitraum vom 8. Juni 2016, 12:00 Uhr bis zum 12. Juni 2016, 16:00 Uhr über der Innenstadt von Dresden eine Verbotszone für den Aufstieg von Drohnen und Flugmodellen eingerichtet.
Die Verbotszone befindet sich innerhalb eines Kreises mit einem Radius von rund 1,4 Kilometern, ausgehend von der Adresse Taschenberg 2, 01067 Dresden.
Die temporäre Flugverbotszone dient der Sicherheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der 64. Bilderberg-Konferenz in Dresden.
Die Verbotszone befindet sich innerhalb eines Kreises mit einem Radius von rund 1,4 Kilometern, ausgehend von der Adresse Taschenberg 2, 01067 Dresden.
Die temporäre Flugverbotszone dient der Sicherheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der 64. Bilderberg-Konferenz in Dresden.